1990/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 8. Jänner 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0220-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2166/J betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden, welche die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 20. November 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 18 der Anfrage:
In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit haben im angefragten Zeitraum 310 Beamte rund 25.604 Überstunden und 185 Vertragsbedienstete rund 10.767 Überstunden geleistet. Die finanziellen Aufwendungen betrugen für die Beamten rund € 683.000,- und für die Vertragsbediensteten rund € 231.000,-.
Des Weiteren haben zwölf Beamte 235 Überstunden und zehn Vertragsbedienstete 286 Überstunden gegen Freizeitausgleich geleistet.
Zur Systematik der darüber hinaus angefragten Daten wird festgehalten, dass eine derartige Aufgliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und besoldungsrechtlichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist. Eine derart detaillierte Auswertung würde einzelne Datensätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gibt es keine Beschwerdeverfahren hinsichtlich nicht ausbezahlter Überstunden.