1754/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben mit
25. Oktober 2007 unter der Nummer 1700/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen des BIA“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu der Frage 1:

Nein.

 

Zu der Frage 2:

Nein. Der Sachverhalt ereignete sich in der vergangenen Legislaturperiode, in der ich Bundesminister für Landesverteidigung nicht jedoch für Inneres war.

 

Zu der Frage 3:

Der Sachverhalt lief am 14. Juni 2005 im Büro für Interne Angelegenheiten ein.

 

Zu der Frage 4:

Der Sachverhalt wurde der StA Graz zur do. strafrechtlichen Beurteilung übermittelt.

Zu der Frage 5:

Das gegenständliche Strafverfahren wurde von der StA Graz gem. § 90 StPO zurückgelegt.

 

Zu der Frage 6:

Es wurde kein Disziplinarverfahren eingeleitet.

 

Zu der Frage 7:

Hinfällig

 

Zu der Frage 8:

Es lagen keine Gründe für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vor. 

 

Zu der Frage 9:

Der Akt ist nicht mehr anhängig.

 

Zu der Frage 10:

Hinfällig

 

Zu der Frage 11:

Aufgrund der Zurücklegung gem. § 90 StPO durch die StA Graz gab es keine Rechtsgrundlage für weitere Ermittlungsschritte.