1758/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.12.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0223-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

           Wien, 19. Dezember 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1925/J-NR/2007 betreffend Kosten für die „Lehrer­kampagne“, die die Abg. Ursula Haubner und Kollegen am 8. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Insgesamt kostete die Schaltung des Offenen Briefes zum internationalen Welttag der Lehre­rinnen und Lehrer € 222.280,17.

 

Zu Frage 2:

Zum Mittel eines Offenen Briefes greift man dann, wenn man nicht nur die im engeren Sinne angesprochene(n) Personengruppe(n) erreichen, sondern gleichzeitig auch die breite Öffentlich­keit ansprechen und informieren möchte – in diesem Fall alle an Schulfragen interessierten Bevölkerungsgruppen.

 

Zu Frage 3:

Derartige Angaben können dem Web-Angebot der Österreichischen Post AG entnommen werden (Info.Post Planer). Unter der Annahme einer 5g Sendung österreichweit ergibt die Abfrage beim kostenlosen Web-Tool einen Betrag von € 265.862,04 (incl. Abgabe und USt).

 

Zu Frage 4:

Ungeachtet der bestehenden „Zweckbindung“ der Mittel für Öffentlichkeitsarbeit wäre darauf hinzuweisen, dass für den Bereich Bildung 2007 zusätzlich 50 Mio. € und 2008 145 Mio. € ein­gesetzt werden. Diese Mittel werden für die Senkung der Klassenschülerzahlen in den 1. Klassen der Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und der AHS-Unterstufe, für „Lebensbegleitendes Lernen“, diverse Fördermaßnahmen und Erhöhung der Schülerbeihilfen Verwendung finden.

 

Zu Frage 5:

Zu dem der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 1293/J-NR/2007 (1332/AB) ent­nommenen Betrag wäre wie bereits dort ausgeführt festzuhalten, dass die benannten Inse­rate/Beilagen die Themenbereiche „Schulreform“, „Umwelterziehung“, „Literaturpreise“, „Lese­förderung“ und „Frauenförderung“ im Sinne einer Öffentlichkeitsarbeit für Bürgerinnen und Bürger betroffen haben. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.

 

Zu Frage 6:

Auch zu diesem der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 835/J-NR/2007 ent­nommenen (aufsummierten) Betrag (740/AB) wäre auf die bereits dort ausgeführten unum­gänglichen Adaptierungsarbeiten hinzuweisen, wie etwa die Umwidmung eines bisher von einer Person allein genutzten Büros in ein Pressebüro für vier Bedienstete. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.

 

Zu Frage 7:

Derart umfangreiche und tiefgreifende Reformvorhaben wie die Neugestaltung wesentlicher Teile des österreichischen Schulwesens erfordern begleitende Kommunikationsmaßnahmen, um die Öffentlichkeit über Sinn und Zweck der Maßnahmen zu informieren, sie für die Vorhaben zu interessieren und um alle reformfreudigen Kräfte in unserem Land zu motivieren. Es wird daher immer wieder notwendig sein, auch im Wege von Einschaltungen in oder durch Koopera­tion mit Print- und anderen Medien an die Öffentlichkeit heranzutreten.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.