1992/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-40001/0089-IV/9/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2076/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Österreich gewinnt die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit zunehmend an Bedeutung. Dabei wird es erforderlich sein, einerseits bestehende Maßnahmen in diesem Bereich weiter zu entwickeln bzw. anzupassen und andererseits weitere Schritte zu setzen, um das hohe Niveau des österreichischen Pflegevorsorgesystems auch in Hinkunft zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang darf ich erwähnen, dass entsprechend dem Regierungsprogramm für die XXIII. Legislaturperiode am 26. Februar 2007 eine Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Pflegevorsorge, die leistbare Pflege und Betreuung sichern soll, eingerichtet wurde, der u. a. Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden aber auch der Sozialpartner und Interessenvertretungen angehören.
Als erster Schritt wurden in dieser Arbeitsgruppe, als am dringendsten einer Lösung harrende Problematik, die Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten diskutiert bzw. entwickelt.
Am 10. Oktober 2007 wurde die Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ zwecks Erarbeitung von Lösungen zur Umsetzung der übrigen zum Bereich der Pflegevorsorge paktierten Ziele des Regierungsprogrammes wieder einberufen und drei Untergruppen zu folgenden Themenbereichen eingesetzt:
v Untergruppe 1: „Finanzierung (incl. Organisationsfragen)“,
v Untergruppe 2: „Pflegegeld (incl. Qualitätssicherung) und betreuende Angehörige“ sowie
v Untergruppe 3: „Sachleistungen (incl. Qualitätssicherung)“.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wird derzeit auch die im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode vorgesehene Valorisierung des Pflegegeldes des Bundes von den Experten diskutiert und es werden Grundlagen für die politischen Entscheidungen erarbeitet.
Dabei werden auch die in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Punkte, wie der Zeitpunkt einer Erhöhung, die Verankerung einer laufenden Valorisierung sowie die Abgeltung des Kaufkraftverlustes einer Behandlung unterzogen.
Überdies möchte ich auch darauf hinweisen, dass eine Erhöhung des Pflegegeldes, zu der eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz erforderlich wäre, einen Eckpunkt im Sinne der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen darstellt und mit den Ländern zu akkordieren wäre.
In diesem Zusammenhang ist aber auch zu bedenken, dass die Zunahme der Anzahl der Pflegegeldbezieher infolge der demografischen Entwicklung jährliche Mehrausgaben verursacht. So hat im Bereich der Sozialversicherungsträger die Anzahl der Pflegegeldbezieher im Jahr 2006 um rund 5% zugenommen.
Frage 6:
In der Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ ist geplant, österreichweit einheitliche Standards für den Bereich der sozialen Dienste zu erarbeiten, die dann -erforderlichenfalls in eine neue- Artikel 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern einfließen sollen.
Frage 7:
In der Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflegevorsorge“, Unterarbeitsgruppe „Sachleistungen (inkl. Qualitätssicherung)“, wird der künftige Ausbau der sozialen Dienste besprochen.
In einer –erforderlichenfalls neuen-Artikel 15a-Vereinbaung zwischen dem Bund und den Ländern soll dann auch festgeschrieben werden, welche Dienstleistungen mit welchem Standard in welchem Umfang ausgebaut werden sollen und wie dieser Ausbau finanziert werden soll.
Mit freundlichen Grüßen