1975/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz und Kollegen haben am 1. November 2007 unter der Nummer 1969/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ahnungslosigkeit im Innenministerium“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Kriminalstatistik:

In der Kriminalstatistik (Online seit 01.02.2000) werden die von der Polizei bearbeiteten gerichtlich strafbaren Handlungen (einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche) ausgewiesen.

Es werden nur Offizialdelikte aufgenommen. Das Offizialprinzip ist abgeschwächt bei den Antragsdelikten und den Ermächtigungsdelikten. Die Kategorisierung der Delikte wird nach gesetzlichen Bestimmungen und nach kriminologischen Gesichtspunkten vorgenommen.

 

 

Fremdenstatistik:

Die „Fremdenstatistik“, welche bis zum Jahr 2005 gemeinsam mit der Asylstatistik in einem Bericht verarbeitet wurde, wird seit dem Jahr 1993 geführt. Seit dem Jahr 2006 erfolgt eine getrennte Verarbeitung. Der Inhalt und der Umfang der Statistiken hat sich je nach geltender Rechtslage geändert.

Die Statistiken stehen sowohl als Monats- als auch als Jahresstatistiken zur Verfügung und seit dem Jahr 2002 werden sie auf der Homepage des BM.I (www.bmi.gv.at – Downloadbereich Publikationen) veröffentlicht. Vor diesem Zeitraum wurden die Berichte in Papierform unter anderem auch den Klubobleuten der im Parlament vertretenen Parteien zur Verfügung gestellt.

Die Asylstatistik (Jahresstatistik) enthält derzeit Statistiken zu Asylanträgen, zu antragstärksten Nationen, zu Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen, zu rechtskräftigen Erledigungen, zu Refoulement, zu Dublinverfahren sowie zur Betreuung.

 

Die Fremdenstatistik ist gegliedert nach „Aufenthalts- und Migrationswesen“ und nach „Fremdenpolizei“.

 

Die „Aufenthalts- und Migrationswesen“ Statistik enthält derzeit statistisches Material zu aufrechten Aufenthaltstiteln (Gliederung nach Zweck, Geschlecht und Altersgruppen, nach Staatsangehörigkeit, nach Art der Aufenthaltstitel, welche nach Staatsangehörigkeit gegliedert ist, nach Aufenthaltszwecken, nach Bundesländern sowie nach Bundesländern und Aufenthaltstitel), zu den Anträgen (Gliederung nach Monaten, nach Geschlecht, nach Art und nach Staatsangehörigkeit), zu allen im laufendem Jahr erteilten Aufenthaltstiteln (Erstaufenthaltsbewilligungen, Verlängerungen, Zweckänderung, quotenpflichtige Erstniederlassungsbewilligungen, quotenfreie Erstniederlassungsbewilligungen, quotenfreie Erstaufenthaltstitel – Familienangehörige, Verlängerungen Niederlassungsbewilligungen, sonstige Veränderungen, Zweckänderung Niederlassungsbewilligungen quotenfrei, Zweckänderung Niederlassungsbewilligungen quotenpflichtig sowie alle im laufenden Jahr erteilten Dokumentationen, welche nach der Art gegliedert sind) und zur Quotenauslastung.

 

Die  Statistik über fremdenpolizeiliche Maßnahmen:

Die Statistik über fremdenpolizeiliche Maßnahmen wird seit 1995 geführt und  bezieht sich auf durchgeführte Verfahren bzw. gesetzte Maßnahmen nach dem FPG (d.h. Ausweisungen und Festnahmeaufträge nach den Bestimmungen des Asylgesetztes werden hier nicht erfasst).

In der Statistik sind folgende Kategorien von Daten, differenziert nach „Fremdenpolizeibehörde“, „Nationalität“, „Anlass“ und „Sonstiges“, enthalten:

 

- Zurückweisungen an den Grenzen

- Ausweisungen

- Aufenthaltsverbote

- Rückkehrverbote

- Durchsetzungsaufschübe

- Festnahmeaufträge

- Zurückschiebungen

- Angeordnete Schubhaften

- Angeordnete gelindere Mittel

- Schubhaftentlassungen/ Schubhaftaufhebungen

- Abschiebungen

- Abschiebungsaufschübe

- Freiwillige Ausreisen nach behördlichem Ausreiseauftrag

- Verständigungen durch Strafgerichte

 

Vereinsstatistik:

Die Vereinsstatistik wird seit 1952 geführt und ist für jedes Bundesland  aufgeschlüsselt. Es werden der Gesamtbestand, die Erklärungen über die Unstatthaftigkeit von Vereinsgründungen, behördliche Auflösungen gem. § 2 Abs. 3 Vereinsgesetz wegen Nichtbestellung der organschaftlichen Vertreter innerhalb eines Jahres ab Entstehung, behördliche Auflösungen gem. § 29 Abs. 1 Vereinsgesetz wegen Inaktivität bzw. Handlungsunfähigkeit, behördliche Auflösungen gem. § 29 Abs. 1 Vereinsgesetz aus anderen Gründen sowie freiwillige Auflösungen erfasst.

 

Statistik über die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln anlässlich des Jahreswechsels:

Diese Statistik wird seit 1974 geführt. Es wird die Anzahl der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen von jeder Sicherheitsdirektion und jeder Bundespolizeidirektion erfasst. Aus der Statistik geht hervor, wie viele Organstrafverfügungen verhängt bzw. Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz oder wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Feuersbrunst oder Unfällen erstattet wurden.

 

Statistik über die Anzahl der durchgeführten psychologischen Untersuchungen gemäß § 8 Abs. 7 WaffG:

 

In der seit 1996 geführten Statistik werden die Anzahl der Begutachtungen sowie deren positives und negatives Ergebnis für jedes Bundesland aufgeschlüsselt. Darüber hinaus gibt es interne Auswertungen und Aufzeichnungen, deren Ergebnisse entweder in Berichte Eingang finden oder für die interne Planung,  etwa im Personal- und Budgetbereich, herangezogen werden.

 

Der Bericht des Bundesministers für Inneres an den Nationalrat gem. § 57 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes 1986, über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung wurde 1993 erstmals erstellt.

Es werden jährlich der Verfassungsbericht und der Bericht über Raubüberfälle auf Geldinstitute erstellt.

Weiters wirkt das BM.I am Sicherheitsbericht, am Förderungsbericht des Bundes gem. § 54 BHG, am Bericht der Bundesregierung an den Nationalen Sicherheitsrat (seit 1984), am nationalen Bericht gem. Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der EU für Waffenausfuhren sowie an der Energiestatistik mit.

 

Zur Frage 3:

Statistiken bezüglich Asylverfahren werden zu Asylanträgen (nach Monaten und Vergleichsdaten zum Vorjahr; gegliedert nach Geschlecht sowie die monatliche Entwicklung im Mehrjahresvergleich), zu antragsstärksten Nationen (gegliedert nach Staatsangehörigkeit und Monaten), zu Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (Gliederung nach Antragsmonat, nach Staatsangehörigkeit unter 14 Jahre und unter 18 Jahre), zu rechtskräftigen Erledigungen des laufenden Jahres (Gliederung nach Instanzen und nach Staatsangehörigkeit sowie der Erledigungsart), zu den offenen Verfahren (nur in den Monatsstatistiken), welche nach Instanzen und Staatsangehörigkeiten gegliedert ist, zu Refoulement gegliedert nach Instanzen, nach Staatsangehörigkeit und Erledigungsart, zu Dublinverfahren gegliedert nach Monaten sowie zur Betreuung geführt.

 

Zur Frage 4:

Statistiken bezüglich negativ abgeschlossener Asylverfahren werden zu rechtskräftig negativen Erledigungen nach Instanzen, zu rechtskräftig negativen Erledigungen nach Staatsangehörigkeit, zu Refoulement nach Instanzen sowie zu Refoulement nach Instanzen und Staatsangehörigkeit geführt.

 

Zur Frage 5:

Statistiken bezüglich positiv abgeschlossener Asylverfahren werden zu rechtskräftig positiven Erledigungen nach Instanzen, zu rechtskräftig positiven Erledigungen nach Staatsangehörigkeit, zu Refoulement nach Instanzen sowie zu Refoulement nach Instanzen und Staatsangehörigkeit geführt.

 

Zur Frage 6:

Statistiken bezüglich Asylverfahren in den Bundesländern werden nicht geführt.

 

Zur Frage 7:

Aus einer Gesamtschau der Antworten zu den vorangehenden Fragen wird deutlich, dass notwendige Statistiken geführt werden.