1820/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen haben am
7. November 2007 unter der Zl. 1776/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Österreichische Vertretungsbehörden in China" gerichtet.

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

Der Beantwortung der vorliegenden parlamentarischen Anfrage - sie ist Teil der
Anfragenserie Zl. 1759/J-NR/2007 bis 1899/J-NR/2007 - stelle ich folgende Bemerkungen
voran:

Die Personal- und Immobilienverwaltung des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten stellt angesichts des weltweiten Vertretungsnetzes eine ganz
besondere Herausforderung dar:

•    Die über 300 Amtsobjekte stehen nach fast 80 verschiedenen Rechtsordnungen in der
Verfügung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten -
entweder als Mietobjekte, im Eigentum oder nach in Österreich unbekannten
Rechtskonstruktionen. Den Verhältnissen in Österreich vergleichbare Rechtssicherheit
und Transparenz (Stichwort "Grundbuch") gibt es nur an ganz wenigen Dienstorten im
Ausland. Teilweise müssen Objekte von vorgegebenen staatlichen Agenturen zu
marktfernen Preisen angemietet oder erworben werden. Zusätzlich erschweren besondere
Gegebenheiten des Immobilienmarktes (Angebotsknappheit, im Vergleich mit Österreich
z.T. vielfach höhere Mietindizes, hohe Mietvorauszahlungen, Wechselkursrisiken,
Sicherheitsverhältnisse am Dienstort etc.) das Facility Management.


         Auch die arbeitsrechtlichen Vorschriften für lokale Angestellte der Vertretungsbehörden
("Sur place-Bedienstete") sind an allen Dienstorten unterschiedlich. Vom
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sind fast 80
verschiedene Arbeitsrechtsordnungen zu beachten. In Österreich selbstverständliche
arbeitsrechtliche Instrumentarien sind manchen Arbeitsrechten fremd, was das
Personalmanagement erheblich erschwert. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die
Rekrutierung mangels qualifizierter Arbeitskräfte deutlich schwieriger als in Österreich.

         Ähnliches gilt für den Zahlungsverkehr: Schon mangels eines mit Österreich
vergleichbaren sicheren Bankwesens und der wirtschaftlichen Lebensrealität in vielen
Ländern sind größere Bargeldbestände an zahlreichen Dienstorten weiterhin erforderlich.
Es muss nicht zuletzt sichergestellt sein, dass Barbestände im Krisen- oder
Katastrophenfall für in Not geratene Österreicher/innen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

         Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten leisten im In- und Ausland - unter zum Teil
ausgesprochen schwierigen Bedingungen - hervorragende Arbeit für unser Land und
unverzichtbare Dienstleistungen für seine Bürgerinnen und Bürger. Sie unterliegen dabei
als einzige Bundesbedienstete keinem Versetzungsschutz. Das bedeutet, dass
Verwendungen in der Zentrale und Verwendungen an den Vertretungsbehörden im
Ausland einander abwechseln. Teil dieser Realität ist ein ständiger Wechsel zwischen zum
Teil völlig anderen gesellschaftlichen Kulturen, Schwierigkeiten beim beruflichen
Wiedereinstieg der Lebenspartner/innen, schulische Herausforderungen für die Kinder
sowie an einer Reihe von Dienstorten gesundheitliche Risiken.

Die vorliegende parlamentarische Anfragenserie stößt an die Grenzen der faktischen
Beantwortungsmöglichkeit. Eine Beantwortung in der gewünschten Detailliertheit würde über
einen längeren Zeitraum beträchtliche Personalressourcen meines Ressorts binden und ist
daher nicht möglich.

Zu Frage 1:

Der Gesamtaufwand für die am Stichtag 31.12.2006 bestehenden 105 österreichischen
Berufsvertretungsbehörden im Ausland lag im Jahr 2006 bei € 138,5 Millionen. Daraus
errechnet sich ein durchschnittlicher Gesamtaufwand pro Vertretungsbehörde in Höhe von €
1,32 Millionen.

Zu den Fragen 2,4 und 5:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hatte zum
Stichtag 31.12.2006 1.287 Bedienstete im In- und Ausland. 558 dieser Bediensteten versahen
in der Zentrale in Wien ihren Dienst, 729 dieser Bediensteten waren in Auslandsverwendung
an den Vertretungsbehörden tätig. Weitere 565 Personen waren nach lokalem Recht an den
Vertretungsbehörden angestellt. In Summe wurden für alle Bediensteten im Jahr 2006 € 77,7
Millionen an Personalausgaben aufgewendet. Das ergibt Personalausgaben pro Kopf in Höhe
von €41.963.

Zu Frage 3:

Der Sachaufwand für die am Stichtag 31.12.2006 bestehenden 105 österreichischen
Berufsvertretungsbehörden im Ausland belief sich im Jahr 2006 auf € 92,2 Millionen. Daraus
ergibt sich ein durchschnittlicher Sachaufwand pro Vertretungsbehörde in Höhe von € 0,878
Millionen.

Zu Frage 6:

Grundsätzlich wird gemäß §71 (1) Bundeshaushaltsgesetz (BHG) der Zahlungsverkehr
bargeldlos abgewickelt. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird, wo immer möglich, im Wege
der Österreichischen Postsparkasse besorgt.

In allen Fällen, wo die bargeldlose Zahlung nicht möglich ist, wird der Barzahlungsverkehr
auf das unumgänglich notwendige Ausmaß beschränkt. Die Bargeldbestände der
Vertretungsbehörden sind je nach Dienstort, Periode und Währung stark schwankend.
Bargeldbestände sind insbesondere bestimmt durch Einnahmen aus dem
Sichtvermerksverkehr, sowie abhängig von der Struktur und Zahlungssicherheit der jeweils
vor Ort vertretenen Banken. In vielen Ländern, in denen es österreichische
Berufsvertretungsbehörden gibt, gibt es kein mit Österreich vergleichbares Bankensystem.
Weiters muss sichergestellt werden, dass Barbestände im Krisen- oder Katastrophenfall für in
Not geratene Österreicher/innen rechtzeitig zur Verfügung stehen.


Zu Frage 7:

Die rund 700 entsandten Bediensteten an den österreichischen Berufsvertretungsbehörden
behandelten im Jahr 2006 insgesamt knapp 500.000 Konsularfälle. Es gibt konsularische
Amtshandlungen verschiedenster Art und der damit verbundene Ressourcenaufwand variiert
stark. Das Spektrum der konsularischen Aktivitäten reicht von der Erteilung von
Sichtvermerken, der Ausstellung von Reisepässen und Staatsbürgerschaftsnachweisen, dem
Beglaubigungswesen, der Häftlingsbetreuung und Assistenz in sonstigen Gerichts- und
Behördenverfahren, der Hilfestellung bei Todesfällen, Unfällen und Erkrankungen im
Ausland, der Hilfestellung für im Ausland in finanzielle Notlage geratene Österreicher/innen
(durch Verlust, Diebstahl u.ä.), der Hilfestellung in Katastrophen- und Krisenfällen, der
Abwicklung von Wahlen im Ausland bis hin zur Betreuung der Auslandsösterreicher/innen.

Die drei konsularisch arbeitsintensivsten Vertretungsbehörden befinden sich in Moskau,
Belgrad und Kiew. In Moskau wurden im Jahr 2006 88.090 konsularische Amtshandlungen
vorgenommen, in Belgrad waren es 47.308 und in Kiew lag die Zahl bei 32.239.
Aufgeschlüsselt nach der Art der konsularischen Amtshandlung gab es in Moskau 87.502
Sichtvermerkshandlungen, 243 Beglaubigungen, 185 Rechtsschutzfälle, 63
Passamtshandlungen, 51 Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und 46 sonstige konsularische
Amtshandlungen (d.s. Haftfälle, Heimsendungen, Dokumentenprüfung, Sozialfälle, etc.). In
Belgrad lagen die entsprechenden Werte bei 46.676 Sichtvermerkshandlungen, 66
Beglaubigungen, 30 Rechtsschutzfälle, 113 Passamtshandlungen, 23
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und 354 sonstige konsularische Amtshandlungen. Für
Kiew ergeben sich 32.057 Sichtvermerkshandlungen, 27 Beglaubigungen, 31
Rechtsschutzfälle, je 12 Passamtshandlungen bzw. Staatsbürgerschaftsangelegenheiten sowie
100 sonstige konsularische Amtshandlungen.

Insbesondere an den Dienstorten Moskau und Kiew steigt - nicht zuletzt aufgrund der
erfreulich guten Entwicklung im Wintertourismus - die Zahl der Sichtvermerksanträge rasant
an. Auch in Folge der Fußballeuropameisterschaft wird für 2008 ein weiterer Anstieg erwartet.


