1960/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.01.2008
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am       Jänner 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0118-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1922/J vom 8. November 2007 der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen, betreffend
Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H. (BBG), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) wurde 2001 mit dem Ziel gegründet, durch ökonomisch sinnvolle Volumens- und Bedarfsbündelungen die Einkaufsbedingungen des Bundes zu optimieren. Seit ihrer Gründung konnten bereits beachtliche Einsparungen im Einkauf der öffentlichen Hand erzielt werden, was einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Verwaltungsreform darstellt und den Steuerzahlern zu Gute kommt. Grundgedanke des öffentlichen Vergabewesens ist die Herbeiführung eines fairen Wettbewerbes. Transparente, diskriminierungsfreie, unter Beachtung der Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbes durchgeführte Ausschreibungen räumen allen befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Bietern die gleichen Chancen ein, einen öffentlichen Auftrag zu erhalten. Eine einseitige Bevorzugung von KMU würde diesen Grundsätzen widersprechen. Die BBG hat sich jedoch nicht nur darauf konzentriert, die Einkaufsbedingungen des Bundes nach ökonomischen Kriterien zu optimieren, sie hat auch die KMU-Freundlichkeit ihrer Beschaffungen im Auge behalten. So kann seit Jahren ein sehr hoher KMU-Anteil (über 70 % der Vertragspartner) gehalten werden.

 

Mit der BBG-Gesetz-Novelle 2006 wurde die KMU-Strategie der BBG konkretisiert. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu bedenken, dass die Schaffung von Erleichterungen für die Teilnahme von KMU an Wettbewerbsverfahren (durch Gesetz und Vergabepraxis der BBG) allein noch nicht gleichbedeutend sind mit einer höheren Anzahl an Zuschlägen an KMU: Wie mir die Geschäftsführung der BBG berichtete, sind regionale KMU-Anbieter - oftmals auch über direkte Ansprache durch die BBG – gar nicht interessiert, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen. Die Teilnahme an Ausschreibungen bedeutet für sie einen Aufwand und führt - bei funktionierendem Wettbewerb - zu geringeren Gewinnmargen. Dass die Anwendung von Vergaberechtsvorschriften für Bieter und damit auch für KMU, Erschwernisse mit sich bringt, ist jedoch kein BBG-Spezifikum. Alle öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, das Vergaberecht einzuhalten. Durch standardisierte Ausschreibungen einer zentralen Beschaffungsorganisation, wie jene der BBG, kann dieser Aufwand jedoch reduziert werden, weil Bieter es stets mit ähnlich strukturierten Vergabeunterlagen zu tun haben. Dies ist ein Vorteil gerade auch für KMU, die oftmals einen geringen Kenntnisstand bezüglich der Möglichkeiten und Chancen der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen haben.

 

Um die Auswirkungen der Gesetzesnovelle zu bewerten, muss überdies berücksichtigt werden, dass Verträge der BBG unter Umständen mehrjährige Vertragslaufzeiten aufweisen. Daher wurde im Zeitraum von Juni 2006 (Inkrafttreten der BBG-Gesetz-Novelle) bis November 2007 nur ein Teil der KMU-relevanten Beschaffungsgruppen neu ausgeschrieben. Weiters liegt seit in Kraft treten der Novelle noch kein vollständiges Kalenderjahr vor und daher sind aussagekräftige Analysen nicht möglich.

