1965/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.01.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0122-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1938/J vom 9. November 2007 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, betreffend BMF-Inseratenkampagne zur Familienförderung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Kosten für das angesprochene Inserat zur Familienförderung betrugen 4.250 € netto. In diesen Kosten sind Konzept, grafische Gestaltung, Lithografie für vier Formatmutationen und Projektabwicklung enthalten.
Zu 2. und 6.:
Das Inserat wurde laut nachstehender Aufstellung in folgenden Medien und zu folgenden Kosten geschalten, wobei sich die jeweiligen Beträge exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer verstehen:
Medium |
Datum |
Kosten (in €) |
|
Heute Wien, NÖ, ÖÖ |
22. Oktober 2007 |
5.357,11 |
|
Kleine Zeitung Kombi |
27. Oktober 2007 |
14.947,07 |
|
Krone |
20. Oktober 2007 |
14.453,28 |
|
Der Standard |
20./21. Oktober 2007 |
9.956,03 |
Zusätzliche Medien wie TV, Hörfunk oder Online-Medien kamen nicht zum Einsatz.
Zu 3.:
Es gab keine Kostenbeteiligung von anderen Gebietskörperschaften oder von anderer Seite.
Zu 4.:
Mit der Konzeptionierung und Durchführung der Inseratenkampagne wurde die Agentur Wirz beauftragt.
Zu 5.:
Mit der Agentur Wirz besteht seit September dieses Jahres eine 2-jährige Rahmenvereinbarung, die auf Basis einer Agenturausschreibung getroffen wurde. Es handelte sich dabei um ein Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 (BvergG 2006), BGBl. I Nr. 17/2006, das mit Hilfe der Bundesbeschaffungsagentur durchgeführt wurde.
Zu 7. und 8.:
Derzeit werden keine weiteren Inserate geschalten, somit fallen auch keine Kosten an. Es ist auch keine weitere Kampagne zu diesem Thema geplant.
Zu 9. und 10.:
Zu den angesprochenen Themen sind derzeit keine weiteren Anzeigen in Planung oder wurden solche in Auftrag gegeben.
Zu 11.:
Einleitend möchte ich grundsätzlich festhalten, dass es mir als Leiter des Finanzressorts ein besonderes Anliegen darstellt, Informationen über aktuelle Ressortthemen zielgruppenorientiert an die Bevölkerung weiterzugeben. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben: § 2 Bundesministeriengesetz 1986 normiert die Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2) ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien. Dass bei der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten werden, möchte ich der Vollständigkeit halber betonen.
Der Finanzausgleich stellt einen wichtigen Schwerpunkt im Rahmen der Tätigkeit meines Ressorts dar. Es ist mir als Bundesminister für Finanzen und Vizekanzler daher besonders wichtig wie auch gesetzlich geboten, diesen Meilenstein und die positiven Ergebnisse, die im Rahmen einer solchen Einigung erzielt werden konnten, einer breiten Bevölkerungsgruppe zu kommunizieren. Gerade in familienpolitischen Angelegenheiten zeigt sich auch, dass die Österreicherinnen und Österreicher ein großes persönliches Interesse an einer umfassenden Information über getroffene Maßnahmen haben. Im gegenständlichen Fall galt es daher, den Österreicherinnen und Österreichern die in den Finanzausgleichsverhandlungen - im Interesse der Vereinbarkeit von Beruf und Familie - erzielten Verbesserungen und den daraus resultierenden Nutzen – die besten Chancen für jedes Kind und mehr Wahlfreiheit für die Eltern – näher zu bringen.
Was das angesprochene Inserat betrifft, so halte ich daher fest, dass der Informationsgehalt für mich klar erkennbar im Vordergrund steht. Auch eine allfällige Einflussnahme zugunsten einer Partei lässt sich für mich nicht feststellen. Hinsichtlich der Medienauswahl ist darauf hinzuweisen, dass diese über mediaplantechnische Aspekte erfolgte. Da eine breite Informationsstreuung und eine ebenso breite Informationsvermittlung nur durch den Einsatz von großen Medien wie Print, TV oder Hörfunk zu erreichen ist, wurde entschieden, zusätzliche Informationen im Rahmen von Printinseraten weiterzugeben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf meine vorherigen Ausführungen zu den Fragestellungen 2. und 6.
Zusammenfassend halte ich somit fest, dass die hier angesprochene Informationskampagne zur Familienförderung unter Berücksichtigung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung geplant und umgesetzt wurde.
Zu 12.:
Auf die „Unterstützung von Tagesmüttern“ wurde deshalb hingewiesen, da entsprechend der Vereinbarung mit den Ländern nicht nur institutionelle Kinderbetreuungsplätze ausgebaut und erweitert werden sollen. Die gesonderte Aufzählung soll die Sensibilität in der Bevölkerung dafür erhöhen, dass auch diese Form der Kinderbetreuung möglich ist und von der Bundesregierung forciert wird.
Zu 13.:
Nein.
Zu 14.:
Die Schätzungen zu fehlenden Kinderbetreuungsplätzen variieren je nach Definition beträchtlich. So kommen einschlägige Studien zu verschiedenen Ergebnissen, welche dem Bundesministerium für Finanzen bekannt sind. Die Bandbreite der Bedarfsschätzungen reicht von rund 18.000 bis zu rund 61.000 Plätzen. Gerade diese Zahlen belegen den richtigen Schritt der Bundesregierung, in den Jahren 2008 bis 2010 jährlich 15 Mio. € zusätzlich für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes bereitzustellen.
