1761/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.12.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0118 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21. DEZ. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rosemarie Schönpass,

            Kolleginnen und Kollegen vom 30. Oktober 2007, Nr. 1706/J,

betreffend freiwillige Veröffentlichung der EU-Agrarsubventionen

ab 2008

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rosemarie Schönpass, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Oktober 2007, Nr. 1706/J, betreffend freiwillige Veröffent­lichung der EU-Agrarsubventionen ab 2008, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Beim Thema Agrarausgleichszahlungen wird schon seit Jahren wert auf höchste Transparenz gelegt. Im jährlich erscheinenden „Grünen Bericht“ sind, auf objektiver Basis erstellte, durch die paritätisch zusammengesetzte §7-Kommission anerkannte, statistische Auswertungen zu allen öffentlichen Ausgleichszahlungen nach Größenklassen des Ausgleichsvolumens dargestellt. Mit dieser Form der Darstellung soll dem Schutz personenbezogener Daten – der Bevölkerung ist der Datenschutz ein besonderes Anliegen – entsprechend Rechnung getragen werden.

 

In den letzten Jahren entwickelte sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zunehmend die Diskussion, direkte öffentliche Transferleistungen transparent zu machen.

 

Die Entscheidung über die Veröffentlichung kann erst nach vollständiger Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich handelt es sich bei den agrarischen Ausgleichszahlungen um Entgelte für erbrachte Leistungen, die je nach dieser erbrachten Leistung des Landwirtes honoriert werden.

Aus diesem Grund sind sie vorwiegend flächen- und tierbezogen, stehen also mit der Leistung des Betriebes im engen Zusammenhang. Dennoch werden kleinere Betriebe in vielfältiger Weise gestärkt, z. B. durch

 

-          die Freibetragsgrenze von 5.000 Euro bei der Modulation in der Betriebsprämienregelung,

-          den Sockelbetrag für Betriebe bis 6 ha bei der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete,

-          die degressive Staffelung der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete von 6 ha – 90 ha und die Obergrenze von 90 ha,

-          die Modulation ab 100 ha Betriebsgröße bei den Leistungsabgeltungen im Umweltprogramm,

-          die Obergrenzen bei der Investitionsförderung

-          u.v.a.m.

 

Unterschiedliche Auszahlungssummen sind die Folge unterschiedlich erbrachter Leistungen für die Gesellschaft.

 

Zu Frage 3:

 

Zu den veröffentlichten Daten kann keine Stellungnahme abgegeben werden, da diese Daten dem Datenschutz unterliegen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Bei der Zuteilung von Subventionen ist auf den konkreten Grund, warum die Subvention gewährt wird, abzustellen. Ein generelles Heranziehen z.B. der Arbeitsplätze des Betriebs würde die bisherige Differenzierung außer Kraft setzen und damit auch der Erhaltung der bestehenden Vielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion entgegenwirken.

 

Mit der Verabschiedung des Europäischen Agrarmodells 1997 auf dem Gipfel von Luxemburg wurde der österreichische Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bestätigt:

„Nach Ansicht des Rates muss die europäische Landwirtschaft multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig sein und sich über den gesamten europäischen Raum (einschließlich der benachteiligten Regionen und der Berggebiete) verteilen. Sie muss in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen, die Naturräume zu erhalten, einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raums zu leisten und den Anliegen und Anforderungen der Verbraucher in Bezug auf die Qualität und die Sicherheit der Lebensmittel, den Umweltschutz und den Tierschutz gerecht zu werden.“

 

Zu diesen Themenbereichen stiegen in den letzten Jahren auch die Anforderungen der Gesellschaft z. T. sprunghaft an, gleichzeitig kommen neue Herausforderungen wie der Klima­schutz dazu. Das derzeitige Ausgleichszahlungszahlungssystem konnte diesen stetig steigenden Ansprüchen bisher gerecht werden.

 

Durch die erwähnte Bindung der Marktordnungszahlungen (Betriebsprämie) an Auflagen wird allgemein ein hohes Niveau einer nachhaltigen Produktion erreicht, negative Umweltaus­wirkungen werden weitestgehend vermieden, die in Österreich produzierten Lebensmittel haben ein hohes Sicherheitsniveau bezüglich Gesundheit von Menschen und Tieren und den ethischen Ansprüchen wird Rechnung getragen.

 

Spezifische Anforderungen der Gesellschaft wird darüber hinaus auf freiwilliger Basis im Wesentlichen durch die Programme zur Ländlichen Entwicklung in der zweiten Säule der Agrarpolitik der EU, in Österreich umgesetzt im Grünen Pakt, Rechnung getragen.

 

Insbesondere Umweltprogramm und Ausgleichszulage sollen dazu beitragen, die flächendeckende Bewirtschaftung und die vielfältigen Funktionen unseres Kultur- und Erholungsraumes zu sichern. Dazu sollen z. B. besondere Umweltleistungen, der Erhalt seltener Pflanzen und Tiere, die Bewirtschaftung extremer Lagen, vielfältige Naturschutz­leistungen honoriert und der biologische Landbau weiter ausgebaut werden.

 

Nur wirtschaftlich gesunde, wettbewerbsfähige und zur Innovation bereite Betriebe können den zahlreichen Anforderungen der Gesellschaft optimal Rechnung tragen. Die Ausgleichs­zahlungen und insbesondere die Programme zur Ländlichen Entwicklung der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) sollen die Betriebe dabei unterstützen.

 

 

Der Bundesminister: