1967/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.01.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0124-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1979/J vom 9. November 2007 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen, betreffend von behinderten Menschen betriebene Tabaktrafiken, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf ich anmerken, dass das beiliegend übermittelte Zahlenmaterial seitens der Monopolverwaltung GmbH zur Verfügung gestellt wurde.
Zu 1.:
Die Gesamtanzahl der Tabaktrafiken in Österreich und deren Aufgliederung auf die einzelnen Bundesländer ist der als Beilage 1 bezeichneten Tabelle zu entnehmen.
Zu 2. und 3.:
Die Aufgliederung der
Tabakfachgeschäfte nach Vorzugsberechtigten im Sinne des
§ 29 Abs. 3 Tabakmonopolgesetz 1996 (gemäß
Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz und
Heeresversorgungsgesetz sowie begünstigte Behinderte) für die
einzelnen Bundesländer im angefragten Zeitraum geht aus den beiliegenden
Tabellen (Beilagen 2 bis 10) hervor. Eine noch weiter detaillierte
Aufgliederung nach Kriegsinvaliden und deren Angehörigen sowie nach Zivil-
und Berufsbehinderten kann nicht vorgenommen werden, weil kein entsprechend
auswertbares Datenmaterial vorliegt.
Die Aufgliederung nach Vorzugsberechtigten erfolgt für die Tabakfachgeschäfte (und nicht auch für die bloßen Tabakverkaufsstellen), weil in der Praxis ausschließlich Tabakfachgeschäfte für Vorzugsberechtigte von Interesse sind.
Zu 4.:
Hierzu verweise ich auf die Beilage 1.
Zu 5. bis 8.:
Entsprechende Daten liegen nicht in einer im Sinne der gegenständlichen Anfrage auswertbaren Form vor. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich dazu keine Angaben machen kann.
Zu 9. und 10.:
Zweifellos waren die Trafikantinnen und Trafikanten von Problemen betroffen; Umsatzverluste könnten für sie Existenz gefährdend sein. Mit dem von mir mit Vertretern der Trafikanten ausgehandelten und am 6. Dezember 2007 im Nationalrat beschlossenen Trafikantenpaket wurde eine Lösung herbeigeführt, die ihnen hilft und eine Perspektive gibt. Dadurch wird die Existenzsicherung für alle Trafikantinnen und Trafikanten, auch jene in Grenznähe, gewährleistet. Aus diesem Grund ist ein „Trafikensterben“ in den kommenden Jahren nicht zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Beilagen
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.