1993/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0182-I/A/3/2007

Wien, am      7. Jänner 2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1963/J der Abgeordneten Neubauer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und Kollegen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass nach den entsprechenden Bestimmungen des VBG bzw. des BDG an Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen sind. Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden.

Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall als Überstunden und sind nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.

Werktagsüberstunden sind im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten. In diesem Sinne bezieht sich die Beantwortung daher auf finanziell abgegoltene Überstunden.

 

Fragen 1 bis 18:

Im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend – Zentralleitung haben im angefragten Zeitraum durchschnittlich 48 Vertragsbedienstete rund 7.400 angeordnete Überstunden und durchschnittlich 55 BeamtInnen rund 6.200 angeordnete Überstunden geleistet. Den Vertragsbediensteten wurden dafür rund 152.000 Euro ausbezahlt, den BeamtInnen rund 158.000 Euro.

 

Zur Systematik der darüber hinaus angefragten Daten wird festgehalten, dass eine Aufgliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und

besoldungsrechtlichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist. Eine derart detaillierte Auswertung würde einzelne Datensätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen.

Ich ersuche daher um Verständnis, dass zu den Fragen 7 – 18 keine Angaben gemacht werden können.

 

Frage 19:

Im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend wurden sämtliche angeordnete Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens abgegolten, es sind daher keine Beschwerdeverfahren anhängig.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin