1759/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.12.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0225-III/4a/2007 |
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Wien, 19. Dezember 2007 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1989/J-NR/2007 betreffend Wahlpropaganda an Schulen, die die Abg. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen am 9. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Im Rahmen eines Bundesländertages am 24. September 2007 in Innsbruck habe ich als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die HTL für Bau und Kultur, Grafik und Design Trenkwalderstraße besucht. Direktor Manfred Fleiss hat mir hierbei die Schwerpunktsetzung der Schule („Kunstschwerpunkt“) vorgestellt. Der Schulbesuch sah insbesondere die Information über den Stand und die Qualität des praktischen Unterrichtes an dieser Schule, die Besichtigung einer Ausstellung von Werken der Schülerinnen und Schüler sowie eine Diskussion mit Schülerinnen und Schülern im Beisein von Medien vor. An diesem Schulbesuch haben u.a. Landesschulratspräsident Dr. Erwin Koler, der Abgeordnete zum NR DDr. Erwin Niederwieser und der Abgeordnete zum Tiroler Landtag Ernst Pechlaner teilgenommen.
Zu Fragen 3 und 4:
Der Vorwurf, mein Amt für einen „Wahlkampf an Schulen zu missbrauchen“, geht allein schon aus den obigen Ausführungen ins Leere. Grundsätzlich aber ist festzuhalten: In Art. 14 Abs. 5a B-VG sowie in § 2 Schulorganisationsgesetz („Zielparagraph“) ist verankert, dass Schülerinnen und Schüler bzw. Jugendliche „zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt werden und dem politischen, religiösen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein“ sollen. Damit ist die Politische Bildung als Auftrag an die österreichische Schule festgeschrieben. Es wäre also lebensfremd, die Schule als „politikfreien Raum“ zu betrachten.
Allerdings muss klar zwischen Politik und Parteipolitik unterschieden werden. Für die Beantwortung der Frage, ob die Teilnahme von Politikerinnen und Politikern an Schulveranstaltungen als Bestandteil der Erfüllung dieses Auftrags zulässig ist oder aber als schulfremde Werbung, die die Aufgabe der österreichischen Schule beeinträchtigt, zu untersagen ist, wird vor allem ausschlaggebend sein, ob es sich dabei um eine objektive, sachliche Behandlung politischer Themen handelt oder ob dabei „Werbung“ für parteipolitische Zwecke oder Zielsetzungen betrieben wird.
Diese Auffassung wird von der Mehrheit der Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftlern geteilt.
Abschließend darf ich festhalten, dass die Demokratieinitiative der Österreichischen Bundesregierung auch durch mein Ressort getragen wird, und ein Beitrag zur Politischen Bildung ein gesetzlich verankerter Auftrag ist. Hierbei sind die Stärkung der demokratiepolitischen Handlungskompetenz und die Bewusstseinsbildung insbesondere bei Erstwählerinnen und -wählern sowie die Verankerung der Politischen Bildung als Grundlage für Partizipation, Chancengleichheit und Empowerment zentrale Anliegen. Die Begegnung mit Repräsentantinnen und Repräsentanten aus verschiedensten Politikbereichen ist Teil dieser Initiative.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.