176/AB XXIII. GP
Eingelangt am
14.02.2007
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Christian Füller, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Dezember 2006 unter der Nr. 170/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat im Jahr 2001 die Möglichkeit geschaffen, an seinen Botschaften, Vertretungen bei den Internationalen Organisationen und Kulturforen SchülerInnen, MaturantInnen, StudentInnen und AbsolventInnen von Hoch- und Fachhochschulen, die Berufserfahrung im auswärtigen Dienst sammeln wollen, als VolontärInnen kurzfristig zu beschäftigen. Seit der Einführung dieser Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2006 waren insgesamt rund 650 Personen an den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland unentgeltlich tätig. Sie wurden gemäß Art. 41 der Wiener Diplomatenkonvention nach den jeweiligen Bestimmungen des Empfangsstaates beschäftigt.
Zu Frage 3:
In den Jahren von 2001 bis 2006 waren 83 MaturantInnen und AbsolventInnen von Hoch- bzw. Fachhochschulen als VerwaltungspraktikantInnen in der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten beschäftigt. Die Beschäftigungs- verhältnisse wurden auf Grundlage des Vertragsbedienstetengesetzes geschlossen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist bestrebt, auch in den kommenden Jahren nach Maßgabe der budgetären und organisatorischen Gegebenheiten jungen Menschen die Möglichkeit einer Tätigkeit in der Zentrale und an den Vertretungen im Ausland einzuräumen.