1947/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.01.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                                 GZ: BMWF-10.000/0211-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 6. Jänner 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1754/J-NR/2007 betreffend Ausbau der Studienrichtungen Biologie und Pharmazie, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 7. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Universitäten sind – wie jede natürliche oder juristische Person – verpflichtet, die Rechtsordnung einzuhalten. Bei der Bestimmung des § 54 Abs. 8 2. Satz Universitätsgesetz 2002 handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, welche an die Universitäten gerichtet ist und von diesen einzuhalten ist. Gleichzeitig ist allerdings auch die Bestimmung des § 1 Universitätsgesetz 2002 zu beachten, wonach die Universitäten berufen sind, der wissen-schaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hierdurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen. Es ist also in manchen (wenigen) Studien zwischen verschiedenen Rechtsgütern abzuwägen.

 

Die bedingungslose Einhaltung des § 54 Abs. 8 2. Satz Universitätsgesetz 2002 würde letztlich – im Extremfall – bedeuten, dass eine unbegrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung gestellt werden müsste, um eine unbegrenzte Anzahl von Studierenden, ungeachtet qualitativer Maßstäbe, durch das Studium zu führen. Dies ist mit den Grundsätzen, Aufgaben und Zielen einer Universität nicht vereinbar.

 

Selbstverständlich sind die Universitäten, sofern dies in personeller, ressourcentechnischer,
organisatorischer und logistischer Sicht möglich ist, verpflichtet, den Studierenden ein Studium zu bieten, bei dem es nicht zu einer Verzögerung der Studienzeit kommt. Gerade in den medizinischen, biologischen und pharmazeutischen Studien ist die Bereitstellung von praxisbezogenen Übungs- und Laborplätzen – bei einer übergroßen Anzahl von Studierenden – bedauerlicherweise nicht immer möglich. Andererseits werden seitens einiger Universitäten in den letzten Jahren zusätzliche Lehrveranstaltungen auch in der bisher vorlesungsfreien Zeit verstärkt angeboten.

 

Zu Frage 4:

Derzeit sind die Kapazitäten (Räume, Hörsäle, wissenschaftliches Lehrpersonal, Laborplätze, Prüfungen etc.) in diesen beiden Studienrichtungen weit überschritten. Es zeigt sich außerdem ein Trend in die Richtung, dass Studierende, die in Medizin abgewiesen worden sind, kurzfristig in die Studienrichtungen Biologie und Pharmazie wechseln. Einige der Studierenden verwenden diese Studienrichtung allerdings nur als „Warteschleife“, um sich auf ein späteres Umsteigen in das Medizinstudium vorzubereiten.

 

Abgesehen von schon geplanten Parallelangeboten wurde im Wintersemester 2007/08 eine Einführungslehrveranstaltung kurzfristig verdoppelt, um dem Bedarf gerecht zu werden.

 

Um eine qualitätsvolle Ausbildung der Studierenden zu gewährleisten, bleibt als alternative Option die Entscheidung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung gemäß § 124b Universitätsgesetz 2002 der Universität Wien die Möglichkeit zu geben, Auswahlverfahren auf Basis der kalkulierten Zahl an Studienplätzen auch in Biologie und Pharmazie durchzuführen.

 

Zu Frage 5:

Die Abhaltung von Laborübungen ist extrem ressourcenintensiv, aber in einem empirischen Fach unverzichtbar. Um gefährliche bzw. betreuungsintensive Übungen im Bereich der Chemie, Physik, Molekularen Biologie und Biologie durchführen zu können, werden derzeit ohnehin
Parallelkurse durchgeführt, um allen Studierenden die gleichen Bedingungen bieten zu können. Selbst wenn es zu einer Zuweisung von weiteren Mitteln seitens des Bundesministeriums käme, ist mit einer sofortigen Ausweitung der Laborkapazitäten nicht unmittelbar zu rechnen, da sowohl die Anmietung von Gebäuden, die Adaptierung der Räumlichkeiten und die Anschaffung der Laboreinrichtungen einer Vorlaufzeit bedarf. Neben dem völligen Neubau von Laboreinrichtungen ist die Erneuerung bestehender Anlagen ebenso zu budgetieren wie das erforderliche Verbrauchsmaterial, die Anstellung und Heranbildung von zusätzlichen hervorragend qualifizierten Wissenschafter/innen, Laborant/innen und Techniker/innen, die die Betreuungsqualität sicherstellen können.

 

Zu Frage 6:

Ja. Die wenige zur Verfügung stehende Zeit, in der kein Laborbetrieb im Rahmen der Studien stattfindet, wird für erforderliche Wartungsarbeiten genutzt. Ich darf darauf hinweisen, dass die Labors der Biologie und der Pharmazie nicht nur von den Studierenden dieser Studien, sondern auch von Studierenden der Physik bzw. Chemie und Ernährungswissenschaften genutzt werden.

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.