1783/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0224-III/4a/2007 |
||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
Wien, 2. Jänner 2008 |
||||
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1927/J-NR/2007 betreffend Klassengrößen, die die Abg. Mag. Gernot Darmann und Kollegen am 8. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Auf Basis einer Sonderauswertung über die derzeit verfügbaren vorläufigen Daten zu den öffentlichen Schulen zeigt sich für das Schuljahr 2006/07, dass österreichweit die durchschnittliche Klassengröße an den öffentlichen Volksschulen bei 19,8 Schülerinnen und Schülern pro Klasse liegt. In den Volksschulklassen des Minderheitenschulwesens liegt der Österreichschnitt bei 13,7 und in den übrigen Klassen bei 19,9 Schülerinnen und Schülern pro Klasse. Eine treffendere Betrachtung der beiden Bundesländer Burgenland und Kärnten, zumal dort spezielle Minderheitenklassen geführt werden, ergibt folgendes Bild:
- Vorläufige Zahlen für die öffentlichen Volksschulen im Burgenland:
Durchschnittliche Klassengröße von 18,1 Schülerinnen und Schülern, davon im Minderheitenschulwesen mit durchschnittlich 13,7 und übrige Klassen mit durchschnittlich 18,9 Schülerinnen und Schülern pro Klasse;
- Vorläufigen) Zahlen für die öffentlichen Volksschulen in Kärnten:
Durchschnittliche Klassengröße von 17,3 Schülerinnen und Schülern, davon im Minderheitenschulwesen ebenfalls mit durchschnittlich 13,7 und übrige Klassen mit durchschnittlich 17,9 Schülerinnen und Schülern pro Klasse.
Zu Frage 2:
Im Bereich der Pflichtschulen liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Detailzahlen über den konkreten Einsatz der Landeslehrerinnen und -lehrer in den einzelnen Klassen einer Schule vor. Aus diesem Grund können keine Aussagen über finanzielle Auswirkungen von eventuellen Mehrkosten aufgrund geringerer Teilungszahlen im Minderheitenschulwesen getroffen werden. Für das Minderheitenschulwesen allgemein werden in den jährlich zu bewilligenden Stellenplänen zusätzliche Planstellen zur Verfügung gestellt. Im Schuljahr 2007/08 wurden dem Burgenland 84 zusätzliche Planstellen mit geschätzten Kosten von 4,2 Mio. Euro und Kärnten 209 Planstellen mit geschätzten Kosten von 10,5 Mio. Euro zusätzlich für das Minderheitenschulwesen bewilligt. Dies ergibt einen Zuschlag von ca. 5 % an Lehrerplanposten für die beiden Bundesländer.
Zu Frage 3:
Nach meiner Auffassung lässt die gegenständliche Frage außer Acht, dass Österreich beispielsweise in Bezug auf das Minderheitenschulwesen in Kärnten eine staatsvertragliche Verpflichtung eingegangen ist und die Reform des Minderheiten-Schulgesetzes 1988 unter anderem auch deshalb erfolgt ist, damit den Kindern, die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, hohe Unterrichtsqualität geboten werden kann. Denn in knapp 36% der Schulen (Schuljahr 2005/06) im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens werden zwei oder gar drei Schulstufen gemeinsam in einer Klasse unterrichtet. Im Übrigen darf auf den seinerzeitigen Parlamentarischen Bericht der Kommission für die Angelegenheiten des Minderheiten-Schulwesens in Kärnten beim (damaligen) Bundesministerium für Unterricht und Kunst vom Oktober 1991 verwiesen werden (III-70 dB. XVIII. GP). Dieser Bericht bietet einen Überblick über die ersten drei Jahre nach Einführung der Reform und in den Vorbemerkungen werden die wichtigsten rechtlichen und bildungspolitischen Veränderungen seit 1945 aufgezeigt.
Zu Fragen 4 und 5:
Für den Bereich der Pflichtschulen ist festzuhalten, dass die Meldefrist für die Übermittlung der Datenmeldungen gemäß dem Bildungsdokumentationsgesetz bzw. den einschlägigen Verordnungen (ua. Bildungsdokumentationsverordnung) durch die Schulen erst Ende November geendet hat bzw. für die lehrgangsmäßig organisierten Berufsschulen erst nach Start der letzten Lehrgänge, d. h. für diese Schulen erst im Mai 2008, endet. Derzeit werden seitens der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zum einen bei den säumigen Schulen die ausständigen Datenmeldungen nachgefordert und zum anderen die verfügbaren Datenmeldungen auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Zum aktuellen Zeitpunkt können daher für das laufende Schuljahr 2007/08 noch keine Zahlen zur Verfügung gestellt werden.
In Bezug auf
die im Schuljahr 2007/08 in den ersten Klassen der AHS-Unterstufe erfolgte
Absenkung der Klassenschülerinnen- bzw. -schülerzahl auf einen
Richtwert von 25 wird bemerkt, dass in diesem Schuljahr an dieser Schulstufe dieser
Schulart 1.187 Klassen eröffnet wurden. Davon wiesen 177 Klassen exakt 25
Schülerinnen und Schüler und 710 Klassen eine Schülerzahl von
mehr als 25 Schülerinnen und Schüler auf. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, dass die Überschreitungsermächtigung von 20% entsprechend
§ 43 des Schulorganisationsgesetzes beibehalten wurde, da
andernfalls eine hohe Zahl von angemeldeten Schülerinnen und Schülern
abgewiesen hätte werden müssen. Die aktuellen Zahlen dieses
Schuljahres zeigen ferner, dass sich durch diese Maßnahme die
durchschnittliche Klassenschülerinnen- bzw.
-schülerzahl von rd. 28,1 auf rd. 26,2 und der Anteil der Klassen mit 31
bis 36 Schülerinnen und Schülern von 19% auf annähernd 0%
verringert hat.
Zu Frage 6:
Es darf um Verständnis ersucht werden, dass aufgrund des kurzen Zeitraums der seit Beginn des Schuljahres 2007/08 gesetzten Maßnahmen eine Beantwortung seriöserweise nicht möglich ist.
Zu Frage 7:
Die Absenkung
der Klassenschülerinnen- bzw. -schülerzahl auf den Richtwert 25 wurde
im Pflichtschulbereich in den ersten Klassen der Volksschule, in den 1. Klassen
der Hauptschule (5. Schulstufe) und in den Polytechnischen Schulen im Schuljahr
2007/08 gestartet. In den darauffolgenden Schuljahren 2008/09 bis 2010/11
werden aufsteigend alle Klassen der Pflichtschulen in diese Maßnahme
einbezogen. Vergleichbares gilt für den Bereich der AHS-Unterstufe. Im
Übrigen ist eine gesetzliche Regelung der Senkung der Klassenschülerinnen-
bzw.
-schülerhöchstzahl noch im ersten Halbjahr 2008 in Aussicht genommen.
Zu Frage 8:
Parallel zur Senkung der Klassenschülerinnen- bzw. -schülerhöchstzahl hat das Ressort die Initiative „25plus: Individualisierung des Lernens und Lehrens“ gestartet. Die Initiative ist (zunächst) auf eine Dauer von 4 Jahren ausgelegt. Hinsichtlich weiterführender Informationen zum Thema darf auf das Web-Angebot des Ressorts hingewiesen werden (http://www.bmukk.gv.at/schulen/pwi/25plus/index.xml).
Zu Fragen 9 und 10:
Ungeachtet des Umstandes, dass dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Entschließung des Nationalrates mit der zitierten Bezeichnung „378/E“ nicht bekannt ist und diese auch nach Recherche auf der Parlamentshomepage nicht aufgefunden werden konnte, ist zur angesprochenen Thematik zu bemerken, dass keine Studien bekannt sind, die einen Zusammenhang zwischen dem prozentuellen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit anderen Erstsprachen als Deutsch und dem Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler (weder der einsprachigen noch der zweisprachigen) nachweisen konnten. Im Übrigen ist auf gesetzlicher Ebene eine Verlängerung der Sprachförderkurse noch im ersten Halbjahr 2008 geplant.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.