186/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 14. Februar 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0178-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 212/J betreffend Verschmutzung des Flusses Raab, welche die Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3, 5, 8 und 10 bis 12 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 210/J durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Zu dieser Frage hat mir die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde Folgendes berichtet:

 

Hinsichtlich der Lederfabrik Boxmark in Feldbach ist anzumerken, dass zwar noch keine aktuelle wasserrechtliche Bewilligung vorliegt, jedoch von der Fa. Boxmark ein wasserrechtliches Genehmigungs- bzw. Wiederverleihungsansuchen gestellt wurde, weil die letzte wasserrechtliche Bewilligung bis 1999 befristet war. Auf Grund dieses Ansuchens kann daher nach § 21 Abs. 3 Wasserrechtsgesetz 1959 von einer vorläu-igen Bewilligung ausgegangen werden. Auf Grund von festgestellten Überschrei-tungen von einzelnen Grenzwerten wurden auch Verwaltungsstrafverfahren gegen die Verantwortlichen des Unternehmens eingeleitet  und rechtskräftig durch Verhän-gung von Strafen abgeschlossen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Bezüglich der Interpretation von Aussagen des Lebensministeriums wird auf die Beantwortung der Anfrage 210/J durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Bei der wasserrechtlichen Bewilligung der Anlage der Lederfabrik Boxmark in Jennersdorf wurde der im § 1 Abs. 5 der AEV Gerberei angeführte Stand der Vermeidungs-, Rückhalte- und Reinigungstechnik bereits berücksichtigt.

 

Es liegt ein Antrag der Fa. Wollsdorf Leder Schmidt & Co Ges.m.b.H. auf Abän-derung bzw. Adaptierung der Betriebswasserreinigungsanlage bei der Bezirkshaupt-mannschaft Weiz vor.

 

Was die Anpassung der Anlage in Feldbach (Fa. Boxmark) betrifft, wurde bereits von der Fa. Boxmark ein wasserrechtliches Sanierungskonzept vorgelegt.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit war in die Erstellung dieses Maßnahmenpaketes nicht eingebunden.