188/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.02.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Ing. Westenthaler und Kollegen haben am 14. Dezember 2006 unter der Nr. 168/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unangemeldete und damit illegale Demonstration der Grünen vor dem Bundeskanzleramt am 5. Dezember 2006 aus Anlass des Ministerrates“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1a
Nein.
Zu Frage 1b
Die Verletzung der Anzeigepflicht allein rechtfertigt noch nicht eine Versammlung zu untersagen. Es müssen noch andere Umstände hinzutreten, um diese Maßnahme zu rechtfertigen (s. Fessler/Keller, Österreichisches Versammlungsrecht, sowie die dort zitierte Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, VfSlg. 10.443).
Ebenso wenig rechtfertigt die Missachtung der Anzeigepflicht allein eine Versammlungsauflösung.
Diese muss vielmehr aus einem der in Art. 11 Abs. 2 EMRK genannten Gründen notwendig sein (Fessler/Keller a.a.O). Anhaltspunkte dafür, dass die Auflösung im Interesse der nationalen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig gewesen wäre, fanden sich nicht.
Zu Frage 2
Das Ermittlungsverfahren ist im Laufen.
Zu Frage 3
Persönliche Beurteilungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.
Zu Frage 4
Der klare Vollzug der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen verleiht den Normen den notwendigen Nachdruck am besten.