1949/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Darmann, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen haben am 7. November 2007 unter der Nr. 1738/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Navigationsgeräte für Streifen- und Einsatzfahrzeuge der Polizei“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3, 4, 9, 10, 14 und 15:
Die Ausstattung aller Streifen- und Einsatzfahrzeuge ist aus dienstbetrieblichen Erwägungen nicht erforderlich. Der Einsatz dieser Geräte ist primär in überregionalen Streifendiensten sowie in Sonderverwendungen zweckmäßig. In diesen Bereichen wird eine sukzessive Ausstattung erfolgen.
Zu Frage 2:
Forderungen nach Ausstattung aller Fahrzeuge liegen nicht vor.
Zu Frage 5:
Ca. 4%.
Zu Frage 6, 7 und 8:
Insgesamt stehen der Polizei 193 mobile GPS-Navigationsgeräte zur Verfügung, die bedarfsadäquat in jedem Streifenfahrzeug verwendet werden können. In Bezug auf mit Navigationsgeräten durchgeführte Einsatz- und Streifenfahrten werden keine Statistiken geführt.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Die
Organisation des Streifendienstes basiert auf komplexen Faktoren. Unter anderem
sind dabei Entfernungen, Infrastruktur, Topographie, geographische Lage sowie
der Besiedelungsgrad bei der Rayonsgestaltung zu berücksichtigen.
Wesentlich dabei ist, die sicherheitsdienstliche Versorgung der
Bevölkerung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens gewährleisten zu
können. Im regionalen Sicherheitsdienst bedingt die Ausübung des
Exekutivdienstes bereits ein gewisses Maß an Lokal- und Personalkenntnis,
weshalb eine generelle Ausstattung in diesem Bereich aus derzeitiger Sicht
nicht zweckmäßig erscheint.
Die Interventionszeiten können daher im lokalen Streifendienst durch den
Einsatz von GPS-Navigationsgeräten grundsätzlich nicht verkürzt werden.
Detaillierte bundesweite statistische Erfassungen über alle Reaktionszeiten werden nicht geführt.