1999/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0206-I/A/3/2007

Wien, am      7. Jänner 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2600/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freundewie folgt:

 

Frage 1:

Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2007 können erst nach Vorlage der Rechnungsabschlüsse dargelegt werden.

Die entsprechenden Zahlen der Betriebskrankenkassen werden aufgrund ihrer diesbezüglich untergeordneten Bedeutung lediglich insgesamt ausgewiesen.

Bei den Unfallversicherungsträgern erfolgt die Darstellung insgesamt bzw. als Davonzahl die AUVA. Die entsprechenden Zahlen der PV-Träger wären zuständigkeitshalber beim BM für Soziales und Konsumentenschutz zu erfragen.


 

 

Zinsaufwendungen

2003

2004

2005

2006

(Angaben in €)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wiener GKK

3.138.385

5.163.597

7.239.425

12.157.524

Niederösterreichische GKK

1.778.973

2.477.300

2.820.846

3.872.475

Burgenländische GKK

45.299

139.712

311.022

457.763

Oberösterreichische GKK

6.128

4.399

9.524

30.789

Steiermärkische GKK

150.465

223.453

791.901

1.654.098

Kärntner GKK

81.995

238.335

696.028

1.242.992

Salzburger GKK

26.342

23.684

22.275

81.978

Tiroler GKK

12.322

4.979

91.072

252.655

Vorarlberger GKK

588.700

620.181

619.946

728.881

 

 

 

 

 

Gebietskrankenkassen gesamt

5.828.609

8.895.640

12.602.039

20.479.155

 

 

 

 

 

 

Betriebskrankenkassen gesamt

264

362

809

26.559

 

 

 

 

 

VA d. österr. Bergbaues

96.876

11.012

 

 

VA. d. österr. Eisenbahnen

984

971

 

 

VA für Eisenbahnen u. Bergbau

 

 

542

2

BVA

0

0

0

0

SVA d. gewerbl. Wirtschaft

1.013.796

10.309

20.564

0

SVA d. Bauern

2.071.695

1.433.231

590.833

107

 

 

 

 

 

Sonderversicherungsträger gesamt

3.183.351

1.455.523

611.939

109

 

 

 

 

 

Krankenversicherungsträger gesamt

9.012.224

10.351.525

13.214.787

20.505.823

 

 

 

 

 

Unfallversicherungsträger gesamt

664

1.377

15.753

45.893

davon AUVA

384

1.281

15.713

45.893

 

Frage 2:

In Umsetzung des Regierungsprogrammes für die laufende Gesetzgebungsperiode hat der Nationalrat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2007 bekanntlich bereits zahlreiche Maßnahmen als Beitrag zur Absicherung der Liquidität der Krankenversicherungsträger beschlossen. Neben der Anhebung der KV-Beiträge um 0,15 Prozentpunkte per 1.1.2008 und der Schaffung eines Belastungsausgleiches für die Krankenversicherungsträger bezüglich der Ausfälle an Einnahmen infolge der Einführung der Obergrenze bei Rezeptgebühren wurde der Hauptverband gesetzlich verpflichtet, zur finanziellen Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostendämpfung im Ausmaß von 150 Millionen Euro zu beschließen.

 

Durch die auf Initiative meiner Vorgängerin beschlossene strukturelle Gesundheitsreform wurden des weiteren die Rahmenbedingungen für eine regionen- und sektorenübergreifende Planung und Steuerung unseres Gesundheitswesens geschaffen. Die erforderlichen Maßnahmen dazu finden sich in der bereits gleichfalls vom Nationalrat beschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2008 bis 2013. Dazu zählen u.a. die Intensivierung der erforderlichen Strukturveränderungen im intra- und extramuralen Bereich, die Weiterentwicklung des Kooperationsbereiches (Reformpool), die Nutzung der ökonomischen Potenziale von Informations- und Kommunikationstechnologien (u.a. durch Fortführung der Planungs- und Umsetzungsarbeiten zur Einführung der elektronischen Gesundheitsakte – ELGA unter Federführung meines Ministeriums), die Entwicklung leistungsorientierter Finanzierungssysteme über den stationären Bereich hinaus und viele andere Maßnahmen mit dem Ziel einer nachhaltigen Eindämmung der Kostensteigerungsraten z.B. durch Reduzierung unnötiger Mehrfachleistungen. Auch durch den Ausbau der Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialbetrug werden der sozialen Krankenversicherung (bisher vorenthaltene) Mittel zugeführt werden.

 

Unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Rahmenbestimmungen geht die Konzeption der gesetzlichen Krankenversicherung von einer Deckung der gesamten Leistungsaufwendungen primär durch Beiträge und sonstige Einnahmen aus, sodass ich nicht müde werde, auch auf den diesbezüglichen Handlungsbedarf der Selbstverwaltung der einzelnen KV-Träger hinzuweisen bzw. entsprechende Handlungen einzufordern. Die Selbstverwaltung trägt besonders im Vertragspartnerbereich (z.B. ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen) große wirtschaftliche Verantwortung, was auch der Rechnungshof in seinem jüngsten Rohbericht, GZ.003.270/002-S2-4-4/07 vom 19. Oktober 2007 über das Ergebnis des Vergleiches WGKK und OÖGKK (nachzulesen auf Seite 36) bestätigt hat. Gerade hier ist die Selbstverwaltung gefordert, im Rahmen der Verhandlungen mit den Vertragspartnern dem Prinzip der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik bzw. dem der Krankenbehandlung innewohnenden Ökonomiegebot (§ 133 Abs.2 ASVG) Rechnung zu tragen und damit einen sorgfältigen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sicherzustellen. Dass der Verhandlungsspielraum der Selbstverwaltung in diesem Bereich bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist, kommt gleichfalls im oben zitierten Rechnungshofbericht zum Ausdruck. Dazu bedarf es natürlich eines effizienten, trägerübergreifenden Vertragspartnercontrollings, dessen Schaffung nunmehr als Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes in der Stellungnahme der WGKK dazu endlich angekündigt wurde. Ich werde im Rahmen meiner Möglichkeiten auf den raschen und vorrangigen Aufbau eines derartigen Controllings beim Hauptverband drängen.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Umsetzung des Entschließungsantrages der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Werner Amon MBA und Kolleginnen und Kollegen betreffend Heilmittelkostendämpfung vom 4. Dezember 2007.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin