1749/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

              

GZ: BMI-VA1700/0099-III/3/2007

Wien, am      Dezember 2007

 

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 24. Oktober 2007 unter der Nr. 1687/J-NR/2007 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 2006 “ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Statistiken, die eine Beantwortung dieser Fragen ohne unvertretbaren Verwaltungsaufwand ermöglicht hätten, liegen nicht vor. Entsprechende  Überprüfungen der Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes wurden von den für die Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes zuständigen Behörden bei Betriebskontrollen durchgeführt. Über erfolgte Probeziehungen wurde nicht berichtet. In Zusammenhang mit den Überprüfungen ist es auch zu Beanstandungen und Beschlagnahmen gekommen.

 


Zu Frage 7:

Die Anzahl der Beanstandungen und Beschlagnahmen wird nicht von allen Behörden statistisch erfasst. Gemeldet wurden folgende Beanstandungen und Beschlagnahmen:

 

Für das Jahr 2006

Beanstandungen

Beschlagnahmen

Kärnten

5

ja

Oberösterreich

1

0

Salzburg

24

0

Tirol

6

ja

 

Als Beanstandungsgründe wurden von den Behörden Übertretungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung genannt.

 

Zu den Fragen 8 und 18:

Für das Jahr 2006 wurde von den Behörden die folgende Anzahl von Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz gemeldet:

 

2006

Burgenland

5

Kärnten

39

Niederösterreich

175

Oberösterreich

203

Salzburg

27

Steiermark

52

Tirol

90

Vorarlberg

105

Wien

184

 

Anlässlich des Jahreswechsels (Silvester) werden von den Behörden gesonderte Statistiken über die Anzahl der erfolgten Anzeigen wegen des Verstoßes nach dem Pyrotechnikgesetz geführt, die für das Jahr 2006/2007 nachstehende Werte zeigen:

 

 

2006/2007

Burgenland

4

Kärnten

28

Niederösterreich

262

Oberösterreich

171

Salzburg

17

Steiermark

46

Tirol

94

Vorarlberg

53

Wien

144

 

Eine Aufschlüsselung der oben angeführten Statistiken nach Gründen liegt nicht vor.

 

Zu den Fragen 9 und 19:

In den Verwaltungsstrafverfahren wurden Geldstrafen verhängt und pyrotechnische Gegenstände für verfallen erklärt. Statistiken über die Höhe der Strafen werden nicht  geführt.

 

Zu den Fragen 10 und 12:

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörper verübten gerichtlich strafbaren Handlungen nicht gesondert erfasst, sondern lediglich nach der jeweiligen Gesetzesstelle (z.B.  §§ 83ff, 125f StGB) ausgewiesen.

 

Anlässlich des Jahreswechsels (Silvester) werden von den Behörden gesonderte Statistiken geführt, die für das Jahr 2006/2007 nachstehende Werte zeigen:

 

Anzeigen wegen Körperverletzung                            Anzeigen wegen Sachbeschädigung

 

2006/2007

 

2006/2007

Burgenland

1

Burgenland

9

Kärnten

1

Kärnten

6

Niederösterreich

0

Niederösterreich

48

Oberösterreich

7

Oberösterreich

37

Salzburg

2

Salzburg

10

Steiermark

1

Steiermark

20

Tirol

13

Tirol

15

Vorarlberg

6

Vorarlberg

20

Wien

8

Wien

61

 

Zu den Fragen 11 und 13:

Die Beantwortung der auf gerichtliche Verurteilungen bezogenen Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Die Daten zeigen nachstehendes Ergebnis:

 

Jahresfeier 2006/2007

Burgenland

10 Kontrollen – 1 Anzeige

Kärnten

Kontrollen wurden durchgeführt – 1 Anzeige

Niederösterreich

14 Kontrollen – keine Beschlagnahme – 4 Anzeigen

Oberösterreich

44 Kontrollen

Salzburg

Leermeldung

Steiermark

35 Kontrollen wurden durchgeführt

Tirol

Leermeldung

Vorarlberg

Kontrollen wurden durchgeführt – Beschlagnahmen erfolgten

Wien

Leermeldung

 

Zu Frage 16:

Für das Jahr 2006 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Unfälle mit Personenschaden durch Feuerwerkskörper bekannt gegeben:

 

2006

Burgenland

0

Kärnten

0

Niederösterreich

3

Oberösterreich

4

Salzburg

1

Steiermark

3

Tirol

3

Vorarlberg

0

Wien

10

 

Für die Silvesterperiode 2006/2007 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen bekannt gegeben:

 

2006/2007

Burgenland

1

Kärnten

2

Niederösterreich

2

Oberösterreich

7

Salzburg

2

Steiermark

2

Tirol

3

Vorarlberg

2

Wien

8

 

Zu Frage 17:

Für das Jahr 2006 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Unfälle mit Sachschaden durch Feuerwerkskörper berichtet:

 

2006

Burgenland

0

Kärnten

0

Niederösterreich

6

Oberösterreich

16

Salzburg

2

Steiermark

6

Tirol

3

Vorarlberg

0

Wien

29

 

Für die Silvesterperiode 2006/2007 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen bekannt gegeben:

 

2006/2007

Burgenland

2

Kärnten

4

Niederösterreich

32

Oberösterreich

36

Salzburg

7

Steiermark

8

Tirol

5

Vorarlberg

8

Wien

21

 

Zu den Fragen 20 und 21:

Die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit pyrotechnischen Gegenständen scheinen den von diesen Gegenständen ausgehenden Gefahren durchaus gerecht zu werden.

 


 

Zu den Fragen 22 bis 24 und 27:

 

Soweit die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen auf Meinungen und Standpunkte abzielen, betreffen sie nicht Gegenstände der Vollziehung und fallen daher nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

 

 

Zu den Fragen 25 bis 27:

Die auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat ausgearbeitete Richtlinie über das Inverkehrbringen („placing on the market“)  pyrotechnischer Gegenstände 2007/23/EG wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.6.2007 unter Zahl L 154/1  kundgemacht. Nach Artikel 11 der Richtlinie trifft den Hersteller die Verpflichtung, nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung gemäß Art. 9 der Richtlinie die CE –Kennzeichnung auf den pyrotechnischen Gegenständen selbst, oder falls dies nicht möglich ist, auf einem daran angebrachten Kennzeichnungsschild oder auf der Verpackung anzubringen.

 

 

Zu Frage 28:

Von den Pyrotechnikbehörden wurden für das Jahr 2006  folgende Anzahl bewilligter bzw. ohne Bewilligung abgebrannter Feuerwerke der Kl. IV mitgeteilt:

 

 

 

mit Bewilligung

ohne Bewilligung

Burgenland

34

0

Kärnten

131

1

Niederösterreich

243

0

Oberösterreich

131

2

Salzburg

166

0

Steiermark

174

0

Tirol

310

0

Vorarlberg

169

0

Wien

62

0

 


Zu Frage 29:

Für das Jahr 2006 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Verletzte bzw. sonstige Schadensfälle bei Großfeuerwerken berichtet:

 

2006

Oberösterreich

6 Schadensfälle

Tirol

1 Anzeige wegen

 § 88 StGB

Vorarlberg

1 Verletzter

 

Zu Frage 30:

Zur Anzahl der Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz nach Abfeuern von Großfeuerwerken wurde berichtet:

 

2006

Burgenland

0

Kärnten

1

Niederösterreich

0

Oberösterreich

3

Salzburg

0

Steiermark

3

Tirol

0

Vorarlberg

0

Wien

0

 

Zu Fragen 31 und 32:

Die Straßenverkehrsunfallstatistik umfasst lediglich die der Exekutive gemeldete Unfälle mit Personenschaden, nicht jedoch jene mit bloßem Sachschaden.

 

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2003 / 2004

 

 

 

 

Das Unfallgeschehen in der Silvesternacht 2003 / 20041)

Bundesland

Unfälle mit
Personen-
schaden

darunter
Alkoholunfälle2)

Verun-
glückte
Personen

davon

 

darunter bei
Alkoholunfällen2)

 

absolut

%-Anteil

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Burgenland

1

-

0,0

1

1

-

-

-

Kärnten

2

-

0,0

2

2

-

-

-

Niederösterr.

8

2

25,0

15

15

-

2

-

Oberösterr.

14

1

7,1

24

24

-

1

-

Salzburg

4

3

75,0

11

11

-

10

-

Steiermark

12

4

33,3

16

16

-

7

-

Tirol

6

2

33,3

10

9

1

1

1

Vorarlberg

2

2

100,0

4

3

1

3

1

Wien

11

3

27,3

19

18

1

3

-

Österreich

60

17

28,3

102

99

3

27

2

 

 

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2004 / 2005

 

 

 

 

Das Unfallgeschehen in der Silvesternacht 2004 / 20051)

Bundesland

Unfälle mit
Personen-
schaden

darunter
Alkoholunfälle2)

Verun-
glückte
Personen

davon

 

darunter bei
Alkoholunfällen2)

 

absolut

%-Anteil

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Burgenland

-

-

.

-

-

-

-

-

Kärnten

6

1

16,7

8

8

-

1

-

Niederösterr.

4

2

50,0

4

3

1

2

-

Oberösterr.

6

2

33,3

9

9

-

3

-

Salzburg

-

-

.

-

-

-

-

-

Steiermark

6

5

83,3

11

11

-

8

-

Tirol

9

2

22,2

11

11

-

2

-

Vorarlberg

1

1

100,0

2

2

-

2

-

Wien

6

1

16,7

6

6

-

1

-

Österreich

38

14

36,8

51

50

1

19

-

 

 

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2005 / 2006

 

 

 

 

Das Unfallgeschehen in der Silvesternacht 2005 / 20061)

Bundesland

Unfälle mit
Personen-
schaden

darunter
Alkoholunfälle2)

Verun-
glückte
Personen

davon

 

darunter bei
Alkoholunfällen2)

 

absolut

%-Anteil

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Burgenland

-

-

.

-

-

-

-

-

Kärnten

1

-

0,0

1

1

-

-

-

Niederösterr.

2

1

50,0

2

2

-

1

-

Oberösterr.

9

2

22,2

9

9

-

2

-

Salzburg

2

1

50,0

4

4

-

1

-

Steiermark

-

-

.

-

-

-

-

-

Tirol

1

1

100,0

1

1

-

1

-

Vorarlberg

2

-

0,0

3

3

-

-

-

Wien

4

3

75,0

5

5

-

4

-

Österreich

21

8

38,1

25

25

-

9

-

 

 

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2006 / 2007

 

 

 

 

Das Unfallgeschehen in der Silvesternacht 2006 / 20071)

Bundesland

Unfälle mit
Personen-
schaden

darunter
Alkoholunfälle2)

Verun-
glückte
Personen

davon

 

darunter bei
Alkoholunfällen2)

 

absolut

%-Anteil

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Burgenland

-

-

.

-

-

-

-

-

Kärnten

1

1

100,0

2

1

1

1

1

Niederösterr.

3

-

0,0

6

6

-

-

-

Oberösterr.

7

1

14,3

17

17

-

2

-

Salzburg

1

-

0,0

1

1

-

-

-

Steiermark

10

5

50,0

11

10

1

4

1

Tirol

3

1

33,3

3

3

-

1

-

Vorarlberg

2

-

0,0

2

1

1

-

-

Wien

4

2

50,0

5

5

-

3

-

Österreich

31

10

32,3

47

44

3

11

2

 

 

 

Definitionsgrundlagen zu Fragen 31 und 32:

 

1)      Silvesternacht: jeweils von 31. Dezember, 18:00 Uhr bis 1. Jänner, 5:59 Uhr

2)      Alkoholisierte Beteiligte: An Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligte Personen (Lenker, Mitfahrer oder Fußgänger), bei denen eine Beeinträchtigung durch Alkohol gemäß §5 Abs.1 StVO oder eine Überschreitung des im §14 Abs.8 FSG festgelegten Blut- oder Atemalkoholgrenzwertes festgestellt wurde.

3)      30-Tage-Fristabgrenzung für Verkehrstote.