1789/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.01.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/144-PMVD/2007                                                                                          2. Jänner 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. November 2007 unter der Nr. 1726/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Auszahlung genehmigter Überstunden" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass nach dem Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979 (§ 49 BDG) bzw. dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (§ 5 VBG) an Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen sind. Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten erst mit Ab­lauf des Kalendervierteljahres als Überstunden. Diese Werktagsüberstunden sind entweder im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit oder im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätz­lich nach besoldungsrechtlichen Vorschriften oder nur nach besoldungsrechtlichen Vor­schriften abzugelten. Mehrdienstleistungen, die von Bediensteten an Sonn- und Feiertagen erbracht werden, gelten in jedem Fall als Überstunden und sind nach den besoldungs­rechtlichen Vorschriften abzugelten. Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgaben bezieht sich die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage daher nur auf finanziell abge­goltene Überstunden.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 18:

In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung haben im anfragegegen­ständlichen Zeitraum 393 Beamtinnen und Beamte rund 24.900 Stunden und 106 Vertrags­bedienstete rund 5.150 Stunden auf Anordnung über die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden hinaus geleistet. Den Beamtinnen und Beamten wurden für diese angeordne­ten Überstunden rund 702.000 Euro und den Vertragsbediensteten rund 110.000 Euro ausbe­zahlt. Hinsichtlich der darüber hinaus gewünschten Datensätze darf festgehalten werden, dass eine Aufgliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und besoldungsrecht­lichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomi­schen Gründen nicht möglich ist, da eine derart detaillierte Auswertung Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen würde.

Zu Frage 19:

Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurden sämtliche angeordneten Überstunden abgegolten. Beschwerdeverfahren sind daher diesbezüglich nicht anhängig.