1953/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.01.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0131-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2604/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 4:

Alle Webauftritte des Justizressorts der vergangenen Jahre (www.justiz.gv.at, ogh.justiz.gv.at, strafvollzug.justiz.gv.at, courts.justiz.gv.at und mediatorenliste.justiz.gv.at) erfüllen internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen. Die Einhaltung dieser internationalen Standards beim Erstellen oder beim Relaunch eines Webangebots ist bereits Gegenstand der Auftragserteilung und daher kostenmäßig weder gesondert erfasst noch quantifizierbar.

Zu 2 und 3:

Die Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist in Teilbereichen („Insolvenzdatei“ und „Kundmachungen der Justiz“) barrierefrei zugänglich. Die verbleibenden Bereiche werden im Zuge eines Redesigns im Laufe des Jahres 2008 barrierefrei gemacht werden. Grundsätzlich ist das Justizressort bemüht, die Barrierefreiheit seiner Internetauftritte über die internationalen Mindeststandards hinaus weiter zu entwickeln. So stellt etwa die Website Justiz www.justiz.gv.at ab Anfang 2008 erstmals barrierefreie Online-Gerichtsformulare zur Verfügung.

. Jänner 2008

 

(Dr. Maria Berger)