1990/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 8. Jänner 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0220-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2166/J betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden, welche die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 20. November 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 18 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit haben im  angefragten Zeitraum 310 Beamte rund 25.604 Überstunden und 185 Vertragsbedienstete rund 10.767 Überstunden geleistet. Die finanziellen Aufwendungen       betrugen für die Beamten rund € 683.000,- und für die Vertragsbediensteten rund    € 231.000,-.

 

Des Weiteren haben zwölf Beamte 235 Überstunden und zehn Vertragsbedienstete 286 Überstunden gegen Freizeitausgleich geleistet.

 

Zur Systematik der darüber hinaus angefragten Daten wird festgehalten, dass eine derartige Aufgliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und besoldungsrechtlichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist. Eine derart detaillierte Auswertung würde einzelne Datensätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen.

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gibt es keine Beschwerdeverfahren hinsichtlich nicht ausbezahlter Überstunden.