1995/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0191-I/A/3/2007

Wien, am      7. Jänner 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2014/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Einleitend wird bemerkt, dass bei der Beantwortung, soweit sich die Fragen auf Sonderverträge beziehen, im Sinne der Intention der Anfrage Sonderverträge, die auf Grund genereller Genehmigungen des Bundeskanzlers (§ 36 Abs. 2 VBG) etwa im ADV-Bereich, im Falle vertretungsweiser höherwertiger Verwendungen oder im Zusammenhang mit der Österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 standardisiert abgeschlossen wurden, außer Betracht bleiben.

 

Fragen 1 bis 4:

Im Zeitraum 1.1.2006 bis 10.1.2007 wurde(n)

1 Stelle auf der Basis Arbeitsleihvertrag

2 Stellen auf der Basis Sondervertrag

neu besetzt.

Keiner dieser Verträge beinhaltete Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Bruttogehalt von € 70.000,-- übersteigen.

Die Verträge wurden für die Dauer der Verwendung im Kabinett der ehemaligen BM Rauch-Kallat befristet; wobei der Arbeitsleihvertrag und ein Sondervertrag in mein Kabinett befristet übernommen wurden.

 

Fragen 5 bis 8:

Im Zeitraum 11.1.2007 bis zum Tag der Anfragestellung (12.11.2007) wurden

 5  Stellen auf der Basis  Arbeitsleihvertrag

10 Stellen auf der Basis Sondervertrag

neu besetzt.

3 dieser Verträge beinhalten Bezugsvereinbarungen, die ein jährliches Bruttogehalt von € 70.000,-- übersteigen.

Die Verträge wurden für die Dauer der Verwendung in meinem Ministerbüro befristet.

 

 

Zum folgenden Fragenkomplex 9 bis 18 ist festzuhalten, dass die Bestellung der Geschäftsführung der Familie & Beruf Management GmbH vor Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 erfolgte und daher in den nachstehenden Einzelbeantwortungen zu diesen Fragen nicht darauf eingegangen wird. Ich verweise dazu auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen 3959/J (XXII. GP), 77/J (XXIII. GP) und 93/J (XXIII. GP) durch die damals zuständige Bundesministerin Ursula Haubner sowie auf die Anfragebeantwortungen 224/J (XXIII. GP) und 540/J (XXIII. GP), ergänzend ist nach den mir vorliegenden Informationen Folgendes auszuführen:

Zu Frage 10 sind die beiden Ausschreibungen des Geschäftsführungspostens der Familie und Beruf Management GmbH zu nennen. Die Verträge entsprachen der Vertragsschablonenverordnung.

Zu Frage 11 wird festgehalten, dass allfällige Kosten für Beratung vor meiner Amtszeit und vor Inkrafttreten der BMG-Novelle 2007 angefallen sind. Zu den Fragen 17 und 18 wird angemerkt, dass der Vertrag per Gehaltsabrechnung ohne gesonderte Konditionen gelöst wurde.

 

Frage 9:

Es erfolgte die Bestellung der Geschäftsführung der Gesundheit Österreich GmbH.

 

Frage 10:

 

Keine

 

Fragen 11 und 13:

Für die Suche eines Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin für die Gesundheit Österreich GmbH wurde die Firma Korn/Ferry International beauftragt, die Kosten für den Auftrag beliefen sich auf € 39.000,-- excl. USt.

 

Frage 12:

Ja.

 

Frage 14:

Aus Datenschutzgründen ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich.

 

Frage 15:

Eine Ausschreibung wurde in allen Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, vorgenommen. Bezugnehmend auf die Fragen 2 und 5 ist festzuhalten, dass die gegenständlichen Verträge ausschließlich MitarbeiterInnen des Ministerbüros betreffen und für diese Tätigkeiten gem. § 25 Z. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 eine Ausschreibung nicht einzuleiten ist.

Fragen 16 bis 18:

Ich verweise auf meine einleitenden Bemerkungen zu den Fragen 9 bis 18, darüber hinaus keine.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin