1771/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.12.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0129 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21. DEZ. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

            Kolleginnen und Kollegen vom 12. November 2007, Nr. 2024/J,

betreffend dramatischer Rückgang der milchproduzierenden Betriebe

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 12. November 2007, Nr. 2024/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die Anzahl der Milchlieferanten vor dem EU-Beitritt und die aktuellen Zahlen sind in untenstehender Tabelle zusammengefasst. Es handelt sich dabei um die Anzahl der Milcherzeugerinnen und -erzeuger, die die produzierte Milch an Be- und Verarbeitungsbetriebe geliefert haben.

 

Milchlieferanten in Österreich:

Jahr

Anzahl

1960

226.200      

1970

193.600      

1980

134.100      

1986

114.000      

1987

109.000      

1988

106.000      

1989

102.000      

1990

99.000      

1995

77.000      

2000

63.606      

2003

56.583      

2004

51.431      

2005

48.474      

2006

45.847      

Daten: Grüner Bericht 2007

 

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, erfolgt ein kontinuierlicher Rückgang der Milchproduzenten, der bereits weit vor dem EU-Beitritt eingesetzt hat. Zwischen den Jahren 1970 und 1986 betrug die jährliche Abnahme der Anzahl der Milch erzeugenden Betriebe bis zu 5000, dieser Rückgang hat sich in den letzten Jahren deutlich verlangsamt. So stiegen in den Jahren 2004 bis 2006 weniger als 3000 Erzeugerinnen und Erzeuger pro Jahr aus der Milchproduktion aus. Eine dramatische Abweichung von diesem kontinuierlichen Prozess wird nicht erwartet. Änderungen spezifischer Rahmenbedingungen haben zwar temporär einen Einfluss auf die Entscheidung, in der Milchproduktion zu verbleiben oder aufzuhören, das wichtigste Kriterium ist jedoch die Frage, ob die Hofnachfolge gesichert werden kann. Im Vergleich mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union liegt Österreich bei der Aufrechterhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe im absoluten Spitzenfeld. Dies zeigt auch der jüngste Milchmarktbericht der Europäischen Kommission.

 

Zu Frage 4:

 

Im Zwölfmonatszeitraum 2003/2004 waren 54.344 Milcherzeugerinnen und -erzeuger mit A-Quote tätig. 12.527 Lieferanten erhielten eine Quotenzuteilung im gegenständlichen Verfahren.

 


Zu Frage 5:

 

Grundsätzlich darf festgehalten werden, dass die Zuteilung im Jahr 2003 nicht ungerecht, sondern im Rahmen des den Mitgliedstaaten zugestandenen Spielraums unter zu diesem Zeitpunkt notwendigen Prämissen erfolgte, die bereits vor Jahren eingehend erläutert und diskutiert wurden.

Für die österreichischen Milcherzeugerinnen und -erzeuger konnte durch diese Zuteilung der Grundbetrag der Milchprämie ab dem Jahr 2004 für diese zusätzlichen 36.000 t aktiviert werden, da dies nur bei einer individuellen Zuteilung möglich war. Beim Zuteilungsverfahren 2003/2004 sollte daher vermieden werden, dass zugeteilte Mengen wieder in die nationale Reserve verfallen und in der Folge wieder kein entsprechender Grundbetrag der Milchprämie für Österreich aktiviert werden konnte. Diese Zuteilung wirkt daher auch noch positiv über die Entkoppelung der Milchprämie im Jahr 2007 hinaus. Ab dem Jahr 2006 konnten damit jährlich ca. 0,9 Mio.€ mehr an gekoppelter bzw. danach entkoppelter Milchprämie an die Milchbetriebe gebracht werden.

Dies spiegelt sich auch bei den Ergebnissen der Buchführungsspezialbetriebe Milchwirtschaft in einer deutlich positiven Entwicklung der Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft wieder, wobei sich die Einkünfte der Milchviehspezialbetriebe von 2003 (vor der Zuteilung) zu 2006 (nach der Zuteilung) um 6.010 € bzw. 33,5% erhöhten. Natürlich haben auch andere Einflussfaktoren dazu beigetragen.

Falls mit dem Ausdruck „Auswirkungen“ auf die Strukturentwicklung angespielt werden sollte, ist festzuhalten, dass keine signifikant unterschiedliche Entwicklung der Milcherzeugerinnen und -erzeuger mit einer Lieferquote der drei letzten Quotenjahre ab dem Zuteilungsverfahren 2003/2004 zu den drei davor liegenden Quotenjahren in absoluten Zahlen festzustellen ist.

 

Zu Frage 6:

 

Als ersten Schritt habe ich bereits Ende des Jahres 2006 eine Studie bei der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und dem Wirtschaftsforschungsinstitut in Auftrag gegeben, die sowohl die Auswirkungen eines Quotenauslaufs auf die österreichische Milchwirtschaft beleuchten, als auch allenfalls notwendige Übergangs- und Begleitmaßnahmen herausarbeiten sollte. Diese Studie wurde am 17. Oktober 2007 der interessierten Öffentlichkeit präsentiert.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Milchquotenregelung immer für einen befristeten Zeitraum festgelegt wird. Österreich setzt sich weiterhin für die Verlängerung der Milchquotenregelung ein, da diese einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Einkommen der Milcherzeugerinnen und -erzeuger insbesondere im benachteiligten Gebiet leistet. Österreich steht für eine Flexibilisierung des derzeitigen Mengensteuerungssystems zur besseren Reaktion auf die sich ändernden Marktentwick­lungen gegenüber einem Auslaufen der Quotenregelung. Dafür versuchen wir auf allen Ebenen andere Mitgliedstaaten zu überzeugen.

Die Kommission lässt aber in ihrer Mitteilung zum Gesundheitscheck keinen Zweifel, dass sie keine Verlängerung der Milchquotenregelung vorschlagen wird, wobei sie die Mehrheit der Mitgliedstaaten aufgrund der derzeitig sehr guten Marktlage hinter sich weiß.

Wenn es zu einem Auslaufen der Milchquotenregelung im Jahr 2015 kommt, geht es für die österreichische Milchwirtschaft neben sinnvollen Übergangsmaßnahmen vor allem um Begleitmaßnahmen zur langfristigen Absicherung der Milchproduktion unter Berücksichtigung des hohen Produktionsanteils im benachteiligten Gebiet.

 

Zu Frage 7:

 

Grundsätzlich liegt die oberste Priorität in der Sicherung der bisherigen Mittel der ersten und zweiten Säule der EU-Agarpolitik. Dadurch ist es uns gelungen, die flächendeckende Bewirtschaftung auch in den benachteiligten Gebieten sicherzustellen und die Wettbewerbs­fähigkeit gegenüber anderen Regionen aufrecht zu halten.

Aufbauend auf diese Mittel gilt es zumindest für eine Übergangsphase sowohl in der ersten Säule zusätzliche Mittel mit einem gewissen Produktionsbezug sicherzustellen und in der 2. Säule zusätzliche Mittel für die Investitionsförderung zur Anpassung an die neuen Rahmen­bedingungen und für Bildungsprogramme sowie die Kofinanzierung von Versicherungsprämien für Einkommensschwankungen voranzutreiben. Weiters wird die Unterstützung der Rohmilch­erfassung, die Erhöhung der Transparenz der Milchgeldauszahlungen und die Absicherung der Herkunft der Milch aus den Bergregionen eine wichtige Bedeutung haben.

 

Zu Frage 8:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Festlegung der Milchpreise auf privatrechtlicher Basis zwischen Milchlieferanten und Käufer bzw. Verarbeitungsbetrieb erfolgt und eine Festlegung von Seite des EG-Rechtes durch die öffentliche Hand nicht gestattet ist. In Österreich werden ca. 90% der Milch von Genossenschaften, in denen die Milchbäuerinnen und -bauern die Eigentümer sind, vermarktet und daher in deren Gremien festgelegt. Im zweiten Halbjahr 2007 erfolgten auch deutliche Anstiege der Milcherzeugerpreise in Österreich, die im Vergleich zur Steigerung der Vorleistungen auf das Kilogramm Milch umgelegt höher ausfielen als in der Vergleichsperiode des Vorjahres. Dadurch ist auch die Wirtschaftlichkeit der Milchproduktion gestiegen.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft arbeitet gemeinsam mit der österreichischen Milchwirtschaft an einer Verbesserung der Transparenz der Milcherzeugerpreise auf Molkereiebene, damit den Milcherzeugerinnen und -erzeugern für die Auswahl ihres Partners auch die mittelfristige Auszahlungsleistung einer Molkerei zur Verfügung steht. Des Weiteren ist beabsichtigt, das Wirtschafts­forschungsinstitut zu beauftragen, die Marktmacht des Handels und die Marktspannen im Bereich der Milchprodukte eingehender zu untersuchen.

 

Zu Frage 9:

 

Ich war in der Vergangenheit und bin auch in der Zukunft gerne bereit die Moderation zur Verbesserung des Dialoges und des Verständnisses zwischen den Partnern der österreichischen Milchwirtschaft und des Handels zu unterstützen.

 

Zu Frage 10:

 

Im Quotenjahr 2006/2007 wurden ca. 357.000 t Milch von Biobetrieben geliefert, davon wurde für ca. 264.000 t ein Biomilchzuschlag bezahlt. Der Anteil der auch als Biomilch vermarkteten bzw. mit Biomilchzuschlag bezahlten Milch an der Gesamtbiomilchanlieferung erhöhte sich von ca. einem Drittel im Jahr 1998 über knappe 60 % 2005 auf 74 % im Jahr 2006. Der Grund liegt in der gestiegenen Nachfrage und auch der höheren Wirtschaftlichkeit, die Biomilch­sammlung in Gebieten mit einer geringen Aufkommensdichte, die auch höhere Kosten verursacht, durchzuführen.

 

Zu Frage 11:

 

Unter anderem aufgrund einer Biomilchstudie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses wurde von der AMA-Marketing die Zuweisung der Milchmarketingbeiträge für den Bereich Biomilch auf Basis der höheren Biomilchmenge, die angeliefert wurde und nicht mehr aufgrund der tatsächlich geringeren, tatsächlich vermarkteten Biomilchmenge für das Jahr 2008 vorgenommen. Durch diesen neuen Zuweisungsansatz steht dem Biomilchbereich ein im Vergleich zum früheren Ansatz um ca. 240.000 € höheres Budget zur Verfügung. Damit sollte das Anliegen bereits erfüllt sein.

 

 

Der Bundesminister: