1782/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.01.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0206-III/4/2007 |
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Wien, 2. Jänner 2008 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1727/J-NR/2007 betreffend Auszahlung gene-migter Überstunden, die die Abg. Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 5. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Eingangs halte ich fest, dass nach den entsprechenden Bestimmungen des VBG bzw. des BDG an Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen sind. Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten erst mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden. Nur Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall als Überstunden und sind nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften ab-zugelten.
Werktagsüberstunden sind im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.
In diesem Sinn bezieht sich die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage daher auf finanziell abgegoltene Überstunden.
Zu Fragen 1 bis 18:
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur – Zentralleitung haben im angefragten Zeitraum durchschnittlich 152 Vertragsbedienstete rund 14.996 Überstunden und durchschnittlich 203 Beamtinnen und Beamte rund 18.434 angeordnete Überstunden geleistet. Den Vertragsbediensteten wurden dafür rund 322.216 Euro ausbezahlt sowie den Beamtinnen und Beamten rund 542.577 Euro.
Zur Systematik der darüber hinaus angefragten Daten wird festgehalten, dass eine Aufgliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und besoldungsrechtlichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist. Eine derart detaillierte Auswertung würde einzelne Datensätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass im Übrigen zu den Anfragepunkten keine Angaben gemacht werden können.
Zu Frage 19:
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurden sämtliche angeordneten Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens abgegolten. Beschwerdeverfahren sind daher keine anhängig.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.