Zu 15.:
Die Umsetzungsverantwortlichkeit hinsichtlich der in den Finanzausgleichsverhandlungen paktierten Maßnahme zur Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze liegt bei den Ländern. Somit liegt es auch in der Verantwortung der Länder, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ausmaß Plätze geschaffen werden. Der Bund wird erstmals für das Kalenderjahr 2008 den Zweckzuschuss zur Auszahlung bringen. Ab 1. Jänner 2008 ist es den Ländern somit möglich, mit der vom Bund geförderten Umsetzung zu beginnen.
Zu 16.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist stets bestrebt, seinen hohen Kenntnisstand zur aktuellen Lage der österreichischen Familien zu erhalten und zu verbessern. Forderungen diverser Familien- und Jugendorganisationen werden bei der Erarbeitung von Informationen und Umsetzungsvorschlägen selbstverständlich berücksichtigt und sind wichtiger Bestandteil des Meinungsbildungsprozesses meines Hauses.
Zu 17.:
Ich kann selbstverständlich aus persönlicher Erfahrung bestätigen, dass viele Menschen Familie und Beruf nicht nur vereinbaren wollen, sondern in vielen Fällen auch müssen. Dies entspricht auch der Sichtweise meines Ressorts. In Kenntnis dieser Tatsache soll auch in der zwischen Bund und Ländern noch abzuschließenden Art. 15a B-VG-Vereinbarung festgehalten werden, dass Kinderbetreuungsplätze, durch welche eine gleichzeitige Vollbeschäftigung der Eltern möglich wird, einer besonderen Förderung unterliegen sollen. Anvisiert ist eine Erhöhung des Bundeszuschusses um 1.500 € pro Kind, wenn die VIF-Kriterien (Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf) erfüllt werden.
Zu 18.:
Das angesprochene „Wir“ bezieht sich auf das Bundesministerium für Finanzen, stell-vertretend durch meine Person.
Zu 19. und 21.:
Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen haben sich die Finanzausgleichspartner auf eine gemeinsame Strategie zur Familienförderung geeinigt. Da es sich dabei um eine österreichweite Maßnahme zur Familienförderung handelt, informiere ich als Bundesminister für Finanzen die Bevölkerung über diese bundesweite Verbesserung.
Zu 20.:
Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wurden eingehalten.
Ergänzend weise ich generell darauf hin, dass Inserate einfachen Gestaltungsgrundlagen folgen: damit die zu vermittelnde Botschaft von der Leserin oder vom Leser wahrgenommen und auch verstanden wird, ist es wichtig, eine Anzeige einfach und übersichtlich zu gestalten und diese nicht mit zu vielen unterschiedlichen Informationen und Elementen zu befüllen. Ist eine Anzeige überladen, wird sie von der Leserin oder vom Leser ignoriert und die Botschaft kommt nicht bei der Zielgruppe an. Eine Anzeige, in der jeder Freiraum ausgefüllt ist und eine große Zahl an verschiedenen Informationen weitergegeben wird, kann daher nicht als sinnvoll erachtet werden, da ein solches Sujet im Normalfall weder gelesen noch wahrgenommen wird. Wichtiger ist es, die Aufmerksamkeit der Leserinnen und Leser durch eine übersichtliche und grafisch aufgelockerte Gestaltung zu gewinnen und damit zu gewährleisten, dass die gewünschte Information auch tatsächlich die Österreicherinnen und Österreicher erreicht. Diesen Gestaltungsgrundlagen wurde mit dem angesprochenen Inserat jedenfalls Rechnung getragen.
Im übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass durch die Formulierung vorliegender Fragestellung bzw. iin den einleitenden Ausführungen der Anfrage der Eindruck vermittelt wird, es wäre die Hälfte der Inseratsfläche ausschließlich oder großflächig mit meiner Unterschrift und dem Logo des Bundesministeriums für Finanzen ausgefüllt. Dies trifft jedoch nicht zu.
Zu 22. und 23.:
Mit Erlass vom 18. Jänner 2007 zur Geschäftszahl 240500/0001-I/2007 habe ich den Herrn Staatssekretär, Herrn Dr. Christoph Matznetter, mit der selbständigen Besorgung gewisser Agenden gemäß Artikel 78 Abs. 3 B-VG betraut. Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Finanzen fällt nicht unter diese Agenden, weshalb mein Staatssekretär mit dieser Informationskampagne auch nicht zu befassen war.
Zu 24.:
Eingangs weise ich darauf hin, dass es auf Grund der regionalen Unterschiede nicht möglich ist, die Kosten für einen Ganzkinderbetreuungsplatz konkret zu beziffern. Lediglich einen möglichen Anhaltspunkt liefert die noch abzuschließende Art. 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern: Würden die Kosten der gegenständlichen Informationskampagne für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen gemäß des voraussichtlichen Inhaltes dieser Vereinbarung verwendet werden, so gehe ich davon aus, dass entsprechend der vorliegenden Fragestellung ca. 8 volle Ganzkinderbetreuungsplätze geschaffen werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen