1782/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0206-III/4/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                   Wien, 2. Jänner 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1727/J-NR/2007 betreffend Auszahlung gene-migter Überstunden, die die Abg. Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 5. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Eingangs halte ich fest, dass nach den entsprechenden Bestimmungen des VBG bzw. des BDG an Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen sind. Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten erst mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden. Nur Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall als Überstunden und sind nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften ab-zugelten.

 

Werktagsüberstunden sind im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder nach besoldungs­rechtlichen Vorschriften abzugelten oder im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätz­lich nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.

 

In diesem Sinn bezieht sich die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage daher auf finanziell abgegoltene Überstunden.

 

Zu Fragen 1 bis 18:

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur – Zentralleitung haben im angefragten Zeitraum durchschnittlich 152 Vertragsbedienstete rund 14.996 Überstunden und durchschnitt­lich 203 Beamtinnen und Beamte rund 18.434 angeordnete Überstunden geleistet. Den Ver­tragsbediensteten wurden dafür rund 322.216 Euro ausbezahlt sowie den Beamtinnen und Beamten rund 542.577 Euro.

 

Zur Systematik der darüber hinaus angefragten Daten wird festgehalten, dass eine Auf­gliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und besoldungsrechtlichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht mög­lich ist. Eine derart detaillierte Auswertung würde einzelne Datensätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass im Üb­rigen zu den Anfragepunkten keine Angaben gemacht werden können.

 

Zu Frage 19:

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurden sämtliche angeordneten Über­stunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens abgegolten. Beschwerdeverfahren sind daher keine anhängig.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.