1997/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0192-I/A/3/2007

Wien, am      7. Jänner 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2070/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Die Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen (Schönheitsoperationen) ist nicht medizinisch indiziert, Eingriffe dieser Art stellen daher keine Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dar. Lediglich in Einzelfällen können derartige Eingriffe nach Genehmigung durch den chefärztlichen Dienst des jeweiligen Versicherungsträgers als Krankenbehandlung gewertet werden (vgl § 133 ASVG bzw die gleich lautenden Bestimmungen in den jeweiligen Parallelgesetzen). Aus diesem Grund ist eine Beantwortung der vorliegenden Fragen mangels entsprechender Daten nicht möglich, zumal auch die Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten (damit auch die Angelegenheiten der Krankenanstalten) Bundessache nur hinsichtlich der Gesetzgebung über die Grundsätze sind, wohingegen die Ausführungsgesetze und deren Vollziehung in die Kompetenz der Länder fallen. Unter diesem Blickwinkel stehen mir daher auch außerhalb des Systems der öffentlichen Gesundheitsversorgung und der gesetzlichen Krankenversicherung einschlägige Daten nicht zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin