1794/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.01.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/152-PMVD/2007 2. Jänner 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 12. November 2007 unter der Nr. 2017/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmensbereich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Im Sinne der Intention der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass nur jene Sonderverträge angesprochen sind, die nicht auf Grund standardisierter gesetzlicher Vorgaben bzw. genereller Genehmigungen des Bundeskanzlers (§ 36 Abs. 2 VBG), wie etwa im Bereich der Militärpiloten, bei KIOP-Soldaten (Militär-VB), im ADV- bzw. Militärärzte-Bereich etc., abgeschlossen wurden. Andere Sonderverträge bzw. neue Arbeitsleihverträge wurden im Zeitraum 1. Jänner 2006 bis zum Amtsantritt der derzeitigen Bundesregierung nicht abgeschlossen. In diesem Zusammenhang möchte ich aber nicht unerwähnt lassen, dass in diesem Zeitraum ein bestehender Arbeitsleihvertrag im Bereich des Kabinetts des Bundesministers auf Grund der Änderung der Funktion des Bediensteten dahingehend abgeändert wurde, dass das Entgelt ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro überschritten hat. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Zu 5 bis 8:
Seit dem 11. Jänner 2007 wurden im Kabinett des Bundesministers fünf Sonderverträge und ein Arbeitsleihvertrag abgeschlossen, deren Befristung an die Amtszeit des Bundesministers gekoppelt wurde. Ein Entgelt übersteigt ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Zu 9 bis 11:
Im Bereich der Strategischen
Immobilien Verwertungs-, Beratungs-, und Entwicklungsgesellschaft m.b.H (SIVBEG)
wurden am 19. August 2006 zwei Stellen als Geschäftsführerin / Geschäftsführer
nach den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes (BGBl. I Nr. 26/
1998) ausgeschrieben und nach Einhaltung einer einmonatigen Bewerbungsfrist am
4. Oktober 2006 besetzt. Ein Beratungsunternehmen wurde nicht beigezogen.
Zu 12:
Ja.
Zu 13 und 14:
Die Verträge wurden unter der fachlichen Beratung der Bundesimmobilien Gesellschaft m.b.H. (BIG) erstellt. Die Beratung erfolgte unentgeltlich. Das jeweilige jährliche Bruttogehalt der beiden Geschäftsführer übersteigt den Betrag von 70.000 Euro.
Zu 15:
Es erfolgte in allen Fällen eine Stellenausschreibung, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben war.
Zu 16 bis 18:
Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung der früheren parlamentarischen Anfrage (siehe 605/AB zu 609/J) vom 29. Mai 2007. Aus den Titeln „Vergütung für nicht verbrauchte Urlaubstage bzw. einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses“ sind Kosten von rund 40.000 Euro erwachsen.