1781/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.01.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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GZ: BMWF-10.000/0216-C/FV/2007 |
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 20. Dezember 2007
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1902/J-NR/2007 betreffend Kosten eines Studienplatzes an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen am 7. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2: Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung stellte den Medizinischen Universitäten im Jahr 2006 folgende Mittel zur Verfügung:
Med. Univ. Wien Med. Univ. Graz Med. Univ. Innsbruck Zuweisungen (exkl. KMA) 243,460 Mio. € 89,426 Mio. € 84,972 Mio. € o. Studierende (WS) 8.654 3.981 3.356 Ausgaben/o. Stud. in € 28.133,-- 22.463,-- 25.319,--
Zuweisungen (inkl. KMA) 310,698 Mio. € 179,351 Mio. € 179,235 Mio. € o. Studierende (WS) 8.654 3.981 3.356 Ausgaben/o. Stud. in € 35.902,-- 45.052,-- 53.407,--
Wie bereits in der Antwort zur Anfrage Nr. 1758/J-NR/2007 ausgeführt, wird das Budget der österreichischen Universitäten nicht nach der Anzahl der Studienplätze bemessen, sondern die Universitäten erhalten ein Gesamtbudget für Forschung und Lehre. Dieses wird zum kleineren Teil über Indikatoren der Gesamtuniversität berechnet und zum Großteil in Leistungsverein-barungen festgelegt. In den Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2007 - 2009 (1. Periode) wurde mit den Universitäten die Fortführung des bestehenden Leistungsangebots und die Etablierung zusätzlicher Schwerpunkte vereinbart. Die für die Gesamtuniversitäten vorhandenen Daten reichen dafür aus, zumal die Medizinischen Universitäten im Vergleich zu den anderen Universitäten nur eine relativ geringe Anzahl an Studien anbieten.
Durch die gemeinsame Nutzung des Universitätsklinikums mit dem jeweiligen Kranken-anstaltenträger und der dafür erforderlichen Abgeltung im Klinischen Mehraufwand entstehen standortspezifische Besonderheiten und Kosten aufgrund der jeweiligen Krankenhausstruktur. Weiters ist auch zu beachten, dass der Neubau des Allgemeinen Krankenhauses in Wien fast zur Gänze abgeschlossen ist, während am LKH Graz und LKH Innsbruck neue großangelegte gemeinsame Sanierungsoffensiven zwischen dem Bund und den jeweiligen Kranken-anstaltenträger gestartet werden bzw. wurden. Dadurch ergibt sich in der Jahresbetrachtung bei Einbeziehung der Infrastrukturmaßnahmen eine größere Bandbreite zwischen den einzelnen Universitäten.
Eine weitere Differenzierung der universitätsinternen Rechnungssysteme war bei den Ver-handlungen der Leistungsvereinbarungen 2007 - 2009 noch kein Thema, könnte aber bei den Gesprächen für die nächste Periode erörtert werden.
Zu Frage 3: Zur Verwendung der Studienbeiträge haben die Medizinischen Universitäten in den Tätigkeitsberichten 2006 Folgendes mitgeteilt:
Medizinische Universität Wien: Mittel aus den Studienbeiträgen flossen in die externe Lehre, die Lehrabgeltung beamteter Universitätslehrer/innen, die Berufsfelderkundung, Verträge mit Lehrkrankenhäusern, die Bibliothek und die Lehrbuchsammlung, das elektronische Zulassungs- und Anmeldeverfahren, die Vergrößerung im Sinne der personellen, räumlichen und EDV- bzw. sonstigen Geräte-ausstattung der besonderen Einrichtung für medizinische Aus- und Weiterbildung.
Medizinische Universität Graz: Die Studienbeiträge wurden eingesetzt für Investitionen und Sachmittel im Bereich der Lehre, der Förderung von Auslandsaktivitäten der Studierenden (hauptsächlich Famulaturen), Betreuung des Computerraums an der Vorklinik, die Betreuung des Lernzentrums, etc.
Medizinische Universität Innsbruck: Die Studienbeiträge wurden für die Finanzierung von Lehrleistungen, für Lehrinfrastruktur und die Einrichtung von ausreichenden Plätzen in den Lernräumen, für Forschungsinfrastruktur und Forschungsstipendien eingesetzt.
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e. h.
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