1983/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0229-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                    Wien, 9. Jänner 2008

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2020/J-NR/2007 betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und staatsnahen Unternehmensbereich, die die Abg. Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 12. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Soweit sich die nachstehenden Fragen auf Sonderverträge beziehen, bleiben im Sinne der Intention der gegenständlichen Anfrage bei der Beantwortung solche Sonderverträge außer Betracht, die auf Grund genereller Genehmigungen des Bundeskanzlers (§ 36 Abs. 2 VBG) etwa im ADV-Bereich, im Falle vertretungsweiser höherwertiger Verwendungen oder im Zusammenhang mit der Österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 standardisiert abge­schlossen wurden.

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Zwischen 1. Jänner 2006 und 11. Jänner 2007 sind im Ministerbüro des damaligen Bundes­ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur je eine Stelle mittels Sondervertrag und Arbeitsleihvertrag neu besetzt worden. In beiden Fällen waren keine Bezugsvereinbarungen enthalten, die das jährliche Bruttogehalt von 70.000 Euro überstiegen. Grundsätzlich werden derartige Verträge mit der Dauer der Verwendung/Tätigkeit im Ministerbüro befristet.

 

Zu Fragen 5 bis 8:

Im Zeitraum seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung bis einschließlich 12. November 2007 sind im Ministerbüro des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sechs Stellen mittels Sondervertrag und fünf Stellen mittels Arbeitsleihvertrag neu besetzt worden, wobei zwei Arbeitsleihverträge bereits wieder beendet wurden (31. Juli 2007 bzw. 30. November 2007). Zwei Sonderverträge und drei Arbeitsleihverträge enthielten bzw. enthalten eine Bezugs­vereinbarung, welche das jährliche Bruttogehalt von 70.000 Euro übersteigt. Die Verträge wurden auf die Dauer der Amtsperiode der Ressortleitung bzw. für die Dauer der Ver­wendung/Tätigkeit im Ministerbüro abgeschlossen. Nähere Details können aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

 

Bei den nachgeordneten Dienststellen ergibt sich für den Bereich des Verwaltungspersonals ein unbefristeter Sondervertrag (v2/2) im Bereich der Schulaufsichtsbehörden (1260) als natürliche Subvention für die Förderung von Minderheiten (ausgewiesen im Stellenplan 2007 Annex/Teil 2).

 

Zu Fragen 9 und 10:

Neu besetzt wurden folgende Positionen:

-     Geschäftsführung Österreichische Galerie Belvedere, Dr. Agnes Husslein-Arco; ab 1. Jänner 2007,

-     Kaufmännischer Geschäftsführer im Kunsthistorischen Museum mit Museum für Völker­kunde und Österreichischem Theatermuseum, Dr. Paul Frey, ab 1. April 2007,

-     Künstlerischer Geschäftsführer der Staatsoper Wien, Dominique Meyer, ab 1. September 2010.

Jede der genannten Positionen war für die Dauer von einem Monat ausgeschrieben.

 

Zu Frage 11:

Bei der Neubesetzung der Position der kaufmännischen Geschäftsführung des Kunst­historischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum wurde das Personalberatungsunternehmen Dr. Wentner und Mag. Havranek Institut für Unter­nehmensberatung m.b.H. herangezogen. Die Kosten hierfür betrugen 15.000 Euro.

 

Zu Fragen 12 bis 14:

Der kaufmännische Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völker­kunde und Österreichischem Theatermuseum sowie die Geschäftsführung der Österreichischen Galerie Belvedere wurden gemäß § 6 Abs. 1 Z 3.1 Bundesmuseen-Gesetz 2002 für eine Funk­tionsdauer von jeweils 5 Jahren bestellt. Der künstlerische Geschäftsführer der Staatsoper wurde gemäß § 12 Abs. 1 BThOG für eine Funktionsdauer von 5 Jahren bestellt. Ich ersuche um Verständnis, dass über den Inhalt der Anstellungsverträge aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitere Auskunft erteilt werden kann.

 

Zu Frage 15:

In allen Fällen, wo eine Ausschreibung gesetzlich vorgesehen war, wurde diese auch vor­genommen.

 

Zu Fragen 16 bis 18:

In der Zentralstelle des Ressorts sind seit Beginn 2006 Abteilungs- oder Sektionsleiter/innen weder gekündigt, noch aus ihren Verträgen einvernehmlich oder einseitig entlassen bzw. an andere Positionen im Wirkungsbereich des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissen­schaft und Kultur sowie des nunmehrigen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur versetzt worden.

 

Im Bereich des Ministerbüros wurden seit 1. Jänner 2006 ein Sondervertrag und fünf Arbeits­leihverträge einvernehmlich gelöst, eine Person wurde an eine nachgeordnete Dienststelle ver­setzt. Einseitige Kündigungen bzw. Entlassungen sind nicht erfolgt. Im Zuge dieser einver­nehmlichen Lösungen bzw. der Versetzung sind dem Ressort keine Kosten erwachsen.

 

Im Zusammenhang mit den zu Frage 9 angegebenen Geschäftsführungspositionen ist festzu­halten, dass deren Ausschreibung aufgrund Zeitablaufs der jeweiligen Funktionsperiode erfor­derlich wurde; bei der Position der kaufmännischen Geschäftsführung im Kunsthistorischen Museum besteht keine Vorgängerposition. Kündigungen oder Entlassungen sind nicht erfolgt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.