1754/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.12.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben mit
25. Oktober 2007 unter der Nummer 1700/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen des BIA“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu der Frage 1:
Nein.
Zu der Frage 2:
Nein. Der Sachverhalt ereignete sich in der vergangenen Legislaturperiode, in der ich Bundesminister für Landesverteidigung nicht jedoch für Inneres war.
Zu der Frage 3:
Der Sachverhalt lief am 14. Juni 2005 im Büro für Interne Angelegenheiten ein.
Zu der Frage 4:
Der Sachverhalt wurde der StA Graz zur do. strafrechtlichen Beurteilung übermittelt.
Zu der Frage 5:
Das gegenständliche Strafverfahren wurde von der StA Graz gem. § 90 StPO zurückgelegt.
Zu der Frage 6:
Es wurde kein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Zu der Frage 7:
Hinfällig
Zu der Frage 8:
Es lagen keine Gründe für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vor.
Zu der Frage 9:
Der Akt ist nicht mehr anhängig.
Zu der Frage 10:
Hinfällig
Zu der Frage 11:
Aufgrund der Zurücklegung gem. § 90 StPO durch die StA Graz gab es keine Rechtsgrundlage für weitere Ermittlungsschritte.