1997/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0192-I/A/3/2007
Wien, am 7. Jänner 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2070/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Die Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen (Schönheitsoperationen) ist nicht medizinisch indiziert, Eingriffe dieser Art stellen daher keine Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dar. Lediglich in Einzelfällen können derartige Eingriffe nach Genehmigung durch den chefärztlichen Dienst des jeweiligen Versicherungsträgers als Krankenbehandlung gewertet werden (vgl § 133 ASVG bzw die gleich lautenden Bestimmungen in den jeweiligen Parallelgesetzen). Aus diesem Grund ist eine Beantwortung der vorliegenden Fragen mangels entsprechender Daten nicht möglich, zumal auch die Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten (damit auch die Angelegenheiten der Krankenanstalten) Bundessache nur hinsichtlich der Gesetzgebung über die Grundsätze sind, wohingegen die Ausführungsgesetze und deren Vollziehung in die Kompetenz der Länder fallen. Unter diesem Blickwinkel stehen mir daher auch außerhalb des Systems der öffentlichen Gesundheitsversorgung und der gesetzlichen Krankenversicherung einschlägige Daten nicht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin