1979/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DVR:0000051

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GÜNTHER PLATTER

HERRENGASSE 7

A – 1014  WIEN

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guenther.platter@bmi.gv.at

 

 
 
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hauser und weiterer Abgeordneter haben am
9. November 2007 unter der Nr. 1988/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  „Asylantragstellung der Torballmannschaft aus Kamerun“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6 und 14 bis 17:

Wie den Medienberichten entnommen werden kann, haben vier blinde Sportler einen Asylantrag gestellt.

Im Hinblick auf die im gegenständlichen Fall vorliegende einfache Individualisierbarkeit der Betroffenen wird um Verständnis gebeten, dass aus Gründen des Schutzes der personenbezogenen Informationen dieser Menschen, von der Beantwortung zu Verfahrensdetails Abstand genommen werden muss.

Nicht zuletzt steht die Verfügbarkeit der Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Internet einer Beantwortung entgegen.

Darüber hinaus wird auf § 57 Abs. 10 AsylG 2005 hingewiesen, wonach die Übermittlung personenbezogener Daten eines Asylwerbers (aus Gründen des Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit) an den Herkunftsstaat grundsätzlich nicht zulässig ist.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Die Begleiter der blinden Sportler sind am 6.9.2007 gleichzeitig untergetaucht, davon wurde die Polizei am 7.9.2007 verständigt.

 

Zu Frage 11:

Es bestand für die österreichischen Behörden dazu keine Veranlassung.

 

Zu Frage 12 und 13:

Diese Personen sind seither nicht mehr in Erscheinung getreten.