196/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.02.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

W I E N

           

                                                                              

                                                                                                                     

              

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am

17. Jänner 2007 unter der Zl. 271/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rückforderungsansprüche von ehemaligen Zivildienern“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Zivildienstserviceagentur ist nicht bekannt welche Verpflegungsarten (z.B. Naturalvollverpflegung, Naturalteilverpflegung, Abgeltung der Verpflegskosten gemäß § 5 bzw. Ersatz der Kosten gemäß § 3 der Verpflegungsverordnung, BGBl. II Nr. 43/2006) von den Rechtsträgern gewählt wurde, weshalb über die Anzahl der „anspruchsberechtigten ehemaligen Zivildiener“ keine Aussage getroffen werden kann.

 

Zu den Fragen 2 bis 6:

Das Zivildienstgesetz-Übergangsrecht 2006, BGBl. I Nr. 40/2006, sieht weder eine Beantragung von „Nachzahlungen des Verpflegungsentgeltes“ noch eines „Ersatzes des Verpflegungsgeldes“ vor. Das Zivildienstgesetz-Übergangsrecht 2006 sieht auch keine Gewährung von Nachzahlungen oder Nachforderungen vor. Daher konnten derartige Verfahren weder abgeschlossen werden noch sind derartige Verfahren noch offen.