193/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2007
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0075-Pr 1/2006

 

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 175/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Christian Füller, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „FerialpraktikantInnen und Ferialar-beiterInnen im öffentlichen Dienst“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich schicke voraus, dass im Justizressort in breitem Umfang  - und ohne Einschränkung auf die Sommermonate - die Möglichkeit geboten wird, theoretisch erworbene Kenntnisse durch das Erleben der praktischen Anwendung zu vertiefen. So besteht einerseits die Möglichkeit für Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften, für mehrere Wochen unentgeltlich und ohne dass daran eine Sozialversicherungspflicht geknüpft wäre, als Rechtshörer bei einem Gericht zugelassen zu werden. Diese Zulassungen erfolgen unmittelbar durch die Vorsteherin oder den Vorsteher bzw. den Präsidenten oder die Präsidenten des betreffenden Gerichtes, sodass dem Bundesministerium für Justiz dazu kein Zahlenmaterial vorliegt.

Andererseits besteht für Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften die Möglichkeit zur Absolvierung einer neunmonatigen entgeltlichen Gerichtspraxis nach dem Rechtspraktikantengesetz. Für diese Tätigkeit gebührt ein monatlicher Ausbildungsbeitrag von 1.274,2 Euro (§ 17 RPG). Von dieser Möglichkeit machen laufend – also auch in den Sommermonaten – bundesweit rund 1.000 Personen zugleich Gebrauch. Die Entwicklung der Anzahl der Rechtspraktikanten und -praktikantinnen seit dem Jahr 1955 kann der nachstehenden Aufstellung entnommen werden.

 

 

Entwicklung der Anzahl

der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten

 

Jahr/Stichtag

OLG-Sprengel

Summe

Wien

Graz

Linz

Innsbruck

 1955

215

88

28

41

372

 1960

117

58

24

35

234

 1965

197

66

29

41

333

1.1.1970

174

94

43

49

360

1.1.1975

150

75

52

45

322

1.1.1980

139

91

105

55

390

1.1.1985

333

197

216

142

888

1.1.1990

321

211

164

116

812

1.1.1991

361

185

178

122

846

1.1.1992

369

204

179

114

866

1.1.1993

394

254

152

159

959

1.1.1994

432

187

193

166

978

1.1.1995

547

222

169

155

1.093

1.1.1996

576

221

211

180

1.188

1.1.1997

612

210

185

153

1.160

1.1.1998

570

202

188

125

1.085

1.1.1999

545

203

196

127

1.071

1.1.2000

553

194

186

149

1.082

1.1.2001

544

248

196

163

1.151

1.1.2002

622

302

218

171

1.313

1. 1. 2003

522

275

210

149

1.156

1. 4. 2003

554

217

218

158

1.147

1. 7. 2003

505

213

211

138

1.067

1. 10. 2003

515

235

197

158

1.105

1. 1. 2004

490

259

202

161

1.112

1. 4. 2004

503

252

189

163

1.107

1. 7. 2004

449

252

184

140

1.025

1. 10. 2004

524

236

175

162

1.097

1. 1. 2005

488

229

161

143

1.021

1. 4. 2005

535

192

162

155

1.044

1. 7. 2005

490

201

155

148

994

1. 9. 2005

496

201

128

131

956

1. 10. 2005

506

189

134

141

970

1. 1. 2006

509

209

144

136

998

1. 2. 2006

533

206

144

139

1.022

1. 3. 2006

523

209

148

124

1.004

1. 4. 2006

536

179

146

116

977

1. 5. 2006

533

195

145

102

975

1. 6. 2006

526

171

144

88

929

1. 7. 2006

477

179

133

85

874

1 .8. 2006

476

156

132

82

846

1. 9. 2006

424

153

128

88

793

1. 10. 2006

446

158

131

97

832

 

 

Zu 1 und 4:

Die Aufnahme von Personen für eine entgeltliche oder unentgeltliche Ferialpraxis in den Sommermonaten obliegt den Leiterinnen und Leitern der nachgeordneten Dienstbehörden und ist der Zentralstelle nicht zu melden, sodass Zahlen darüber nicht vorliegen. Daten darüber könnten nur mit einem nicht vertretbar großen Verwaltungsaufwand manuell erhoben werden, sodass ich um Verständnis bitte, wenn ich die Fragen insoweit nicht beantworten kann.

Für den Bereich der Zentralstelle selbst bestehen für eine entgeltliche Aufnahme von Ferialpraktikanten keine Planstellen und keine geeigneten, die Aufnahme rechtfertigenden Einsatzbereiche, weshalb die Absolvierung solcher Ferialpraktika nicht angeboten werden kann.

Ungeachtet dieser grundsätzlichen Erwägungen begrüße ich das Interesse ausländischer Studentinnen und Studenten sowie Studienabsolventen an der österreichischen Justiz. Dem entsprechend werden vor allem solchen Studenten und Studienabsolventen, deren Studium einen Justizbezug aufweist - insbesondere also Rechtsreferendare - Praktikumsaufenthalte in der Zentralstelle ermöglicht. Im Sommer 2006 wurde in diesem Sinne vier deutschen Studentinnen der Fachhochschule der sächsischen Verwaltung in Meißen ein unentgeltliches Praktikum, das sie im Rahmen ihres Studiums absolvierten, jeweils in der Dauer von einem Monat eröffnet. Da sich die Praktikantinnen in hohem Maße bewährten, wird in Aussicht genommen, in Entsprechung einer Anfrage auch im Sommer 2007 weiteren Studentinnen bzw. Studenten der Fachhochschule der sächsischen Verwaltung in Meißen die Möglichkeit eines ein- bis zweimonatigen unentgeltlichen Praktikums einzuräumen.

Zu 2 und 5:

In der Zentralstelle selbst werden Ferialarbeiter mangels entsprechender Planstellen und mangels Bedarfes nicht beschäftigt. Für den Bereich der nachgeordneten Dienststellen gilt – soweit eine Tätigkeit als Ferialarbeiterin oder Ferialarbeiter begrifflich im Justizressort überhaupt in Frage kommt – das eingangs Ausgeführte.

Zu 3 und 6:

Der Begriff „Berufspraktikant“ ist gesetzlich nicht definiert. Für den Justizbereich verstehe ich darunter die Gerichtpraxis und verweise auf die Ausführungen in der Einleitung.

. Februar 2007

 

(Dr. Maria Berger)