191/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Franz Kirchgatterer und GenossInnen haben am                              14. Dezember 2006 unter der Nr. 194/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ausländerkriminalität in Wels – Veröffentlichung von internen Daten?“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Am Mittwoch, den 13. Dezember 2006, wurden in der Ausgabe (50. Woche) der TIPS auf Seite 15 und in der Welser Rundschau in der Ausgabe Nr. 50 auf den Seiten 6/7 die in der Anlage angefügten Artikel veröffentlicht.

 

Zu Frage 2:

KontrInsp. Andreas Weidinger ist Einsatzreferent im Stadtpolizeikommando Wels und als solcher für Einsatzplanung und -steuerung der Exekutivbeamten verantwortlich. In seinen Aufgabenbereich fällt insbesondere die Planung des KFD (Koordinierter Fremdenpolizeilicher Dienst). Auf Grund einer Anfrage des Bürgermeisters der Stadt Wels, Dr. Peter Koits, wonach laut Berichten regionaler Medien strafbare Übergriffe von Ausländern auf österreichische Bürger im Stadtzentrum erfolgten, wurde seitens des Stadtpolizeikommandos Wels eine Beobachtung der Situation und eine Überprüfung der Fakten sowie Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen zugesagt.

 

KontrInsp Weidinger ist berechtigt und verpflichtet, sich mit Erfahrungen zu strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit in- und ausländischen Bürgern zu befassen.

 

Zu Frage 3:

KontrInsp Andreas Weidinger teilte dem Stadtpolizeikommando mit, dass innerhalb des Gemeinderates über den Umstand diskutiert werde.

 

Die Dienstbehörde hat nach Veröffentlichung der Medienberichte am 21. Dezember 2006 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wels übermittelt.

 

Dies insbesondere deshalb als gegen KontrInsp Weidinger wegen des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses Vorwürfe laut wurden. Das Stadtpolizeikommando Wels wurde von der Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 22. Dezember 2006,                                       Zl. 518 5 St 405/06k-1, von der Zurücklegung der Strafanzeige bzw. von der Einstellung des Verfahrens benachrichtigt.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Im Innenministerium werden keine Statistiken über problemanfällige Migranten geführt.

 


Anlage