Zu Frage 8:

Gemäß der vom Rat der Europäischen Union erlassenen Gemeinsamen Konsularischen
Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen (GKI)
sowie Runderlass vom 31.3.2006 sind Visaanträge vom/von der Antragsteller/in persönlich
einzubringen. Von diesem Grundsatz kann gemäß GKI und Runderlass vom 31.3.2006
sowohl bei Schengenvisa als auch bei nationalen Sichtvermerken in Einzelfällen abgegangen
werden, sofern keine Zweifel über die bona-fide Eigenschaft des/r Antragstellers/in besteht,
d.h. wenn es sich um eine bekannte und vertrauenswürdige Person handelt (Beispiel: bekannte
Künstler oder Journalisten, die regelmäßig beruflich nach Österreich reisen). Dies gilt auch
für Gruppenreisen, für die sich bekannte und vertrauenswürdige Organisationen verbürgen.

Zum Zwecke der besseren Nachvollziehbarkeit hat weiters jene/r Bedienstete der
Vertretungsbehörde, der/die den Antrag als Erste/r entgegen nimmt, diesen zu paraphieren.
Auch alle weiteren Arbeitsschritte sind im Visaakt nachweislich zu dokumentieren.

Zu Frage 9:

Die interne Revision des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten wird vom Generalinspektor laufend vorgenommen. Der Personalstand des
Generalinspektorats wurde im Herbst 2006 verdoppelt. Dies ermöglicht - neben der Revision
von Organisationseinheiten in der Zentrale - die Überprüfung von etwa 13
Auslandsvertretungsbehörden pro Jahr. Dieses System stellt sicher, dass jede einzelne
Vertretungsbehörde im Abstand von sieben bis acht Jahren inspiziert wird. Bei einzelnen
Vertretungsbehörden erfolgen Inspektionen auch in kürzeren zeitlichen Abständen. Dazu
kommen noch die Überprüfungen durch den Rechnungshof, wobei eine Abstimmung der
jeweiligen Prüfpläne vorgenommen wird.

Zu Frage 10:

Im Inspektionsbericht werden u.a. die Auslastung der verschiedenen Botschaftsbereiche und
die Angemessenheit der Unterbringung und der personellen Ausstattung berücksichtigt. Die
Berichterstattung in allen Bereichen wird ebenso behandelt wie Fragen des Dienstbetriebs,

einschließlich Aufbau- und Ablauforganisation der Dienststelle, wobei auch die Frage von
allfälligem Einsparungspotenzial geprüft wird. Hinsichtlich der Unterbringung wird neben
den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Ordnungsmäßigkeit auch die Sicherheit hinterfragt. Besonderes Augenmerk wird auf die
Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung und der Konsularagenden gelegt.

Zu Frage 11:

Die Geschäftsnachweise, die bereits seit vielen Jahren elektronisch generiert und daher
problemlos und regelmäßig vorgelegt werden können, werden zweimal jährlich zum 31.1. und
zum 31.7. des Jahres vorgelegt.

Zu Frage 12:

Die Gesamtfläche der Amts- und Residenzräumlichkeiten der österreichischen
Berufsvertretungsbehörden im Ausland liegt bei rund 134.000 Quadratmeter. Das ergibt eine
durchschnittliche Fläche von etwa 1.280 Quadratmeter je Vertretungsbehörde. "Amtsräume"
umfasst die Amtsräumlichkeiten der Botschaft, der Konsularabteilungen, der Kulturforen, der
Spezialattaches und der Vertreter/innen anderer Ressorts, nicht jedoch die Büros der
Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich und Freiflächen. "Residenzen"
umfasst die Repräsentationsräume und die den jeweiligen Amtsleitern zugewiesenen
Dienstwohnungen.

Die Immobiliensituation an den jeweiligen Dienstorten ist stark unterschiedlich. Sie hängt von
der Größe der Vertretung Österreichs und vom jeweiligen Immobilienmarkt - an manchen
Dienstorten gibt es kaum ein Österreich vergleichbares Angebot, an anderen Dienstorten muss
von staatlichen Immobilienagenturen gemietet werden - ab. Außerdem verfügt die Republik
über historische Liegenschaften im Ausland, die eng mit der Geschichte Österreichs und mit
dem Österreich-Bild im jeweiligen Empfangsstaat zusammenhängt, und deren Pflege dem
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ein großes Anliegen
ist. Darüber hinaus wurden an manchen Dienstorten im Ausland in den vergangenen
Jahrzehnten bewusst architektonische Zeichen gesetzt, die das Bild eines modernen
Österreichs zu vermitteln im Stande sind.


Zu den Fragen 13 und 14:

Die Räumlichkeiten aller österreichischen Vertretungsbehörden werden im Verhältnis zu ihrer
Größe genutzt. Durch politische und wirtschaftliche Entwicklungen und/oder aufgrund von
Entwicklungen im Konsularbereich (z.B. Aufhebung oder Einführung von Visapflicht) kann
es an einzelnen Dienstorten zu Unter- oder Überbelegungen kommen, die im Rahmen der
finanziellen Machbarkeit und der Situation am lokalen Immobilienmarkt ehestmöglich
bereinigt werden.

Zu den Fragen 15 und 16:

Das entsandte Personal des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten genießt gemäß § 41 BDG als einzige Bedienstetengruppe keinen
Versetzungsschutz und unterliegt der Rotation. Das bedeutet, dass Verwendungen in der
Zentrale und Verwendungen im Ausland einander nach bestimmten Zeiträumen abwechseln.

Es kann derzeit von einer durchschnittlichen Verweildauer in einer Verwendung von etwa
vier Jahren ausgegangen werden. Das entspricht nicht nur der internationalen Praxis, sondern
auch den vom Rechungshof eingemahnten Wirtschaftlichkeitsprinzipien.

Das Personalmanagement muss jedoch Flexibilität in begründeten Einzelfällen zeigen
(Ausbildungsverhältnisse, aushilfsweise Zuteilung bei Notfällen, familiäre Gründe der
Bediensteten wie etwa schulpflichtige Kinder, keine oder wenige Bewerber/innen für
bestimmte Härteposten, Sprachkenntnisse, etc.).

Der Anteil der von einem normalen Rotationszyklus abweichenden Bediensteten liegt bei
sieben Prozent, davon sind jedoch nur 13 Personen im Sichtvermerksbereich eingesetzt. Diese
Personen waren bei ihrer vorhergehenden Verwendung zudem nicht im Sichtvermerksbereich
tätig.

Darüber hinaus werden die in Sichtvermerksfragen tätigen Bediensteten an österreichischen
Botschaften - wenn dies die Organisationsstruktur der Vertretung und der Personalumfang
des Sichtvermerksbereichs zulässt - regelmäßig intern rotiert, so beispielsweise an
verschiedenen Schaltern eingesetzt.

Zu den Fragen 17 bis 19:

Vorab ist festzuhalten, dass die Sichtvermerksadministration im Rahmen der rechtlichen
Vorschriften so sicher wie möglich gestaltet wird. Ob ein Unternehmen in die Kategorie
bona-fide einzureihen ist, wird im Einzelfall entschieden. Für die dafür erforderliche
Vertrauenswürdigkeit ist neben der ökonomischen Leistungsfähigkeit auch das Verhalten von
Reisenden, die auf Grund früherer Anträge dieses Unternehmens gereist sind, maßgeblich.
Der bona-fide-Status wird laufend überprüft, um neue Erkenntnisse oder die durch die
konsularische Zusammenarbeit der Schengenstaaten vor Ort gewonnenen Informationen
berücksichtigen zu können. Eine namentliche Nennung jener Unternehmen, die einen bona-
fide-Status genießen, ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

Zu den Fragen 20 und 21:

Das Verhalten von sur place-Bediensteten ist genauso wie das Verhalten entsandter
Bediensteter von den Vorgesetzten im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht stets genau zu
überwachen. Sollte auch nur der Verdacht von Unregelmäßigkeiten aufkommen, wird diesem
nachgegangen und es werden die erforderlichen Schritte gesetzt.

Sur place-Bedienstete sind in die Entscheidung über die Zuerkennung des bona-fide-Status
nicht eingebunden. Dies ist den betroffenen Unternehmen (vielfach handelt es sich um
Reisebüros) auch bekannt. Gegenleistungen an sur place-Bedienstete für die Zuerkennung
dieses Status sind weder bekannt noch erscheint eine derartige Leistung für ein Unternehmen
- unabhängig von dienst- und strafrechtlichen Implikationen - mangels Einflussmöglichkeit
der sur place-Bediensteten von Interesse.

Überdies kann nach dem derzeitigen Informationsstand die Erbringung von Gegenleistungen
auch an andere Bedienstete für die Zuerkennung eines bona-fide-Status ausgeschlossen
werden. Bei Bekanntwerden eines derartigen Falles würden umgehend entsprechende dienst-
und strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Derzeit sind weltweit zwei strafrechtliche Verfahren anhängig, in dem u.a. auch die bona-
fide-Eigenschaft bestimmter Personen bzw. Unternehmen eine der Fragestellungen darstellt.
Über den Ausgang dieser zwei anhängigen Verfahren kann keine Aussage getroffen werden.


Zu Frage 22:

Es wurden weltweit drei Fälle bekannt, wo die Angaben in den Anträgen von den Naturmaßen
der jeweiligen Wohnung abwichen. In diesen Fällen wurden die Wohnkostenzuschüsse
rückwirkend bis zum Anmietungsdatum neu bemessen und die überhöhten Anweisungen von
den Bediensteten eingefordert.