 

Zu 1.:

Seit in Kraft treten der Novelle wurden folgende Leistungen entweder auf Objekt-Ebene, NUTS-3-Ebene oder zur Erfüllung eines eindeutig nur regionalen Bedarfs
vergeben (Angaben in €):

Sicherheitsdienstleistung Salzburger Landesregierung, Portier

30.000

Sicherheitsdienstleistung Burggärten Wien

36.835

Sicherheitsdienstleistung Generalsanierung "Kaiserliche Hofburg zu Innsbruck"

32.323

PC und TFT 2007

13.154.791

Ergänzung  "Fleisch- & Wurstwaren 06"

138.088

Ergänzung "Back- & Konditorwaren 06"

55.148

Beschaffung von Papier BMJ JA Stein 2007

354.516

Fensterreinigung Bundesrealgymnasium 3340 Waidhofen/Ybbs,

Schillerplatz 1

5.052

Reinigungsdienstleistungen Wien I / 2006

38.245.595

Fensterreinigung BORG Murau, Grössingerstraße 7

1.243

Fensterreinigung BG BRG Knittelfeld, Kärntnerstraße 8

649

Fensterreinigung FA 12,13,14, Purkersdorf, Ullmannstraße 54,1150 Wien

3.034

Fensterreinigung BG u. BRG, Astgasse 3, 1140 Wien

1.284

Fensterreinigung BG u. BRG Kandlgasse 39,1070 Wien

2.424

Fensterreinigung, BG u. BRG Diefenbachgasse 19, 1150 Wien

3.096

Fensterreinigung, BG u. BRG Erlgasse 32, 1120 Wien

1.497

Grund und Fensterreinigung Krypta Wien, Heldenplatz, Wien 1

2.436

Fensterreinigung Bezirksgericht Amstetten

1.174

Lamellenreinigung SZK Wien, Vordere Zollamtstraße

1.210

Reinigungsdienstleistung Kärnten 2007

6.712.274

Reinigungsdienstleistungen Steiermark 2007

21.777.609

Fensterreinigung Österreichisches Staatsarchiv

16.306

Fensterreinigung BG BRG Marchettigasse 3, 1060 Wien

3.042

Fensterreinigung LSR Salzburg Mozartplatz 10, 5010 Salzburg

1.790

Fensterreinigung BRG 13, Wenzgasse

7.998

Fensterreinigung Fachschule Kalvarienberggasse 28, 1170 Wien

1.380

Fensterreinigung BRG WienV, Rainergasse 39

3.026

Fensterreinigung 2007 GRG Wien12, Erlgasse 32-34

2.727

Fensterreinigung 2007  Bundesblindeninstitut Wittelsbachstr. 5, 1020 Wien

5.049

Fensterreinigung 2007 BRG Reutte, Gymnasiumstraße 10

2.065

Fensterreinigung  2007 BHAK BHAS Wien 13, Maygasse 43

2.160

Fensterreinigung 2007 GRG Kleine Sperlgasse 2c, Wien 1020

3.831

Fensterreinigung 2007 GRG Albertgasse 18-22, 1080 Wien

3.132

Fensterreinigung GRG Wien 21, Franklinstraße 26

3.960

Fensterreinigung 2007 ORG1, Hegelgasse 12, 1010 Wien

1.145

Fensterreinigung 2007 BRG BORG Henriettenplatz 6, 1150 Wien

3.146

Fensterreinigung 2007 GRG Wien 2, Wohlmutstr. 3

3.271

Fensterreinigung 2007 Stmk. Moserhofstrasse 7A

1.243

Fensterreinigung 2007 Bundeslehranstalt f. wirtschaftl. Berufe

Kerpelystr. 17, Leoben

1.580

Fensterreinigung 2007 BG BRG Kapfenberg, Wienerstraße 123

1.314

Fensterreinigung 2007 BORG Kindberg, Hammerbachg. 12

514

Fensterreinigung Stmk. 2007 BORG Murau, Grössingerstraße 7

936

Fensterreinigung Stmk. 2007 BHAK BHAS Voitsberg, Franz Jonasstr. 13-15

844

Fensterreinigung STMK. 2007 BG BRG Lichtenfelsgasse 3-5, Graz

2.214

Fensterreinigung STMK 2007 Akademische Gymnasium Graz, Bürgergasse 15

1.477

Fensterreinigung 2007 RG3 Radetzkystrasse 2A, 1030 Wien

2.655

Fensterreinigung 2007 BRG Wien 13 Fichtnergasse 15

3.108

Fensterreinigung 2007 IBC Hetzendorf, Hetzendorfer Straße 66-68, 1120 Wien

1.452

Fensterreinigung 2007 HTBLA, BHAK-BHAS WienIII, Ungargasse 69

6.800

Fensterreinigung u. Holzfensterläden Sommer 07 Präsidentschaftskanzlei, Ballhausplatz, 1010 Wien

2.184

Luster und Spiegelreinigung Sommer 2007 Präsidentschaftskanzlei, Ballhausplatz, 1010 Wien

1.899

Fensterreinigung 2007 BG BRG Hagenmüllergasse 30, 1030 Wien

2.452

Fensterreinigung 2007 BRG 4 Waltergasse 7, 1040 Wien

2.243

Fensterreinigung 2007, 107408, Vitiser Straße 17

2.186

Fensterreinigung 2007, 107390, Rudigierstraße 6

1.710

Fensterreinigung 2007, 108650, Lichtenbergstraße 13

2.615

Fensterreinigung 2007, 111747, Wilhelm Haßlingerstraße 3

827

Fensterreinigung 2007, 115184, Josef-Preis-Allee 7

1.112

Fensterreinigung 2007, 107260, Moserhofstraße 5

2.470

Fensterreinigung 2007, 110957, Dr. Wilhelm Exner Platz 3

409

Fensterreinigung 2007, 107858, Negrellistraße 50, 6830 Rankweil

2.901

Fensterreinigung 2007, 110981, BG Waidhofen a.d. Thaya

567

Fensterreinigung 2007, 107281, BRG Waidhofen a.d. Ybbs

3.738

Fensterreinigung 2007, 110920, Kindergartenpädagogik Judenburg

467

Fensterreinigung 2007, 111348, HTBLUVA Körösistr 157

15.348

Fensterreinigung 2007, 109520, BHAK Judenburg, Stadionstr 8-10

1.414

Fensterreinigung 2007, 107941, LSR Wielandg.-Körberlg.

3.221

Lohnwäsche I 2007

2.237.647

Lohnwäsche II 2007

6.575.367

 

Zu 2.:

Die Ausschreibungsvolumina haben sich wie folgt auf die NUTS-3 Regionen verteilt:


Nuts 3 Regionen

Ausschreibungs-volumina in €

%

Mittelburgenland

146.803

0,16%

Nordburgenland

555.407

0,62%

Südburgenland

271.930

0,30%

Mostviertel-Eisenwurzen

316.273

0,35%

NÖ-Süd

256.718

0,29%

St. Pölten

323.229

0,36%

Waldviertel

600.008

0,67%

Weinviertel

156.286

0,17%

Wiener Umland/Nordteil

500.086

0,56%

Wiener Umland/Südteil

508.844

0,57%

Wien

47.485.009

53,05%

Klagenfurt-Villach

3.707.243

4,14%

Oberkärnten

2.503.505

2,80%

Unterkärnten

2.516.964

2,81%

Graz

6.279.129

7,02%

Liezen

3.759.194

4,20%

östliche Obersteiermark

4.052.024

4,53%

Oststeiermark

3.740.371

4,18%

West- und Südsteiermark

3.704.291

4,14%

Westliche Obersteiermark

3.737.339

4,18%

Innviertel

254.045

0,28%

Linz-Wels

724.688

0,81%

Mühlviertel

50.862

0,06%

Steyr-Kirchdorf

138.075

0,15%

Traunviertel

39.017

0,04%

Lungau

129.599

0,14%

Pinzgau-Pongau

127.027

0,14%

Salzburg und Umgebung

1.200.593

1,34%

Außerfern

2.065

0,00%

Innsbruck

949.703

1,06%

Osttirol

182.269

0,20%

Tiroler Oberland

169.905

0,19%

Tiroler Unterland

189.177

0,21%

Bludenz-Bregenzer Wald

95.547

0,11%

Rheintal-Bodenseegebiet

135.996

0,15%

 

Zu 3. bis 6.:

Wie mir die Geschäftsführung der BBG mitteilt, würde eine statistische Erhebung aller Daten, die zur Beantwortung der Fragen 3 bis 6 erforderlich sind, einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.

