1959/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.01.2008
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am       Jänner 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0116-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1919/J vom 8. November 2007 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebarung des Austria Center Vienna II beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage ausschließlich auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW AG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der IAKW AG zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen Entscheidungen der Organe der IAKW AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Voll­ziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 deter­minierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Aus diesem Grund habe ich die Anfrage an die IAKW AG weiter geleitet und verweise auf die beiliegende Stellungnahme der IAKW AG.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.

 

Beilage

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.