1949/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Darmann, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen haben am 7. November 2007 unter der Nr. 1738/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  „Navigationsgeräte für Streifen- und Einsatzfahrzeuge der Polizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3, 4, 9, 10, 14 und 15:

Die Ausstattung aller Streifen- und Einsatzfahrzeuge ist aus dienstbetrieblichen Erwägungen nicht erforderlich. Der Einsatz dieser Geräte ist primär in überregionalen Streifendiensten sowie in Sonderverwendungen zweckmäßig. In diesen Bereichen wird eine sukzessive Ausstattung erfolgen.

 

Zu Frage 2:

Forderungen nach Ausstattung aller Fahrzeuge liegen nicht vor.

 


Zu Frage 5:

Ca. 4%.

 

Zu Frage 6, 7 und 8:

Insgesamt stehen der Polizei 193 mobile GPS-Navigationsgeräte zur Verfügung, die bedarfsadäquat in jedem Streifenfahrzeug verwendet werden können. In Bezug auf mit Navigationsgeräten durchgeführte Einsatz- und Streifenfahrten werden keine Statistiken geführt.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

Die Organisation des Streifendienstes basiert auf komplexen Faktoren. Unter anderem sind dabei Entfernungen, Infrastruktur, Topographie, geographische Lage sowie der  Besiedelungsgrad bei der Rayonsgestaltung zu berücksichtigen. Wesentlich dabei ist, die sicherheitsdienstliche Versorgung der Bevölkerung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens gewährleisten zu können. Im regionalen Sicherheitsdienst bedingt die Ausübung des Exekutivdienstes bereits ein gewisses Maß an Lokal- und Personalkenntnis, weshalb eine generelle Ausstattung in diesem Bereich aus derzeitiger Sicht nicht zweckmäßig erscheint.
Die Interventionszeiten können daher im lokalen Streifendienst durch den Einsatz von GPS-Navigationsgeräten grundsätzlich nicht verkürzt werden.

Detaillierte bundesweite statistische Erfassungen über alle Reaktionszeiten werden nicht geführt.