1745/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am       Jänner 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0109-I/4/2007

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1701/J vom 25. Oktober 2007 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Völkerrechtsklage wegen Temelin beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Hinsichtlich der Angelegenheiten des „Protokolls zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamer Interessen im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz“ sind zur Unterzeichnung und Inkraftsetzung der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bevollmächtigt, die österreichischen Interessen zu vertreten. Ich verweise daher auf die Beantwortung der gleichlautend an die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten sowie den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ergangenen schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 1699/J und Nr. 1702/J vom 25. Oktober 2007. Grundsätzlich verweise ich bei allen Kontakten mit Vertretern tschechischer Institutionen auf die gemeinsame österreichische Position zum Thema Temelin.

 

 

Mit freundlichen Grüßen