192/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                       

 

Wien, am     . Februar 2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela Wurm und GenossInnen haben am                 15. Dezember 2006 unter der Nummer 196/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche Anfrage betreffend „Situation der weiblichen Exekutivbeamten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zu den nachstehenden Stichtagen stellt sich die Entwicklung des Anteiles von Frauen bei der Exekutive im BM.I wie folgt dar:

 

Stichtag                      Frauenanteil in Prozent

01.12.1995                          ca. 4,7 %

01.12.2000                          ca. 7,0 %

01.12.2004                           ca. 8,9 %

01.01.2006                          ca. 9,5 %

01.09.2006                          ca.10,0 %

 

Zu Frage 2:

Weibliche Exekutivbedienstete versehen so wie ihre männlichen Kollegen uneingeschränkt ihren Dienst in allen Bereichen und Organisationseinheiten.

 

Zu Frage 3:

Insbesondere seit dem Jahr 2000 haben sich Frauen in allen Führungsebenen der Sicherheitsverwaltung und der Sicherheitsexekutive etabliert.

 

Beispielsweise:

- verschiedene Leitungsfunktionen (Abteilungen, Referate) im BM.I,

- stellvertretende Abteilungsleiterinnen bei Landespolizeikommanden

- Vizepräsidentin der Bundespolizeidirektion Wien und zugleich

  stellvertretende Sicherheitsdirektorin,

- Stadthauptfrau in Wien Landstraße,

- Polizeidirektorinnen bei den Bundespolizeidirektionen Villach und

  Eisenstadt,

- stellvertretende Leiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz und

  Terrorismusbekämpfung in Wien

- stellvertretende Landespolizeikommandantin in Kärnten,

- Leiterin des Bildungszentrums Kärnten,

- Leiterin des Bundesausbildungszentrums für DiensthundeführerInnen,

- Leitung von Bezirkspolizeikommanden und Polizeiinspektionen.

 

Zu Frage 4:

Der Karriereweg verläuft unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes zwischen weiblichen und männlichen Exekutivbediensteten gleich.

 

Zu Frage 5:

Seit 1.1.2002 gilt das Jahresarbeitszeitmodell des BM.I:

Durch ein flexibles Dienstsystem im Wechseldienst soll jenen Exekutivangehörigen, die Versorgungspflichten haben, die weitere Ausübung eines tatsächlichen Exekutivdienstes im Außendienst ohne Schichtdienst ermöglicht werden.

Ziel ist, ExekutivbeamtInnen dem familiären Anlass entsprechend auf deren Wunsch befristet ein flexibles Dienstsystem im Wechseldienst zur Verfügung zu stellen und dadurch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.

 

 


Zu Frage 6:

Konkrete Beschwerdefälle sind in letzter Zeit nur im Hinblick auf die Uniformierung bekannt geworden. Diese Beschwerden werden bei Nachbeschaffungen - wenn möglich – berück-sichtigt. Beschwerden von Bediensteten wird meist auf Dienststellenebene nachgegangen und eine Überprüfung und Aufarbeitung veranlasst. Individuelle Beschwerden werden in jedem Einzelfall geprüft und die notwendigen Maßnahmen gesetzt. Als Ansprechspersonen stehen für die Hilfesuchenden neben den DienststellenleiterInnen die Gleichbehandlungs-beauftragte und die Kontaktfrauen zur Verfügung.

 

Zu Frage 7:

Derzeit gilt der Frauenförderungsplan des BM.I, BGBl. II Nr. 532/2004.

 

Zu Frage 8:

Das BM.I bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten. Ziel des Frauenförderungsplanes des BM.I ist, den Anteil der Frauen an den im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres dauernd Beschäftigten in all jenen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen eine Unterrepräsentation gegeben ist, zu erhöhen. Gerade um die im Exekutivdienst vorliegende Unterrepräsentation zu beseitigen, werden alle Anstrengungen unternommen, um den im § 11 des B-GlBG vorgegebenen Verpflichtungen zu entsprechen. Der Anteil an weiblichen Beamten ist unter Bezugnahme auf die erwähnte gesetzliche Bestimmung vorgegeben und lässt keinen Gestaltungsraum offen. 

 

Zu Frage 9:

Daten über BeamtInnen mit Migrationshintergrund  werden im BM.I nicht erhoben.

 

Zu Frage 10:

Derzeit nicht.

Es bestehen jedoch grundsätzliche Überlegungen, den Exekutivanteil – unabhängig vom Geschlecht – von BeamtInnen mit Migrationshintergrund zu erhöhen.