1964/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.01.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0115-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1960/J-NR/2007
Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Mobbing“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 18:
Im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz und im Bereich seiner nachgeordneten Dienstbehörden (einschließlich des Bereichs der Justizanstalten) war im angefragten Zeitraum kein einziger Fall eines Mobbings im Sinne der vorliegenden Fragestellung zu verzeichnen.
Ganz allgemein möchte ich betonen, dass mir als Ressortleiterin nach den Gesichtspunkten einer modernen Personalentwicklung und Mitarbeiter/innenführung ausgestaltete Arbeitsplätze ein besonderes Anliegen sind. Daher legt das Justizressort in der Grundausbildung wie auch im Rahmen der beruflichen Weiterbildung großen Wert darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Bestimmungen des Dienstnehmerschutzes, des Gewaltschutzes, der Mobbingprävention sowie mit dem Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrecht ausreichend vertraut gemacht werden.
. Jänner 2008
(Dr. Maria Berger)