20/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.12.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 21. Dezember 2006

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0148-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 67/J betreffend des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren „PPP Ostregion – Paket 1“ (A5 Nordautobahn) der Auftraggeberin ASFINAG, welche die Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen am 17. November 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Gemäß Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG-NR kann Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage nur eine Angelegenheit der Vollziehung aus dem Zuständigkeitsbereich des befragten Bundesministers sein. Darunter ist die gesamte hoheit-liche und privatwirtschaftliche Tätigkeit zu verstehen, die vom Bundesminister und den unter seiner Leitung (Weisung) stehenden Organen zu besorgen ist.

 

Die Mitglieder des Bundesvergabeamtes sind jedoch hinsichtlich der Ausübung der ihnen nach dem Gesetz und den dazu ergangenen Verordnungen zukommenden Aufgaben an keine Weisungen gebunden (§ 295 Bundesvergabegesetz, BGBl. I Nr. 17/ 2006).

 

Die gegenständliche Anfrage betrifft ein konkretes Nachprüfungsverfahren vor dem verfassungsrechtlich weisungsfrei gestellten Bundesvergabeamt.

 

Der Gegenstand der Anfrage fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundes-ministers für Wirtschaft und Arbeit und unterliegt somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

 

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Nachprüfungsverfahren mittlerweile durch Antragszurückziehung beendet wurde.