1956/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.01.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0116-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1976/J-NR/2007

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Lutz Weinzinger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ausbildung von straffällig gewordenen Schwarzafrikanern in der Haftanstalt Suben“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die angesprochene Ausbildungsmaßnahme befindet sich derzeit in der Projektphase. Sie wird – wie alle Lehrgänge zur Berufsausbildung und -fortbildung für Insassen in Justizanstalten – im Rahmen des gesetzlichen Arbeits- und Ausbildungsauftrages gesetzt. Gesonderte, exklusiv auf einzelne Ausbildungsprogramme bzw. Lehrgänge bezogene Kostenberechnungen werden wegen des unvertretbar hohen administrativen Aufwands nicht vorgenommen. Der Lehrgang in der Justizanstalt Suben ist allerdings so angelegt, dass er ausschließlich von Bediensteten der genannten Justizanstalt betreut wird und während der planmäßigen Dienstzeit stattfindet, sodass aus diesem Projekt jedenfalls keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Zu 3 und 4:

Das Strafrechtsänderungsgesetz 2008, BGBl. I Nr. 109/2007 ist mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten. Es sieht zur Entlastung der Justizanstalten u.a. ein vorläufiges Absehen vom Strafvollzug zur Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots vor. Zu Beginn des Projekts in der Justizanstalt Suben war diese Regelung vom Parlament noch nicht beschlossen. Die Aufnahme von Insassen in das Ausbildungsprogramm erfolgte daher nicht unter diesem Gesichtspunkt, sondern mit dem Ziel, eine Reintegration in die Heimatgesellschaft zu fördern und somit einer neuerlichen Migration entgegenzuwirken.

Zu 5:

Bis Ende des Jahres 2007 fiel diese Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres; mit Änderung des Strafvollzugsgesetzes am 1. Jänner 2008 begleiten die Justizanstalten die ausreisewilligen inhaftierten Drittstaatsbürger bis zur Grenze (etwa: Flughafen).

Zu 6 und 7:

Derzeit ja. Die Mentalität dieser Insassengruppe (die aktuell etwa ein Viertel der Insassenpopulation der Justizanstalt Suben ausmacht) wurde für das Projekt einer Qualifizierungsinitiative dieser Art als ideal bewertet. Weiters sind die Kursinhalte, die grundsätzlich nicht auf Insassen ausgewählter Nationen zugeschnitten wurden, für die derzeitigen Teilnehmer von großem Nutzen, weil die vermittelten Inhalte eine Reintegration in ihrem Heimatland besonders fördern.

Zu 8 bis 10:

Eine Entscheidung über die Ausweitung dieses Projekts auf Insassen anderer Nationalitäten bzw. andere Justizanstalten wird nach Evaluierung der Ergebnisse des ersten Lehrgangs getroffen werden.

 

 

. Jänner 2008

 

(Dr. Maria Berger)