198/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben
am 21. Dezember 2006 unter der Nr. 214/J-NR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend den „illegalen Handel mit Sichtvermerken" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die organisierte Kriminalität setzt seit geraumer Zeit massiv und mit allen Mitteln weltweit
bei den Systemen der Visavergabe an. Es ist mir und meinem Ressort ein ganz zentrales
Anliegen, allen Missbrauchsversuchen mit Maßnahmen, wie den in der Folge beschriebenen,
entschieden und auch präventiv entgegen zu wirken und die Räume für Malversationen
ständig enger zu machen. Es ist im Hinblick auf die sich ständig ändernden Strategien der
organisierten Kriminalität ausgesprochen schwierig, die Schutzmaßnahmen schnell genug zu
adaptieren.

Am 11. November 2005 habe ich persönlich die Visakommission zur unabhängigen und
weisungsfreien Untersuchung der Vorwürfe im Visabereich eingesetzt. Seit Vorliegen ihres
Berichts arbeitet mein Ressort - in Ergänzung der bis dahin bereits getroffen Maßnahmen und
in enger Zusammenarbeit mit dem für die Fachaufsicht zuständigen Bundesministerium für
Inneres - an der Umsetzung der darin enthaltenen Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
Dabei konnte unter anderem Folgendes erreicht werden:


                  Intensivierung der Schulungsveranstaltungen in Wien (mit dem BMI), Sensibilisierung
der Mitarbeiter für den Visabereich; Korruptionsprävention

                  Verstärkte Kontrollen (gemeinsame Schulungs- und Prüfteams BMaA und BMI) an
den Vertretungsbehörden

                  Umfassende Runderlässe zur Anleitung der Vertretungsbehörden in Fragen der
Verwaltung, Organisation und Kontrolle der Visastelle

                  Verstärkte Rotation des Personals in den Konsularabteilungen

                  Kürzerer Versetzungsrhythmus des entsandten Konsularpersonals

                  Aufstockung des Generalinspektorats im BMaA

                  Fälschungsprävention durch Einführung der „elektronischen Verpflichtungserklärung",
die Privateinlader in Österreich bei der Fremdenpolizeibehörde abgeben (Einführung
März 2007)

                  Maßnahmen gegen Visaannoncen in den betreffenden Empfangsstaaten (Ansprechen
des Themas auf Außenminister-Ebene, Vorsprachen der österreichischen
BotschafterInnen bei den zuständigen Behörden im Empfangsstaat, Demarchen in den
Außenministerien, Warnhinweise in und vor den Botschaften)

                  Ausschreibung eines Callcenters zur Terminvergabe (Vorbeugung von Korruption vor

Vertretungsbehörden, Zeitersparnis zugunsten der Prüfungssicherheit)

•         Regelmäßige gemeinsame Analyse der Entwicklung der Visazahlen durch BMaA und

BMI sowie Evaluierung der Visumadministration hinsichtlich
Verbesserungsmöglichkeiten

•         Eintreten für gemeinsame Visastellen auf EU-Ebene und mit Nachbarstaaten

Zu den Fragen 3 und 4:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat sich immer für eine lückenlose
Aufklärung von Vorwürfen - an der ÖB Belgrad wie auch an anderen Vertretungsbehörden -
eingesetzt, ist Hinweisen auf Visamissbrauch nachdrücklich nachgegangen und hat, bei


Vorliegen von begründetem Verdacht, die erforderlichen dienst- und disziplinarrechtlichen
Schritte gesetzt. Dabei wird stets eng mit dem Bundesministerium für Inneres und den
Ermittlungsbehörden kooperiert.

Auch im konkreten Fall war und ist das BMaA an einer umfassenden Aufklärung und
rechtlichen Konsequenzen in höchstem Maße interessiert. Verdachtsmomente aus dem Jahr
2002, die in einer Anzeige gegen den nun verhafteten Vizekonsul mündeten, konnten bei den
Ermittlungen nicht erhärtet werden. Im Jahr 2004 wurde die Anzeige daher von der
Staatsanwaltschaft zurückgelegt.

Zu Frage 5:

Das mit Wirkung vom 1. Oktober 1993 eingegangene Dienstverhältnis wurde gemäß § 30
Abs. 1 Z. 2 VBG 1948 mit Ablauf des 6. Oktober 2006 einverständlich gelöst.

Zu den Fragen 6 bis 8:

Diese Fragen betreffen einen Gegenstand von polizeilichen bzw. gerichtlichen Ermittlungen.
Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten liegen keine diesbezüglichen
Informationen vor.

Zu Frage 9:

Die in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 dargestellten, bisher gesetzten Maßnahmen werden
mit Nachdruck fortgeführt und im Lichte neuer Erkenntnisse adaptiert.