 

Zu 7.:

Laut Auskunft der Geschäftsführung der BBG ist eine Beantwortung der Frage in dieser Form nicht möglich, da Detailinformationen über Lieferanten erforderlich wären, deren Sammlung und laufende Aktualisierung einen ökonomisch nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand verursachen würden. Das Beispiel der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen in Kärnten 2007 zeigt die Problematik zur Beantwortung dieser Frage auf:

1.010.639,00

KstU

Klagenfurt-Villach

Klagenfurt - Villach; Oberkärnten; Unterkärnten

2.014.951,00

GU

Rheintal-Bodenseegebiet

Klagenfurt - Villach; Oberkärnten; Unterkärnten

621.232,00

KU

Klagenfurt-Villach

Klagenfurt - Villach; Oberkärnten; Unterkärnten

3.065.452,00

GU

Wien

Klagenfurt - Villach; Oberkärnten; Unterkärnten

 

So wurde nicht nur, wie die NUTS-3-Gliederung vorsieht, in drei Regionen ausgeschrieben, sondern in 23 Teillosen. Der Zuschlag wurde an vier Unternehmen erteilt, wobei ein erfolgreicher Bieter seinen Firmensitz in Vorarlberg hat, aber auch Geschäftsstellen in Kärnten besitzt. Diese Detailinformation ist der BBG jedoch nur bekannt, weil sie diesen Lieferanten näher kennt. Systematische Detailaufzeichnungen über alle Geschäftsstellen aller Lieferanten (rd. 600) können aus den eingangs erwähnten Gründen nicht geführt werden. Ungeachtet dessen sei darauf hingewiesen, dass der Firmensitz allein nicht ausschlaggebend ist, denn die beauftragten Dienstleistungen werden durch das Personal der Vertragspartner erbracht, die in der Regel dort leben und arbeiten, wo der Bedarf der öffentlichen Hand anfällt.

 

Zu 8.:

Nach Mitteilung der Geschäftsführung der BBG wird vor jeder Ausschreibung standardmäßig geprüft, ob es potenzielle Bieter aus dem Bereich der KMU gibt und wie man diesen die Teilnahme am Vergabeverfahren ermöglicht. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass nicht in allen Regionen Österreichs ein (nach Menge und Art) vergleichbarer Bedarf der öffentlichen Hand besteht. Die BBG nennt nachstehend Beispiele für Ausschreibungen, bei denen auf die örtliche Nahversorgungsstruktur Bedacht genommen wurde: Bei Ausschreibungen im Bereich von Wäschereien und Miettextilien wurde auf NUTS-3-Ebene ausgeschrieben um regionalen KMU die Teilnahme zu ermöglichen sowie um auf die Nahversorgung Rücksicht zu nehmen. Weiters wird bei Ausschreibungen betreffend Reinigungspersonal sogar auf einer über die NUTS-3-Ebene hinausgehenden Detailebene ausgeschrieben. Beispielsweise wird in Wien I in 44 Teillosen, in Kärnten in 23 Teillosen und in der Steiermark in 46 Teillosen ausgeschrieben. In der Betriebsverpflegung beträgt der KMU-Anteil der BBG-Lieferanten derzeit 100%. Zur Anschaffung von Büromaterial ist derzeit eine Ausschreibung auf NUTS-3-Ebene im Gange. Im IT-Bereich wurden PC und Flachbildschirme auf NUTS-3-Ebene ausgeschrieben und darüber hinaus gibt es zum einen Ausschreibungen, wo die Hersteller Vertragspartner der BBG sind und regionale Subauftragnehmer (rd. 120) Service und Wartung übernehmen. Zum anderen sind Händler Vertragspartner der BBG, die in den Regionen vertreten sind und dort die Nahversorgung sicherstellen. Lebensmittel beziehungsweise Frischwaren wurden auf einer über die
NUTS-3-Ebene hinausgehenden Detailebene ausgeschrieben: Back- und Konditorwaren in 93 Teillosen, Fleisch- und Wurstwaren in 86 Teillosen.

 

Zu 9.:

Der KMU Anteil der Vertragspartner der BBG betrug im Jahr 2006 72,6%.

 

Zu 10.:

Einleitend sei darauf hingewiesen, dass die Struktur der Beschaffungen der öffentlichen Hand (z.B. grundsätzlich größere Beschaffungsvolumina, formelle Ausschreibungsverfahren) nur bedingt mit der Gesamtwirtschaft, in der das private Konsumverhalten eine wichtige Rolle spielt, vergleichbar ist. Der Anteil von Großunternehmen an den Gesamtunternehmen beträgt zwar nur 0,4 %, diese weisen aber mehr als ein Drittel der Beschäftigten, 39,1% der Umsatzerlöse und 42,0 % der Bruttowertschöpfung auf. Die Struktur der Vertragspartner der BBG stellte sich im Jahr 2006 folgendermaßen dar:

KstU   16%,

KU      32%

MU     4%

GU     28%

 

Zu 11.:

Ausnahmebeschaffungen gemäß § 4 Abs. 3 BBG-Gesetz sind Beschaffungsvorgänge, die die

Ressorts selbst vornehmen und daher in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich hierzu keine Auskunft geben kann.

 


Zu 12.:

Durch die BBG-Gesetz-Novelle im Jahr 2006 wurde klargestellt, bei welchen Beschaffungsgruppen zur Berücksichtigung der besonderen Rolle der klein- und mittelbetrieblichen Anbieterstruktur spezifische Anforderungen bei Ausschreibungen durch die BBG gestellt werden. Flankierend dazu enthält das BBG-Gesetz in Verbindung mit der Beschaffungscontrollingverordnung (BGBl. II Nr. 398/2003) umfangreiche Berichtspflichten an den Bundesminister für Finanzen, unter anderem auch über den KMU-Anteil der BBG-Vertragspartner. Wie mir die Geschäftsführung der BBG mitteilte, arbeitet die BBG sehr eng mit der Wirtschaft zusammen. Es wurde ein strukturierter Dialog eingerichtet, um laufend Rückmeldungen zu den Ausschreibungen zu bekommen. Als Bundesminister für Finanzen begrüße ich diese direkte Kommunikation mit der Wirtschaft außerordentlich, weil zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU auch den Wirtschaftskammern Österreich eine tragende Rolle zukommt und dadurch das Verständnis für die jeweilige Situation sowie die Diskussion auf Basis von Fakten sichergestellt werden können. Daher erscheint ein zusätzlicher Bericht an den Nationalrat im Sinne der Verwaltungseffizienz nicht zielführend.

 

Zu 13.:

Die in der gegenständlichen Anfrage zitierte Studie der KMU-Forschung-Austria hält fest, dass nicht sämtliche Beschaffungsgruppen gleichermaßen gut geeignet sind um KMU stärker in das öffentliche Beschaffungswesen einzubeziehen. Dies wird unter anderem damit begründet, dass es dort „kaum oder keine geeigneten Bieter aus der Gruppe der KMU“ gibt. Es sei an dieser Stelle auch nochmals darauf hingewiesen, dass die BBG auch einen gesetzlichen Auftrag zur ökonomisch sinnvollen Volumens- und Bedarfsbündelung zwecks Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes zu erfüllen hat. Eine unwirtschaftliche Zersplittung der Aufträge würde das Ziel, Einsparungen in der öffentlichen Beschaffung zu lukrieren, konterkarieren, und ist vom Gesetzgeber auch nicht beabsichtigt (vgl. Erläuterungen 1418 der Beilagen XXII.GP, Besonderer Teil, zu Z 2). Wie bereits zu Frage 8 ausgeführt, prüft die BBG vor jeder Ausschreibung ob es potenzielle Bieter aus dem Bereich der KMU gibt. Eine Erweiterung der KMU-relevanten Beschaffungsgruppen halte ich daher nicht für erforderlich.

 

Zu 14. bis 16.:

Der Bund hat gemäß § 6 Abs. 1 BBG-Gesetz die Aufwendungen der Gesellschaft unter Einrechnung allfälliger Vorschüsse in dem Ausmaß abzudecken, in dem diese die Erträge der Gesellschaft übersteigen, maximal jedoch im Ausmaß des vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresabschlusses. Im Geschäftsjahr 2006 wurden der BBG insgesamt rund 4,727 Mio. Euro für Betrieb- und Ausstattung angewiesen. Die diesbezüglichen Kostenersatzzahlungen des Bundes werden sich für das Geschäftsjahr 2007 auf rund 3,449 Mio. Euro belaufen. Im Bundesvoranschlag 2008 sind insgesamt 4,527 Mio. Euro für Betrieb- und Ausstattung der BBG vorgesehen.

 

Zu 17.:

Als zuständiger Bundesminister für die Aufsicht über die BBG werde ich wie bisher darauf achten, dass seitens der Geschäftsführung der BBG die Regelungen des BBG-Gesetzes (und damit die einschlägigen KMU-Regelungen) sowie des Bundesvergabegesetzes beachtet werden.

 

Zu 18.:

Wie mir die Geschäftsführung der BBG mitteilte, wurde das Prinzip der Nachhaltigkeit schon in vielen Bereichen verwirklicht. In den meisten Fällen sind ökologisch bessere Produkte auch ökonomisch überlegen, wenn man beim Einkauf nicht nur die Anschaffungskosten, sondern die gesamten Lebenszyklus-Kosten berücksichtigt. Aus diesem Grund stellt die BBG  den Einkauf in allen Bereichen auf eine TCO-Betrachtung („total cost of ownership“) um. Im IT‑Bereich sind durch diese Umstellung Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich erzielt worden. In Bereichen, wo Nachhaltigkeit mit höheren Kosten verbunden ist, gewährt die BBG ihren Kunden Wahlfreiheit. Beispielhaft darf hier das Prinzip der sogenannten „Öko-Lose“ erläutert werden: Ein Teil des Auftrags wird gesondert nach besonders „strengen“ ökologischen Kriterien vergeben und die Ressorts haben dann die Möglichkeit die umweltfreundlicheren Produkte zu wählen. Dies ist nur durch den gemeinsamen Einkauf über die BBG möglich, da für ein einzelnes Ressort der Aufwand eines eigenen Öko-Loses nicht vertretbar ist. Mit dieser Strategie hat man beispielsweise beim Stromeinkauf gute Erfahrungen gemacht. Der BBG-Einkauf investiert viel Zeit in die Beobachtung und – bei Marktreife – kommt es zur Implementierung alternativer Technologien. So hat die BBG seit kurzem auch Rahmenvereinbarungen für alternativbetriebene Fahrzeuge (Erdgas-, Bioethanol- und Hybrid-Autos). Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land – und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird auch an ökologischen Leitsätzen für den Einkauf gearbeitet. In einer dreijährigen Pilotphase werden für besonders sensible Bereiche Grundsätze entwickelt (beispielsweise „Verwendung abbaubarer Rohstoffe“, „niedriger Energieverbrauch“). Umfasst sind derzeit die Bereiche Papier, Reinigung, Fuhrpark, elektronische Geräte/IT sowie Energie. In diese Definitionsphase sind sowohl die Wirtschaft als auch die Kunden (Bundesdienststellen) eingebunden, um Kriterien zu entwickeln, die an den Markt und an die Bedürfnisse angepasst sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.