1767/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.12.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0122 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 21. DEZ. 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Barbara Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen vom 9. November 2007, Nr. 1951/J,
betreffend sexueller Belästigung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen vom 9. November 2007, Nr. 1951/J, betreffend sexueller Belästigung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Es gab im Jahr 2006 eine Anzeige auf Grund sexueller Belästigung, die allerdings am 11. Oktober 2006 von der Staatsanwaltschaft gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt und das Verfahren eingestellt wurde.
In dieser Angelegenheit wurde auch ein Disziplinarverfahren im Jahr 2006 eingeleitet, welches das einzige auf Grund sexueller Belästigung in diesem Jahr war. Zunächst wurde mit Bescheid gegen den Bediensteten die vorläufige Suspendierung beschlossen, welche allerdings von der Disziplinarkommission mit Beschluss vom 11. August 2006 aufgehoben wurde. Im Anschluss an die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten seitens der Staatsanwaltschaft wurde von der Disziplinarkommission am 30. November 2006 ebenfalls der Beschluss gefasst, das Disziplinarverfahren nicht weiter zu führen.
Da das Verfahren eingestellt wurde, können auch keine Angaben zu Opfern und Tätern im Sinne der Anfrage gemacht werden.
Im Jahr 2007 gab es keine Anzeigen oder Disziplinarverfahren auf Grund sexueller Belästigung.
Zu den Fragen 11 bis 18:
Nein.
Der Bundesminister: