189/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.02.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Dr. Martin Graf und andere Abgeordnete haben am 14. Dezember 2006 unter der Nummer 188/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „schwerer Versäumnisse der Polizeibehörden infolge der linken Gewaltdemonstration am 9.11.2006 in der Gumpendorferstrasse 149“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Das Objekt in der Gumpendorfertrasse 149 wurde während der Versammlung, die ca. 300 Teilnehmer umfasste, durch Tretgitter und positionierte Einsatzkräfte abgesichert. Von Teilnehmern des „schwarzen Blocks“ wurden unerwartet aus der Menge ca. 2 Minuten lang, Farbbeutel und Gemüse auf das Objekt geworfen. Die eingesetzten Kräfte konnten diese Handlungen in der angeführten kurzen Zeit nicht unterbinden und auch nicht eindeutig bestimmten Personen zuordnen.
Zur Frage 2:
Am Sammelort Mariahilferstrasse/Theobaldgasse fanden sich nur wenige Vermummte ein. Gemäß § 9 Absatz 3 Versammlungsgesetz kann von der Durchsetzung des Vermummungsverbots nach Absatz 1 abgesehen werden, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit nicht zu befürchten ist. Eine Gefährdung in diesem Sinne war zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben.
Zur Frage 3:
Für die Sicherheitsbehörde lag zu diesem Zeitpunkt kein gesetzlicher Grund vor, die Versammlung aufzulösen.
Zur Frage 4:
Es lag für die Versammlungsbehörde bei Prüfung der angemeldeten Demonstration kein Untersagungsgrund vor.
Zur Frage 5:
Die Aufgaben der Sicherheitsbehörden sind unter anderem die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere die Gefahrenabwehr und der vorbeugende Schutz von Rechtsgütern.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Zur Frage 9:
Laut den Aufzeichnungen der Bundespolizeidirektion Wien wurden in den letzten fünf Jahren keine Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht.
Zur Frage 10:
Um eine allfällige Eskalation zu vermeiden, wurde von einer Umlenkung aus einsatztaktischen Gründen Abstand genommen. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.
Zur Frage 11:
Zu den Aufgaben der Sicherheitsbehörden wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.
Der Sammelort, die Kundgebungsorte sowie das Objekt Gumpendorferstrasse 149 wurden durch entsprechende Maßnahmen, wie Errichtung technischer Sperren, gesichert.
Zur Frage 12:
Grundsätzlich sind allfällige Schadenersatzleistungen des Bundes nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes zu bewerten.