1774/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.12.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0109-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1724/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auszahlung genehmigter Überstunden“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 18:

Vorweg möchte ich anmerken, dass im Bereich des Bundesministeriums für Justiz alle zeitlichen Mehrleistungen der Sektions- und Abteilungsleiter/-innen sowie der akademischen Referenten/-innen durch ein Fixgehalt bzw. Gehalt als Richter oder Staatsanwalt abgegolten sind.

Die hier bekanntgegebenen Daten beziehen sich daher nur auf den kleinen Kreis von Mitarbeiter/-innen im Gehobenen Dienst, einzelne Mitarbeiter/-innen des Fachdienstes oder in handwerklicher Verwendung. Bereits an dieser Stelle bitte ich um Verständnis dafür, dass eine  Aufgliederung in der angefragten organisatorischen Tiefe und besoldungsrechtlichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist: Eine derart detaillierte Auswertung würde Datensätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen. Daher erfolgt die Aufgliederung der Daten nach Beamten und Vertragsbediensteten.

Im Bundesministerium für Justiz – Zentralleitung haben demnach im angefragten Zeitraum 16 Vertragsbedienstete 3392 Überstunden und 22 BeamtInnen rund 2278 angeordnete Überstunden geleistet. Den Vertragsbediensteten wurden dafür rund  50 400 Euro und den Beamten/-innen rund 54 600 Euro ausbezahlt.

Eine Aufgliederung nach Auszahlungsterminen ist angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen (quartalsweise Abrechnung der Werktagsüberstunden) nicht möglich. In diesem Sinn beziehen sich die Daten auf finanziell abgegoltene Überstunden, wie sie für den jeweiligen Kalendermonat erbracht wurden. Je nach Art der erbrachten Überstunden können diese tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt worden sein.

Zu 19:

Im Bundesministerium für Justiz wurden sämtliche angeordneten Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens abgegolten. Es ist kein Beschwerdeverfahren anhängig.

 

27. Dezember 2007

 

(Dr. Maria Berger)