1800/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.01.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

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Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0299-I/A/4/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1904/J der Abgeordneten Rosenkranz und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1, 3, 4, 7, 9, 11, 12, 13 und 14:
Im Jahr 2006 gab es weder Anzeigen noch Disziplinarverfahren, Versetzungen oder Kündigungen auf Grund von sexueller Belästigung.
Fragen 2, 5, 6, 8, 10, 15, 16, 17 und 18:
Im Jahr 2007 gab es bis zum Stichtag 1. Oktober 2007 drei Anzeigen auf Grund von sexueller Belästigung, jedoch keine Disziplinarverfahren und keine Versetzungen.
Die drei belästigten Personen waren alle weiblich. Es handelte sich in allen drei Fällen um denselben männlichen Täter. Dieser wurde gemäß § 34 Abs. 2 lit. b VBG entlassen. Weiters wurde unverzüglich eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen