179/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.02.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0108-I/4/2006
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 172/J vom 14. Dezember 2006 der Abgeordneten Christian Füller, Kolleginnen und Kollegen, betreffend FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst, gerichtet an meinen Amtsvorgänger, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Bundesregierung war und ist sich selbstverständlich der Notwendigkeit einer praxisorientierten Ausbildung unserer Jugend bewusst. In diesem Sinne wurde der ständig steigenden Nachfrage betreffend Ferialjobs, den anwachsenden Erfordernissen an Nachweisen eines Praxisbezuges, vor allem aber auch dem punktuellen Fehlen von Nachwuchskräften entsprechend Rechnung getragen. Dies – neben der Beschäftigung von FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst - durch die Einführung der Möglichkeit eines "Verwaltungspraktikums" im Wege der 2. Dienstrechtsnovelle 2003 (BGBl. I Nr. 130/2003).
Es zeigt sich sohin, wie auch im folgenden zur Beantwortung der konkreten Fragestellungen, dass die Ausbildung unserer Jugend sowohl der Bundesregierung als auch dem Bundesministerium für Finanzen ein wichtiges Anliegen war und ist und werden auch weiterhin in diesem Bereich gezielte Maßnahmen gesetzt werden.
Ich komme nun zur Beantwortung der konkreten Fragen:
Zu 1. und 2.:
Während des in Rede stehenden Zeitraumes – sohin in den Sommermonaten Juni bis September der Jahre 2000 bis 2006 - waren im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen – soweit eine diesbezügliche Erhebung möglich ist - insgesamt 153 FerialpraktikantInnen und/oder FerialarbeiterInnen beschäftigt. In Ermangelung einer Differenzierung zwischen FerialpraktikantInnen bzw. FerialarbeiterInnen in den verwendeten EDV-Systemen (Personalinformationssystem, seit 1. Jänner 2006 PM-SAP) ist eine Aussonderung dieser Anstellungsverhältnisse aus EDV-unterstützten Abfragen nicht möglich. Es müsste daher zum Zwecke der Datenerhebung jede Dienststelle gesondert angeschrieben werden. Eine Auswertung zur Fragebeantwortung – auch hinsichtlich der geforderten Angaben betreffend Dauer und Entlohnung sowie SV-Anmeldung – wäre daher mit einem unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass ich in diesem Zusammenhang keine weiteren Angaben machen kann.
Jedenfalls muss auch darauf hingewiesen werden, dass es auf Ressortebene - zum einen bedingt durch die laufende Einführung neuer Arbeitsmethoden (stellvertretend sei hier die Einführung des elektronischen Aktes im Bund genannt), zum anderen durch die restriktive Aufnahmepolitik des öffentlichen Dienstes - in den letzten Jahren nicht bzw. nur zum Teil möglich war, Planstellen mit entsprechender Wertigkeit für die Aufnahme von FerialpraktikantInnen und/oder FerialarbeiterInnen in den Sommermonaten zu reservieren.
Neben der Beschäftigung von FerialpraktikantInnen und/oder FerialarbeiterInnen im anfragerelevanten Zeitraum wurden zusätzlich seit Einführung des Instrumentes "Verwaltungspraktikum" mit 1. Jänner 2004 insgesamt 17 Personen gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen als VerwaltungspraktikantInnen im Bereich des Finanzressorts beschäftigt. Zu diesem Zweck wurde vom Bundeskanzleramt ein Pool an Sonderplanstellen geschaffen, aus welchem dem Ressort des Bundesministeriums für Finanzen zunächst 30 – in der Folge dann reduziert 25 – Sonderplanstellen für VerwaltungspraktikantInnen zugeteilt wurden. Wie bereits zuvor dargelegt, konnten seit Einführung des Verwaltungspraktikums mit 1. Jänner 2004 insgesamt 17 VerwaltungspraktikantInnen beschäftigt werden. Es dokumentiert sich sohin das verstärkte Bestreben neben der Beschäftigung von FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im Rahmen der vom Bundeskanzleramt zugewiesenen Sonderplanstellen PraktikantInnen zu beschäftigen und soll das Instrument "Verwaltungspraktikum" jedenfalls auch weiterhin in bewährter Weise genützt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über keine angeschlossenen Wirtschaftsbetriebe, sodass eine Beantwortung der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragestellungen 1. bis 6. entfällt.
Hinsichtlich der
ausgegliederten Gesellschaften betreffen die vorliegenden Fragestellungen 1.
bis 6. ausschließlich operative Angelegenheiten der jeweiligen
Unternehmensorgane und somit keine in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der
Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes
als
Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90
Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht umfasst.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die Fragestellungen
hinsichtlich der ausgegliederten Gesellschaften nicht beantworten kann.
Zu 3. und 6.:
Auf Grund des Umstandes, dass der österreichischen Rechtsordnung ein vergleichbarer Begriff wie "BerufspraktikantInnen" fremd ist, ist nicht ersichtlich, welche Personengruppe hier gemeint ist.
Zu 4. und 5.:
Das Bundesministerium für Finanzen beabsichtigt auch in den kommenden Sommermonaten (Juni bis September 2007) FerialpraktikantInnen und/oder FerialarbeiterInnen zu beschäftigen. Weiters soll das Instrument "Verwaltungspraktikum" in bewährter Weise weiterhin genutzt werden.
Ich muss jedoch darauf hinweisen, dass gleichzeitig auch den beabsichtigten Konsolidierungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst - konkret hinsichtlich des Personalstandes auf Bundesebene – entsprechend Rechnung zu tragen sein wird.
Mit freundlichen Grüßen