1954/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.01.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0123-Pr 1/2007

 

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2397/J-NR 2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Medienkooperation“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Für die Publikation einer Auslobung im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 14. Juli 2007 wurden an die Wiener Zeitung GmbH 2.327,52 Euro (inkl. 20% USt) bezahlt. An die Jüdische Kulturzeitschrift DAVID wurde im August und im Oktober 2007 jeweils ein Druckkostenbeitrag in Höhe von 1.000 Euro (inkl. 20% USt) geleistet.

Zu 2:

Keine.

Zu 3 und 4:

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, durch die auf der Website und im Intranet Justiz verfügbaren Informationen sowie im Wege von Fachveranstaltungen nach. Informationsbroschüren werden zu einem Gutteil in der Vervielfältigungsstelle der Zentralstelle, teils durch Justizanstalten und  zu einem geringen Teil durch Vergabe an Externe erstellt. Informations- und Werbekampagnen wurden und werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.

 

. Jänner 2008

 

(Dr. Maria Berger)