196/AB XXIII. GP
Eingelangt am 15.02.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
W I E N
Die Abgeordneten zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am
17. Jänner 2007 unter der Zl. 271/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rückforderungsansprüche von ehemaligen Zivildienern“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Zivildienstserviceagentur ist nicht bekannt welche Verpflegungsarten (z.B. Naturalvollverpflegung, Naturalteilverpflegung, Abgeltung der Verpflegskosten gemäß § 5 bzw. Ersatz der Kosten gemäß § 3 der Verpflegungsverordnung, BGBl. II Nr. 43/2006) von den Rechtsträgern gewählt wurde, weshalb über die Anzahl der „anspruchsberechtigten ehemaligen Zivildiener“ keine Aussage getroffen werden kann.
Zu den Fragen 2 bis 6:
Das Zivildienstgesetz-Übergangsrecht 2006, BGBl. I Nr. 40/2006, sieht weder eine Beantragung von „Nachzahlungen des Verpflegungsentgeltes“ noch eines „Ersatzes des Verpflegungsgeldes“ vor. Das Zivildienstgesetz-Übergangsrecht 2006 sieht auch keine Gewährung von Nachzahlungen oder Nachforderungen vor. Daher konnten derartige Verfahren weder abgeschlossen werden noch sind derartige Verfahren noch offen.