1769/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.12.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0123 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 21. DEZ. 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger,
Kolleginnen und Kollegen vom 9. November 2007,
Nr. 1961/J, betreffend Mobbing
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 9. November 2007, Nr. 1961/J, betreffend Mobbing, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 18:
In den Jahren 2006 und 2007 wurden keine „Mobbingfälle“ von den Mobbingpräventionsbeauftragten im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) festgestellt.
Es sind in den Jahren 2006 und 2007 keine Anzeigen, Kündigungen, Versetzungen oder Disziplinarstrafen hinsichtlich „Mobbing“ im BMLFUW erfolgt.
Das Thema Mobbing wird im BMLFUW sehr ernst genommen, sowohl seitens der Personalvertretung als auch durch den Dienstgeber. Derzeit wird eine Betriebsvereinbarung ausformuliert, die Maßnahmen enthält, um Mobbing aktiv und präventiv zu begegnen.
In der Zentralstelle des BMLFUW wurden im Jahre 2007 drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Konflikt- und Mobbingpräventionsbeauftragte nominiert und ausgebildet. Sie haben ab Juli 2007 ihre Tätigkeit aufgenommen.
An diese können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, die Informationen zum Thema Konflikte und Mobbing haben möchten, oder in konkreten Fällen Hilfestellung und mentale Unterstützung benötigen.
Die Beauftragten sind neutrale Vermittler zwischen allen Beteiligten, aber nicht „Anwältinnen/Anwälte oder Vertreterinnen/Vertreter“ der/des Betroffenen. Sie können von Mobbingbetroffenen, aber von auch von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern kontaktiert werden, die sich zu Unrecht beschuldigt fühlen. Außerdem beraten sie auch Vorgesetzte, die sich über Mobbing informieren wollen oder den Verdacht haben, dass eine/r ihrer Mitarbeiterinnnen/Mitarbeiter gemobbt wird. Die Tätigkeit liegt im Bereich von Beratung und Hilfestellung und zielt darauf ab, die Selbststeuerungsfähigkeit und Handlungskompetenzen der Betroffenen zu erhöhen.
Die Mobbingpräventionsbeauftragten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Seit Juli 2007 wurden Beratungsgespräche geführt, die zum Ziel hatten, gemeinsam mit Betroffenen eine belastende Situation hinsichtlich eines Konflikt- bzw. Mobbingpotentials zu analysieren. Da der Begriff Mobbing eine Konfliktsituation beschreibt, bei der ein/e Betroffene/r über einen längeren Zeitraum sehr häufig systematisch feindseligen Angriffen ausgesetzt ist, bedarf es für die Diagnose über „Mobbingopfer“ bzw. „Mobbingtäters“ eine eingehende Prüfung jedes einzelnen Falles. Mit Hilfe von z. B. „Mobbingtagebüchern“ kann herausgefunden werden, ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt.
Der Bundesminister: