1998/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0200-I/A/3/2007

Wien, am      7. Jänner 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2234/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

Im Jahr 2006 meldeten die österreichischen Krankenhäuser insgesamt 63.354 tatsächlich aufgestellte Betten. Davon standen 48.870 Betten in landesgesund­heitsfondsfinanzierten Spitälern zur Verfügung. Weiters gab es 4.074 Betten in sonstigen Akutspitälern (Unfallkrankenhäuser und Sanatorien) und 10.410 Betten in Rehabilitations- und ähnlichen Einrichtungen sowie im Bereich der Langzeitversorgung.

 

Hinsichtlich der Kosten dieser Betten liegen mir nur Angaben von landesgesundheitsfondsfinanzierten Spitälern vor. Im österreichweiten Durchschnitt betrugen sie im Jahr 2006 € 189.900 je Bett.

 

Die Verteilung der Betten (und Kosten je Bett) nach Bundesländern stellt sich für das Jahr 2006 wie folgt dar:

 

 

Akutsektor

Nicht-Akutsektor

Betten insgesamt

landesgesundheitsfonds­finanzierte Spitäler

sonstige Akutspitäler

Reha- und Langzeit­spitäler

tats. Betten

durchschn. Kosten je tats.Bett (€)

tats. Betten

tats. Betten

tats. Betten

Burgenland

1.249

141.479

0

384

1.633

Kärnten

3.638

172.650

596

1.007

5.241

Niederösterreich

8.137

155.785

88

2.356

10.581

Oberösterreich

8.713

170.059

363

1.375

10.451

Salzburg

3.392

164.776

513

859

4.764

Steiermark

6.921

183.617

745

2.847

10.513

Tirol

4.165

180.552

377

273

4.815

Vorarlberg

1.993

152.236

183

0

2.176

Wien

10.662

266.487

1.209

1.309

13.180

Österreich

48.870

189.903

4.074

10.410

63.354

 

 

Fragen 2 und 3:

Aus den mir zur Verfügung stehenden Daten, die von den Krankenanstalten auf Basis des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen (BGBl. I Nr. 144/2003 i.d.g.F.) bzw. der darauf basierenden Verordnungen zu melden sind, ist nicht erkennbar, ob bzw. wie viele Krankenhausbetten von Pflegebedürftigen, die kein Akutbett benötigen, belegt werden.

 

Fragen 4 und 5:

Definiert man „Privatkliniken“ unabhängig vom Status der Gemeinnützigkeit als Spitäler in privater Eigentümer- bzw. Trägerschaft (das sind geistliche Orden und Glaubensgemeinschaften, Privatpersonen und –gesellschaften, Vereine und Stiftungen), so verfügten die insgesamt 107 Spitäler in privater Trägerschaft im Jahr 2006 über 17.413 Betten bzw. die 70 privaten Akutspitäler über 12.032 Betten.

 

Von den 107 Spitälern in privater Trägerschaft waren 65 nicht gemeinnützig geführte Krankenanstalten mit 5.195 Betten (darunter 34 Häuser, die dem Akutsektor zuzurechnen sind, mit insgesamt 3.086 Betten).

 

Aus den mir zur Verfügung stehenden Daten ist nicht erkennbar, ob bzw. wie viele Betten in Privatkliniken von Pflegebedürftigen, die kein Akutbett benötigen, belegt werden. Die zu den Fragen 2 und 3 erläuterte Schätzung kann wegen des in Privatkliniken unterschiedlichen PatientInnenspektrums nicht angewendet werden.

 

Frage 6:

Aus Rehabilitationseinrichtungen wurden im Jahr 2006 6.853 tatsächlich aufge­stellte Betten gemeldet. Zusätzlich gab es 278 Betten in als Genesungsheime genehmigten Spitälern. Die Betten in Rehabilitations- und Genesungseinrichtun­gen verteilten sich auf 3.989 Betten in Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (Gebietskörperschaften, Sozialversicherung und Fürsorgeverbände) und 2.864 Betten in Einrichtungen in privater Trägerschaft (geistliche Orden und Glaubens­gemeinschaften, Privatpersonen und –gesellschaften, Vereine und Stiftungen).

 

Fragen 7 und 8:

Aufgrund der meinem Ressort auf Basis des Dokumentationsgesetzes zur Verfügung stehenden anonymisierten Daten und aufgrund fehlender Informationen darüber, ob Wiederaufnahmen aufgrund mangelhafter Pflege oder Betreuung nach dem Erstaufenthalt erfolgt sind, ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Auch liegen mir keine Kostendaten der Rehabilitationseinrichtungen vor.

 

Der Hauptverband hält dazu fest, dass Fälle, in denen Patienten wegen mangelhafter Pflege oder Betreuung nach einem Erstaufenthalt wieder aufgenommen werden mussten, ihm nicht bekannt geworden sind.

Inhaltlich weist er darauf hin, dass mangelnde Pflege schon von den Organisation- und Rechtsgrundlagen her kein ausreichender Grund für die Fortsetzung oder den Neubeginn eines Rehabilitationsaufenthaltes ist.

Dies nicht zuletzt deshalb, weil Rehabilitationseinrichtungen auch personell für Pflegefälle nicht besetzt sind.

 

Frage 9:

Entsprechend den Einschätzungen von ExpertInnen wird eine, wenngleich nicht die einzige, Ursache für eine allfällige verzögerte Entlassung von PatientInnen, bei denen der Pflegebedarf gegenüber dem medizinischen Behandlungsbedarf im Vordergrund steht, in den geringen Kapazitäten im stationären und ambulanten Pflegebereich gesehen.

 

Meinem Ressort liegen allerdings für diesen Bereich weder Ist-Stands-Zahlen noch Bedarfsschätzungen vor, da diese Angelegenheit in die Zuständigkeit des BMSK bzw. in die Zuständigkeit der Länder fällt.

 

Frage 10:

Bereits vor und während eines Krankenhausaufenthalts sollte Entlassungsmanagement bzw. Überleitungspflege professionell geplant und organisiert werden. Nur durch derartige rechtzeitige Interventionen und damit verbundenen Maßnahmen ist eine zielgerichtete Begrenzung von Aufenthalts- und  Folgekosten gewährleistet und überschaubar.

 

Frage 11:

Wesentlich in diesem Zusammenhang ist die optimale interdisziplinäre Zusammenarbeit, um Schnittstellen zu Verbindungsstellen werden zu lassen.

 

Frage 12:

Im Herbst 2007 starteten im KAV (Akademie für Fort- und Sonderausbildung) und im Krankenhaus Göttlicher Heiland Lehrgänge mit 20 bzw. 16 Ausbildungsplätzen, sodass 36 ausgebildete Entlassungsmanager Ende 2008 zur Verfügung stehen. Im KAV werden bis 2010 schrittweise 77 Dienstposten geschaffen. Damit können bereits rund 80 Prozent des Bedarfs gedeckt werden. Insgesamt werden für ein flächendeckendes Entlassungsmanagement in allen an PIK teilnehmenden Krankenanstalten 95 Vollzeitkräfte benötigt. Mit dem jährlichen Angebot der Entlassungsmanagement-Ausbildung ist damit zu rechnen, dass mit Ende 2009 alle Krankenanstalten über professionelle Entlassungsmanager/-innen verfügen.

Das Projekt Patienten/-innenorientierte integrierte Krankenbetreuung - PIK gehört zu den sogenannten "Reformpoolprojekten". Diese Projekte werden jeweils zur Hälfte von der Stadt Wien und der Sozialversicherung realisiert. Ziel aller Reformpoolprojekte ist es, Leistungen, wo sinnvoll und für beide Seiten vorteilhaft, zwischen intramuralem und extramuralem Bereich zu verschieben.

Einige andere Krankenhäuser in Österreich haben ähnliche Projekte eingeführt wie beispielsweise Donauspital im SMZ-Ost, KH der Barmherzigen Schwestern, St. Josef KH  in Wien; in den Bundesländern LKH Feldkirch, LKH Leoben, KH der Elisabethinen (Linz), LKH Steyr (Gespag) u.v.a.

 

Frage 13:

Vorteile für Patienten/-innen

Vorteile für die Sozialversicherung

Vorteile für die Länder und Gemeinden

·         Einsparung von Spitalstagen in öffentlichen Spitälern durch
verkürzte Aufenthaltsdauer und reduzierte Wiederaufnahmeraten

·         hochqualifiziertes medizinisches Personal wird der
Qualifikation gemäß eingesetzt, "berufsfremde" Tätigkeiten wie
"Entlassungsmanagement nebenbei" werden reduziert (ein
Turnusarzt muss nicht "Essen auf Rädern" organisieren)

·         Entlastung des Stationspersonals, höhere Arbeitszufriedenheit;
Krankenhauspersonal hat mehr Zeit für Kernaufgaben

·         es wird vermieden, dass Patienten/-innen, die keiner Spitalspflege
mehr bedürfen, länger als nötig im Krankenhaus bleiben müssen,
weil sich noch keine extramurale Lösung gefunden hat.

·         Reduktion des administrativen Aufwands in der Aufnahme und
Entlassung durch optimierte Abläufe.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin