1966/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.01.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0121-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1946/J vom 9. November 2007 der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend sexueller Belästigung beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Das Bundesministerium für Finanzen bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten. Dabei muss insbesondere die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz geschützt und Verhaltensweisen, die die Würde der Menschen verletzen, unterbunden werden. In diesem Zusammenhang darf ich auf den Inhalt des Frauenförderungsplanes für das Bundesministerium für Finanzen, BGBl. II Nr. 197/2006 verweisen, der für mein Haus nicht nur rechtliche Verpflichtung ist, sondern als gelebte Praxis positive Auswirkungen auf Arbeitsklima und Zusammenarbeit zeitigt. Daher freut es mich, Ihnen mitteilen zu können, dass im Bundesministerium für Finanzen – wie mir berichtet wurde – keine Fälle unter die in der gegenständlichen Anfrage enthaltenen Fragestellungen subsumierbar sind.
Mit freundlichen Grüßen