1967/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.01.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am          Jänner 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0124-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1979/J vom 9. November 2007 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen, betreffend von behinderten Menschen betriebene Tabaktrafiken, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf ich anmerken, dass das beiliegend übermittelte Zahlenmaterial seitens der Monopolverwaltung GmbH zur Verfügung gestellt wurde.

 

Zu 1.:

Die Gesamtanzahl der Tabaktrafiken in Österreich und deren Aufgliederung auf die einzelnen Bundesländer ist der als Beilage 1 bezeichneten Tabelle zu entnehmen.

 

Zu 2. und 3.:

Die Aufgliederung der Tabakfachgeschäfte nach Vorzugsberechtigten im Sinne des
§ 29 Abs. 3 Tabakmonopolgesetz 1996 (gemäß Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz und Heeresversorgungsgesetz sowie begünstigte Behinderte) für die einzelnen Bundesländer im angefragten Zeitraum geht aus den beiliegenden Tabellen (Beilagen 2 bis 10) hervor. Eine noch weiter detaillierte Aufgliederung nach Kriegsinvaliden und deren Angehörigen sowie nach Zivil- und Berufsbehinderten kann nicht vorgenommen werden, weil kein entsprechend auswertbares Datenmaterial vorliegt.

 

Die Aufgliederung nach Vorzugsberechtigten erfolgt für die Tabakfachgeschäfte (und nicht auch für die bloßen Tabakverkaufsstellen), weil in der Praxis ausschließlich Tabakfachgeschäfte für Vorzugsberechtigte von Interesse sind.

 

Zu 4.:

Hierzu verweise ich auf die Beilage 1.

 

Zu 5. bis 8.:

Entsprechende Daten liegen nicht in einer im Sinne der gegenständlichen Anfrage auswertbaren Form vor. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich dazu keine Angaben machen kann.

 

Zu 9. und 10.:

Zweifellos waren die Trafikantinnen und Trafikanten von Problemen betroffen; Umsatzverluste könnten für sie Existenz gefährdend sein. Mit dem von mir mit Vertretern der Trafikanten ausgehandelten und am 6. Dezember 2007 im Nationalrat beschlossenen Trafikantenpaket wurde eine Lösung herbeigeführt, die ihnen hilft und eine Perspektive gibt. Dadurch wird die Existenzsicherung für alle Trafikantinnen und Trafikanten, auch jene in Grenznähe, gewährleistet. Aus diesem Grund ist ein „Trafikensterben“ in den kommenden Jahren nicht zu erwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.

Beilagen

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.