1977/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Barbara Zwerschitz, Freundinnen und Freunde haben am 9. November 2007 unter der Nr. 1942/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Motorradlärm“ gestellt. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Verkehrsüberwachung wird einerseits nach konkreten Aufträgen der Verkehrsbehörden geplant und durchgeführt und andererseits aber auch bei jedem sicherheitspolizeilichen Streifen- und Überwachungsdienst mit erledigt. Eine Trennung und Bewertung der verschiedenen Arbeitsleistungen in Prozentpunkten lässt sich nicht seriös durchführen.

 

Zu Frage 2:

1518 Exekutivbeamte benützen im Dienst Motorräder. Die Höhe des Betriebsgeräusches ist von der gewählten Motorleistung abhängig und ändert sich naturgemäß während der Fahrt.Die Anzahl und die Marke/Type der gefahrenen Motorräder ist aus der angeschlossenen Liste ersichtlich.

 

Motorräder des BMI: (insgesamt 506 Stück)


Anzahl

Marke/Type

2

BMW K 100

2

BMW R 1200 GS

8

BMW R 850

20

BMW R80

20

BMW K75

25

BMW F 650

32

BMW R 1200 RT

42

BMW R 850 R

56

BMW K 1100

63

BMW R 80 RT

93

BMW R 1150 RT

1

HONDA Dominator

4

HONDA 1100

5

HONDA 650

8

HONDA Deauville

14

HONDA Paneuropean

15

HONDA CBR 1100

26

HONDA Varadero

31

HONDA Transalp

38

HONDA NT 650

1

YAMAHA TDM 850

 

Zu Frage 3:

Darüber werden keine Aufzeichnungen geführt, zumal die Handhabung der Verkehrspolizei nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fällt. Eine nachträgliche Erhebung entspräche nicht dem verfassungsmäßig normierten Effizienzgebot.

 

Zu Frage 4:

Meinungen, Ansichten und Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Artikel 52 Abs. 1 B-VG.

 

Zu Frage 5:

Die Schwerpunktsetzungen obliegen den zuständigen Verkehrsbehörden und werden an die Landespolizeikommanden zur Durchführung weitergegeben.

 


Zu Frage 6:

Der Gegenstand dieser Anfragen betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres, weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

 

Zu Frage 7:

Der Bundespolizei stehen 40 mobile Schallpegelmessgeräte zur Verfügung.

 

Zu Frage 8:

Die offizielle österreichische Straßenverkehrsunfallstatistik umfasst lediglich die der Exekutive gemeldeten Unfälle mit Personenschaden.

Das Unfallgeschehen in Österreich nach Art der Beteiligung (unter anderem auch Motorräder), Ortsgebiet, Freiland und Straßenarten ist der Beilage zu entnehmen.  

 

Zu Frage 9:

Die Unfallforschung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage 2, der Anfrage Nummer 1941/J, durch den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen.

 

Zu Frage 10:

Darüber werden keine Aufzeichnungen geführt, zumal die Handhabung der Verkehrspolizei nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fällt. Eine nachträgliche Erhebung entspräche nicht dem verfassungsmäßig normierten Effizienzgebot.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die Anzahl der in den Jahren 2002 bis 2006 in Österreich zugelassenen Motorräder, samt Aufschlüsselung nach der Motorleistung, ist der angeschlossenen Tabelle zu entnehmen.
Statistik der Kraftfahrzeuge 2002 bis 2006

 

Bestand an Motorrädern Kl. L31) nach Hubraumklassen

 

Hubraum-
klasse [ccm]

Bestand

am

31. 12.

Bestand

am

31. 12.

Bestand

am

31. 12.

Bestand

am

31. 12.

Bestand

am

31. 12.

Veränderung 2002/2006

 

2002

2003

2004

2005

2006

absolut

in %

 

 

bis

100

 

1.245

1.486

1.581

1.677

1.691

+446

+35,8

 

101

-

125

 

39.872

42.746

45.453

48.270

52.307

+12.435

+31,2

 

126

-

250

 

30.190

31.627

33.145

34.867

36.894

+6.704

+22,2

 

251

-

350

 

6.733

6.763

6.729

6.600

6.695

-38

-0,6

 

351

-

500

 

52.174

52.049

51.219

50.872

50.117

-2.057

-3,9

 

501

-

750

 

88.241

91.911

94.849

97.229

99.936

+11.695

+13,3

 

751

-

1000

 

36.261

38.792

40.641

42.452

44.856

+8.595

+23,7

 

 

über

1000

 

37.839

40.093

42.000

44.296

46.201

+8.362

+22,1

 

Elektromotorräder

 

14

14

21

23

24

+10

+71,4

 

Insgesamt

 

292.569

305.481

315.638

326.286

338.721

+46.152

+15,8

 

1)      Einschließlich Motorräder mit Beiwagen, mehrspurige (dreirädrige) Kraftfahrzeuge Kl. L5 bis Februar 2006; ab März 2006 Motordreiräder sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge Kl. L7e, Invalidenfahrzeuge sowie Leichtmotorräder

 

Zu Frage 13:

Es wird auf die Beantwortung der Frage 6 der gleichlautende Anfrage Nummer 1941/J durch den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen.

 

Zu Frage 14:

Meinungen, Ansichten und Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Artikel 52 Abs. 1 B-VG. Darüber hinaus fällt die Beantwortung dieser Frage nicht in den Zuständigkeitsbereich des BM.I.

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

Der Gegenstand dieser Anfragen betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres, weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

Zu den Fragen 18 und 19:

Meinungen, Ansichten und Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Artikel 52 Abs. 1 B-VG.

 

Zu Frage 20:

Nein, zumal der Vollzug des Kraftfahrwesens nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres fällt und eine Erhebung des Zahlenmaterials mit den Geboten der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Effizienz der Verwaltung für nicht vereinbar erachtet wird.


Zu den Fragen 21 bis 23:

Der Gegenstand dieser Anfragen betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres, weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

 

Zu Frage 24:

Zur Beantwortung dieser Frage steht dem Bundesministerium für Inneres kein Zahlenmaterial zur Verfügung, zumal der Vollzug des Kraftfahrwesens nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fällt.

 

Zu Frage 25:

Meinungen, Ansichten und Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Artikel 52 Abs. 1 B-VG.

 

Zu Frage 26:

Es gab bereits Gespräche mit Herrn Bundesminister Faymann. Die Bundespolizei führt Unterwegskontrollen im Auftrag der Kraftfahrbehörden durch und obliegt es diesen, die gezielte Ausrichtung der Kontrollen zu steuern.

 

Zu Frage 27:

Persönliche Verhältnisse können nicht Gegenstand von parlamentarischen Anfragen sein.

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.