198/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.02.2007
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 21. Dezember 2006
unter der Nr. 214/J-NR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend den
„illegalen Handel mit Sichtvermerken" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die organisierte Kriminalität
setzt seit geraumer Zeit massiv und mit allen Mitteln weltweit
bei den Systemen der Visavergabe an. Es ist mir und meinem Ressort ein ganz
zentrales
Anliegen, allen Missbrauchsversuchen mit
Maßnahmen, wie den in der Folge beschriebenen,
entschieden und auch präventiv entgegen zu wirken und die
Räume für Malversationen
ständig enger zu machen. Es ist im Hinblick auf die sich ständig
ändernden Strategien der
organisierten Kriminalität
ausgesprochen schwierig, die Schutzmaßnahmen schnell genug zu
adaptieren.
Am 11. November 2005 habe ich
persönlich die Visakommission zur unabhängigen und
weisungsfreien Untersuchung der Vorwürfe im Visabereich eingesetzt. Seit
Vorliegen ihres
Berichts arbeitet mein Ressort - in
Ergänzung der bis dahin bereits getroffen Maßnahmen und
in enger Zusammenarbeit mit dem für die Fachaufsicht
zuständigen Bundesministerium für
Inneres - an der Umsetzung der darin
enthaltenen Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
Dabei konnte unter anderem Folgendes erreicht werden:
•
Intensivierung der Schulungsveranstaltungen in Wien (mit dem BMI),
Sensibilisierung
der Mitarbeiter
für den Visabereich; Korruptionsprävention
•
Verstärkte Kontrollen (gemeinsame Schulungs- und Prüfteams
BMaA und BMI) an
den Vertretungsbehörden
•
Umfassende Runderlässe zur Anleitung der Vertretungsbehörden
in Fragen der
Verwaltung,
Organisation und Kontrolle der Visastelle
• Verstärkte Rotation des Personals in den Konsularabteilungen
• Kürzerer Versetzungsrhythmus des entsandten Konsularpersonals
• Aufstockung des Generalinspektorats im BMaA
•
Fälschungsprävention durch Einführung der „elektronischen
Verpflichtungserklärung",
die Privateinlader in
Österreich bei der Fremdenpolizeibehörde abgeben (Einführung
März 2007)
•
Maßnahmen
gegen Visaannoncen in den betreffenden Empfangsstaaten (Ansprechen
des Themas auf Außenminister-Ebene, Vorsprachen der österreichischen
BotschafterInnen bei den zuständigen
Behörden im Empfangsstaat, Demarchen in den
Außenministerien, Warnhinweise in und vor den Botschaften)
• Ausschreibung eines Callcenters zur Terminvergabe (Vorbeugung von Korruption vor
Vertretungsbehörden, Zeitersparnis zugunsten der Prüfungssicherheit)
• Regelmäßige gemeinsame Analyse der Entwicklung der Visazahlen durch BMaA und
BMI
sowie Evaluierung der Visumadministration hinsichtlich
Verbesserungsmöglichkeiten
• Eintreten für gemeinsame Visastellen auf EU-Ebene und mit Nachbarstaaten
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten hat sich immer für eine lückenlose
Aufklärung von Vorwürfen - an der ÖB Belgrad wie auch an anderen
Vertretungsbehörden -
eingesetzt, ist Hinweisen auf Visamissbrauch nachdrücklich nachgegangen
und hat, bei
Vorliegen von
begründetem Verdacht, die erforderlichen dienst- und
disziplinarrechtlichen
Schritte gesetzt.
Dabei wird stets eng mit dem Bundesministerium für Inneres und den
Ermittlungsbehörden kooperiert.
Auch im konkreten Fall war und ist
das BMaA an einer umfassenden Aufklärung und
rechtlichen Konsequenzen in höchstem Maße interessiert. Verdachtsmomente
aus dem Jahr
2002, die in einer Anzeige gegen den nun
verhafteten Vizekonsul mündeten, konnten bei den
Ermittlungen nicht erhärtet werden. Im Jahr 2004 wurde die Anzeige
daher von der
Staatsanwaltschaft zurückgelegt.
Zu Frage 5:
Das mit
Wirkung vom 1. Oktober 1993 eingegangene Dienstverhältnis wurde
gemäß § 30
Abs. 1 Z. 2 VBG 1948
mit Ablauf des 6. Oktober 2006 einverständlich gelöst.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Diese
Fragen betreffen einen Gegenstand von polizeilichen bzw. gerichtlichen
Ermittlungen.
Dem Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten liegen keine diesbezüglichen
Informationen vor.
Zu Frage 9:
Die in der
Antwort auf die Fragen 1 und 2 dargestellten, bisher gesetzten Maßnahmen
werden
mit Nachdruck
fortgeführt und im Lichte neuer Erkenntnisse adaptiert.